Sabine DittmarSPD - Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen ersten Lesung beginnen wir die parlamentarische Befassung mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, kurz: GVWG. Und auch wenn wir in dieser Legislaturperiode schon viele gute Gesetze auf den Weg gebracht haben, so zeigt der vorliegende Gesetzentwurf, dass uns die Arbeit nicht ausgeht, wenn es darum geht, die Versorgung der Patientinnen und Patienten Stück für Stück weiter zu verbessern.
Der Gesetzentwurf besteht aus einer Vielzahl an Regelungen, die einzeln betrachtet kein geschlossenes Bild ergeben. Aber wie bei einem Puzzle geht es auch hier um die am Ende noch fehlenden Teile. Ohne sie ist die bisher geleistete Arbeit eben unvollständig. Unser Ziel ist es, mit dem Gesetz den Weg für eine lückenlose, bessere Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu ebnen. Ich bin davon überzeugt, dass im parlamentarischen Verfahren noch das eine oder andere Puzzleteil dazukommen wird.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, ich komme aus einem Wahlkreis mit fünf Heilbädern – Bad Kissingen, Bad Bocklet, Bad Brückenau, Bad Neustadt, Bad Königshofen –, eines schöner als das andere. Für die Heilbäder und Kurorte ist es von enormer Bedeutung, dass zukünftig ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen wieder zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Denn sowohl als Kreisrätin als auch als praktizierende Ärztin habe ich in den 90er-Jahren erlebt, wie die gesamte Region gelitten hat, als die Seehofer’sche Gesundheitsreform die Vorsorgekuren aus dem Leistungskatalog gestrichen hat. Es hat lange gedauert, bis wir uns nach diesem Kahlschlag wieder berappelt haben, bis wir uns nach einer langen Durststrecke zu einer etablierten Gesundheitsregion weiterentwickelt haben, die heute gut aufgestellt ist und den neuen Herausforderungen entgegenfiebert.
(Beifall bei der SPD)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir nun den Zugang zu ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen verbessern. Es ist nicht nur für den Versicherten und sein Umfeld wichtig, frühzeitig anzusetzen und damit eine Chronifizierung von Erkrankungen zu verhindern; es macht einfach auch gesamtwirtschaftlich und gesellschaftlich Sinn, Prävention zu fördern und Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen.
(Beifall bei der SPD)
Ein weiteres Puzzleteil sind die Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung. Die SPD hat lange dafür gekämpft, dass Vertragsärzte durch eine Regelung im Sozialgesetzbuch verpflichtet werden, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und nachzuweisen. Bei einer Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro pro Versicherungsfall können Patientinnen und Patienten künftig darauf bauen, dass ihre berechtigten Schadensersatzansprüche tatsächlich bedient werden können.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Das ist im Übrigen auch eine Forderung des Bundesrechnungshofes.
Meine Damen und Herren, wir werden mit dem Gesetz zwei weitere Themen aufgreifen, die uns Sozialdemokraten sehr wichtig sind: zum einen die Einführung eines weiteren strukturierten Behandlungsprogramms, eines DMP Adipositas, und zum anderen den Ausbau des Zweitmeinungsverfahrens. Zwei Drittel der Männer und die Hälfte der Frauen in Deutschland sind übergewichtig, ein Viertel der Erwachsenen ist sogar stark übergewichtig. Adipositas ist nicht nur selbst eine Krankheit, sie ist auch die Wurzel und der Katalysator für weitere Erkrankungen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Deshalb ist es sinnvoll und notwendig, die Patienten mit einem strukturierten Behandlungsprogramm zu unterstützen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Mit der Einführung des DMP Adipositas setzen wir im Übrigen auch eine Forderung aus unserem gemeinsamen Antrag zur Nationalen Diabetes-Strategie um. Aber, sehr geehrter Herr Minister Spahn, der Antrag der Koalitionsfraktionen enthält noch viele weitere wichtige Aspekte, die darauf warten, dass Sie tätig werden.
Darüber hinaus werden wir mit dem vorliegenden Gesetz den Anspruch der Versicherten auf ein unabhängiges ärztliches Zweitmeinungsverfahren ausbauen. Zweitmeinungsverfahren sind ein wichtiges Instrument, um Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung zu unterstützen, ob bestimmte planbare Eingriffe wirklich notwendig sind oder ob es Alternativen gibt.
Abschließend, meine Damen und Herren, widmen wir uns in dem Gesetz auch der ambulanten Notfallversorgung der Patienten. Wir werden ein standardisiertes und bundesweit einheitliches Ersteinschätzungsverfahren vorgeben. Ich sage hier ganz offen: Ich hätte mir im Bereich der Notfallversorgung mehr gewünscht. Ich bedauere es wirklich sehr, dass es nicht gelungen ist, mehr Patientensteuerung und mehr Vernetzung zu etablieren. Dass hier keine Vereinbarung und keine Absprache mit den Ländern getroffen werden konnten, bedauere ich auch sehr. Hier haben wir noch Aufgaben für die nächste Legislaturperiode vor uns.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist sicherlich kein großes, zentrales Reformgesetz, an das wir uns auch noch Jahre später erinnern. Aber wir werden mit diesen zahlreichen Puzzleteilen dazu beitragen, dass viele spezielle Bereiche in der ambulanten und stationären Versorgung ein Stück weit besser werden.
Ich freue mich auf die parlamentarische Befassung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Bleiben Sie gesund!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Jetzt ist das Rednerpult bereit für den Kollegen Dr. Andrew Ullmann, FDP.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7505036 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 213 |
Tagesordnungspunkt | Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung |