26.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 213 / Tagesordnungspunkt 18

Lothar RiebsamenCDU/CSU - Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesgesundheitsministerium, der Minister, hat seit einem Jahr alle Hände voll zu tun, um die Coronakrise zu bewältigen. Gleichwohl wird uns heute ein Gesetz vorgelegt, das eine Vielzahl von Themen anspricht, die vor der Coronakrise wichtig waren und die auch nach der Coronakrise wichtig sein werden. Insofern ist dies keine Resterampe, sondern es zeigt, dass auch in der Krise im Maschinenraum des BMG hart gearbeitet wird. Dafür gebührt dem BMG Dank und Anerkennung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In diesem Gesetz stehen die Patientinnen und Patienten im Vordergrund: wenn sie ins Krankenhaus müssen, wenn sie zum Arzt

(Beatrix von Storch [AfD]: Zur Ärztin!)

müssen, oder wenn sie vielleicht am Ende ihres Lebens eine Hospiz- oder Palliativversorgung in Anspruch nehmen müssen. Was tut sich konkret? Aus Sicht der Krankenhäuser geht es um Qualität; es geht um Strukturen, und es geht um Transparenz. Qualitätssicherung nach innen und nach außen ist schon immer Bestandteil des SGB V gewesen. 2016 haben wir mit dem Krankenhausstrukturgesetz das Thema Qualität auch noch einmal deutlich adressiert, mit Qualitätsverträgen, mit Zu- und Abschlägen. Das eine hat sich bewährt, das andere nicht. So ist das bei Versuchen. Nun wird das gestärkt, was sich bewährt hat, nämlich die Qualitätsverträge. Hier werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, ein Mindestausgabevolumen ist vorgesehen. Mit dieser Dynamik wird Fahrt aufgenommen, und deswegen ist das eine wichtige Sache.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein weiteres wichtiges Instrument sind die Mindestmengen. Es ist doch völlig klar, dass bei einem komplizierten Eingriff Routine vorausgesetzt werden muss: Routine und auch Strukturen personeller und technischer Natur. Genau darin, diese Struktur zu schaffen, besteht die Herausforderung. Bei der Qualität kann es keine Ausnahmen geben, deswegen werden die Ausnahmen an dieser Stelle auch abgeschafft. Diese Herausforderungen betreffen insbesondere den ländlichen Raum. Es kann nicht sein, dass man zwei Stunden in die nächste Uniklinik fahren muss. Hier kommt es darauf an, Strukturen, dort, wo sie nicht vorhanden sind, zu schaffen. Dafür braucht es den Bund mit dem Strukturfonds, dafür braucht es die Länder, und dafür braucht es natürlich auch die Investitionskostenförderung und die Krankenhausbedarfsplanung der Länder.

Frau Klein-Schmeink, wenn ich mir die entsprechende Regelung dazu in Baden-Württemberg anschaue, kann ich nicht erkennen, dass dort großartig Krankenhausbedarfsplanung betrieben wird. Es hat sich vieles zum Positiven verändert, aber nur, weil es die Träger gemacht haben, und nicht, weil sich die Landesregierung besonders ausgezeichnet hätte.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])

Das muss ich an dieser Stelle einmal deutlich sagen.

Zu guter Letzt geht es auch um Transparenz. Die Patientinnen und Patienten müssen in der Lage sein, sich ein Bild davon zu machen, was sie im Krankenhaus oder in der Arztpraxis erwartet. Auch an der Stelle kann man weitere Verbesserungen erzielen. Die werden mit diesem Gesetz erreicht, und zwar dadurch, dass die Datenbasis zukünftig auf breitere Beine gestellt wird. Die Grundlage werden digitale Befragungsinstrumente sein, die es bisher schlicht und ergreifend nicht gab. Die werden zukünftig zur Verfügung stehen. Die Patienten müssen in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob sie gut, auch pflegerisch gut, in einem Krankenhaus versorgt werden. Deswegen ist es richtig – das ist in diesem Gesetz so angelegt –, dass der Pflegepersonalquotient öffentlich gemacht wird, sodass jeder Patient sehen kann, bevor er ins Krankenhaus geht: Werde ich in diesem Krankenhaus pflegerisch gut versorgt oder nicht? Auch das ist ein großer Fortschritt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz wird mehr Qualität, mehr Transparenz geschaffen. Wir werden im Ausschuss diese Fragen eingehend bewerten und diskutieren. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und werbe heute schon dafür, dass wir diesem Gesetz zustimmen. Das ist ein gutes und wichtiges Gesetz für die Patientinnen und Patienten in unserem Land.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Dittmar [SPD])

Nächster Redner ist der Kollege Dirk Heidenblut, SPD.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7505045
Wahlperiode 19
Sitzung 213
Tagesordnungspunkt Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
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