25.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 212 / Tagesordnungspunkt 14

Philipp AmthorCDU/CSU - Planungssicherstellungsgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen auch in der Pandemie als Staat handlungsfähig bleiben. Wir wollen aus der Not von Corona die Tugend der Digitalisierung machen, und wir wollen, dass die 20er-Jahre trotz aller Widrigkeiten ein Reformjahrzehnt für unsere Staatsverwaltung werden.

Zu alledem ist das Planungssicherstellungsgesetz, das wir heute verlängern, ein guter Beitrag. Schon vor einem Jahr standen wir vor der Herausforderung, dass die Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung in staatlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren pandemiebedingt nicht in den geübten Wegen erfolgen konnte. In Rathäusern, die für den Publikumsverkehr geschlossen sind, macht eine Auslegung von Planungsunterlagen wenig Sinn. Aber statt die Hände in den Schoß zu legen, haben wir uns damals für Mut und für Entschlossenheit entschieden und das Planungssicherstellungsgesetz auf den Weg gebracht, das Öffentlichkeitsbeteiligung alternativ auch auf digitalem Wege ermöglicht. In der Pandemie haben wir sozusagen eine aufgedrängte Experimentierklausel genutzt. Aber ich kann heute sagen: Dieses Experiment ist uns gelungen; denn die Genehmigungsbehörden in Deutschland waren allein aufgrund der durch uns geschaffenen digitalen Beteiligungsmöglichkeiten weiterhin handlungsfähig. Das ist das Verdienst unseres gesetzgeberischen Handelns, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und ja, wir haben uns im Mai des vergangenen Jahres entschieden, das Planungssicherstellungsgesetz zunächst zu befristen, bis zum 31. März 2021. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hätten uns vor einem Jahr gewünscht, dass uns die pandemische Lage ermöglicht hätte, heute anders zu beurteilen. Aber die Pandemie ist weiter ernst, und sie macht es notwendig, dass wir das Gesetz verlängern. Wir schlagen das für einen längeren Zeitraum vor, bis zum 31. Dezember 2022. Warum? Erstens, weil sich das Gesetz grundsätzlich bewährt hat. Das hat auch die Expertenanhörung im Innenausschuss gezeigt; sie war quasi eine erste Kurzevaluation, die ergeben hat, dass es bisher keine maßgeblichen Anwendungsprobleme bei dem Gesetz gibt. Und zweitens, weil dieser Geltungszeitraum hinreichend lang ist, um eine erfolgreiche Evaluation des Gesetzes durchzuführen; denn wir haben in der Anhörung gehört: Planungs- und Genehmigungsverfahren brauchen leider noch immer einen zu langen Vorlauf. Deswegen ist die Zahl der Anwendungsbeispiele, der Erfahrungsschatz noch relativ gering. Und die Beteiligten brauchen Planungssicherheit. All das setzen wir um, wenn wir bis zum 31. Dezember 2022 verlängern; dieser Zeitraum ist richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Parlament ist natürlich frei, vor Ablauf dieser Fristverlängerung das Gesetz anzupassen. Aber ich finde, wir haben jetzt einen guten Übergangsrechtsrahmen geschaffen. Ich möchte auch betonen: Wir haben es geschafft, auch für den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Vorhabenträgern bei der Internetveröffentlichung eine sinnvolle Regelung zu finden, die sich bewährt hat. Aber wir werden es schaffen, das alles zu evaluieren.

Lassen Sie mich zum Schluss sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Eine digitalisierte Verwaltung, das ist nicht nur etwas für Pandemiezeiten, sondern es ist eine berechtigte Alltagserwartung der Bürger für die 20er-Jahre. Unser Fraktionsvorsitzender, der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, hat dafür eine Revolution in der Digitalisierung des Staates ausgerufen. Ich kann Ihnen sagen: Ich finde, das ist ein guter Vorschlag;

(Beifall bei der CDU/CSU)

nicht weil ich Revolutionen, wie sie von linker Seite kämen, gut finde, sondern weil es sich eher um Revolutionen handelt, wie sie Stein und Hardenberg mit den preußischen Reformen in der Erneuerung des Staatswesens geschafft haben. Auch das wollen wir, daraus wollen wir lernen, das ist guter Erfahrungsstoff.

Wir werben um Zustimmung für dieses Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Maske! – Danke schön. – Das Wort hat Dr. Christian Wirth von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7504446
Wahlperiode 19
Sitzung 212
Tagesordnungspunkt Planungssicherstellungsgesetz
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