Konstantin KuhleFDP - Planungssicherstellungsgesetz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der enorme Digitalisierungsbedarf der öffentlichen Verwaltung besteht völlig unabhängig von Corona, und doch bedurfte es erst der Pandemie, um das sogenannte Planungssicherstellungsgesetz auf den Weg zu bringen. So haben wir es hier im vergangenen Jahr gemeinsam ermöglicht, dass wesentliche Schritte im Planungs- und Genehmigungsverfahren als digitale Formate stattfinden können.
Ich nehme es sehr wohlwollend zur Kenntnis, dass sowohl aus der Union als auch aus der SPD gesagt wird, dass wir diese digitalen Formate auch nach der Pandemie ermöglichen wollen. Nur eines will ich ganz klar sagen: Für uns Freie Demokraten ist ein Zurückfallen hinter das Niveau des Planungssicherstellungsgesetzes in puncto Digitalisierung überhaupt keine Option.
(Beifall bei der FDP)
Das ist erst der Anfang. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung muss weitergehen, und deswegen muss die Verstetigung digitaler Formate im Planungsrecht auf die Erfahrungen aufsetzen, die jetzt mit dem Planungssicherstellungsgesetz gemacht werden. Ich bin sicher, wir werden dann im Rahmen einer ausführlichen Evaluation gemeinsam daran arbeiten.
Wenn wir das tun, dann muss natürlich auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine besondere Rolle spielen. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass die Kommunen beim Schutz der Geschäftsgeheimnisse heute schon tätig sind. Auch im Rahmen der Evaluation, die wir Ende 2022 vor uns haben werden, muss natürlich der Schutz der Geheimnisse privater Unternehmen sichergestellt werden.
Ich habe in der Anhörung vor allen Dingen drei Dinge gelernt. Diese Erkenntnisse führen am Ende dazu, dass wir Freie Demokraten heute der Verlängerung einmal mehr zustimmen.
Das ist erstens, dass die Einführung digitaler Möglichkeiten ganz wesentlich auch am Netzausbau im ländlichen Raum hängt. Ich finde, dass dieser wichtige Aspekt ganz richtigerweise während der Anhörung angesprochen worden ist. Wir können nicht das Planungsrecht und die Genehmigungsverfahren digitalisieren und dann den ländlichen Raum hinten runterfallen lassen. Wenn sich der Staat digitalisiert, dann muss er sicherstellen, dass den Bürgerinnen und Bürgern die digitalen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Zweitens hat in der Anhörung die Tatsache eine wichtige Rolle gespielt, dass die digitalen Formate, die hier eingeführt werden, natürlich keine Pflicht sind. Die Behörde kann sich selber überlegen, wie sie bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeht: ob sie die Bekanntmachung oder andere Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung wählt, ob sie das digital macht, ob sie das hybrid macht oder ob sie das mit kreativen neuen Formaten macht. Das können die Behörden selber entscheiden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, und damit kann man das gut ausprobieren.
(Beifall bei der FDP)
Vor allem aber mit Blick auf die Vielgestaltigkeit an Konstellationen, die es gibt – im ländlichen Raum, in Behörden, die unterschiedlich ausgestattet sind –, müssen wir uns noch einmal klarmachen, dass bei der Frage, ob man ein digitales Format anwendet oder nicht, Ermessen eingeräumt wird und dass bei der Ermessensausübung auch die epidemische Situation und das Infektionsgeschehen zu berücksichtigen sind. Das heißt im Klartext: Je weniger Corona, umso mehr Regelverfahren, und je mehr Corona, desto digitaler muss oder kann man es machen. Aber dazwischen ist von Hybridergänzungsterminen und anderen Formaten vieles und alles möglich. Das schafft in der Pandemie die nötige Flexibilität.
Wir stimmen gerne zu. Wir haben aber die Erwartung, dass nach der Pandemie bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung noch eine Schippe draufgelegt wird.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Danke schön. – Das Wort geht an Ralph Lenkert von der Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7504449 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 212 |
Tagesordnungspunkt | Planungssicherstellungsgesetz |