25.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 212 / Zusatzpunkt 3

Wolfgang Schäuble - Wahlen zu Gremien

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Damit rufe ich die Zusatzpunkte 3 a bis 3 c auf:

a) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung

b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes

c) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl von Mitgliedern des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes

Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten entnehmen Sie bitte den Stimmkarten.

Bei allen Wahlen sind die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags, also mindestens 355 Jastimmen, erforderlich.

Die Wahlen erfolgen in der Abgeordnetenlobby. Um größere Ansammlungen von Personen vor den Wahlkabinen zu vermeiden und den notwendigen Abstand voneinander wahren zu können, haben Sie nach Eröffnung der Wahlen drei Stunden Zeit, um Ihre Stimmen abzugeben. Ich wäre Ihnen also dankbar, wenn in den ersten 90 Minuten vielleicht vor allem die Kolleginnen und Kollegen mit den Nachnamen zur Wahl gehen, die mit den Buchstaben A bis K beginnen, und anschließend die mit den Nachnamen, die mit den Buchstaben L bis Z beginnen. Gehen Sie jedenfalls nicht alle zur gleichen Zeit zur Wahl, sondern verteilen Sie sich auf die drei Stunden.

Für die Wahlen benötigen Sie Ihren Wahlausweis in der Farbe Grau aus Ihrem Stimmkartenfach.

In der Abgeordnetenlobby erhalten Sie an den Ausgabetischen nach Vorzeigen des Wahlausweises drei Stimmkarten in den Farben Gelb, Blau und Grün. Da die Wahl der Mitglieder des Sondergremiums geheim durchzuführen ist, erhalten Sie zu der für diese Wahl vorgesehenen Stimmkarte in der Farbe Grün zusätzlich einen Wahlumschlag in der Farbe Weiß, in den die ausgefüllte Stimmkarte einzulegen ist. Am Ausgabetisch erhalten Sie also drei Stimmkarten und einen Wahlumschlag in einem Paket.

In der Wahlkabine sind die drei Stimmkarten anzukreuzen. Die Stimmkarte für die geheime Wahl ist in der Wahlkabine in den Wahlumschlag zu legen. Es darf zu jeder Kandidatin bzw. zu jedem Kandidaten nur ein Kreuz, entweder bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“, gemacht werden.

Ich weise wieder darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarte bei der geheimen Wahl einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis darstellt und die Ordnung und Würde des Hauses verletzt. Für den Fall, dass ich von solchen Verstößen gegen das Wahlgeheimnis in dieser Sitzung oder später Kenntnis erlange, behalte ich mir schon jetzt vor, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Nach Verlassen der Wahlkabine übergeben Sie bitte der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis und werfen die drei Wahlunterlagen in die entsprechend farblich gekennzeichneten Wahlurnen.

Noch einmal: Bitte gehen Sie nicht alle gleichzeitig zur Abstimmung. Denken Sie an die Pflicht zum Tragen der medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, und halten Sie bitte den Sicherheitsabstand ein. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass auch in diesem Teil des Plenarbereichs die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht und dass ich Verstöße gegen diese Pflicht mit den Mitteln des parlamentarischen Ordnungsrechts ahnden werde. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, darauf zu achten.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer zugleich, jetzt die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Das ist geschehen. Damit eröffne ich die Wahlen. Die Schließung der Wahlen erfolgt um 12.05 Uhr.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7504329
Wahlperiode 19
Sitzung 212
Tagesordnungspunkt Wahlen zu Gremien
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