26.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 213 / Tagesordnungspunkt 19

Roman ReuschAfD - Direkte Demokratie auf Bundesebene

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Einführung unseres Grundgesetzes hat unser politisches System eine Entwicklung genommen, für die die Italiener eine sehr treffende Bezeichnung, ein Wortspiel, haben: „Partitocrazia“. Das ist übersetzt: die Herrschaft der Parteien. Die ruht auf drei Säulen.

Erste Säule: die Gewaltenverschränkung, die wir bereits im Grundgesetz angelegt haben. Hauptaufgabe der Regierungskoalitionen ist es, die Regierung, komme, was da wolle, mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Die parlamentarische Kontrolle ruht auf den dafür viel zu schmalen Schultern der Opposition.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Da sind Sie ein bisschen ahnungslos!)

Zweite Säule: die Selbstentmachtung des Parlaments, getragen von Partei- und Fraktionsdisziplin, der sich zu widersetzen, möglicherweise unliebsame Konsequenzen für die weitere Karriere- und Lebensplanung haben kann, weshalb man im Zweifel lieber die Füße stillhält.

Dritte Säule: die elende Parteibuchwirtschaft, die sämtliche staatliche Organisationen durchwuchert hat und selbst heute nicht mal mehr vor niedrigeren Rängen haltmacht. Auch diese dient natürlich der Überwindung von Zuständigkeiten und Gewaltenteilung im Sinne der Machtausübung.

Dies hat zu einer Machtkonzentration in der Hand einiger weniger Spitzenfunktionäre geführt, die die berühmten Mütter und Väter unserer Verfassung auf Herrenchiemsee mit Sicherheit verhindern wollten.

(Beifall bei der AfD)

Es ist daher eine Korrektur erforderlich; es ist eine Gegenmacht aufzubauen, die in der Demokratie nur das Volk, der Souverän, selbst darstellen kann.

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf dem Volk die Mittel geben, diese Macht, die es haben sollte, auch auszuüben. Im Kern unseres Entwurfs steht, dass der geäußerte Wille des Volkes das oberste Gesetz sein muss.

(Beifall bei der AfD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Im Grundgesetz steht „Wahlen“ dafür!)

Hinsichtlich der Instrumente greifen wir auf bewährte Verfahrensweisen aus der schweizerischen Bundesverfassung zurück:

(Dr. Anna Christmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt ja gar nicht!)

einmal das obligatorische Referendum, einmal das fakultative Referendum. Obligatorisch, also verpflichtend, sind Volksabstimmungen abzuhalten bei Verfassungsänderungen, bei Änderungen früherer Entscheidungen des Volkes, bei Abtretung von Souveränität, bei Eintritt in supranationale Organisationen. Dazu soll das Volk fakultativ die Möglichkeit bekommen, selbst aus den eigenen Reihen im Wege des Volksbegehrens Sachfragen und Gesetzentwürfe dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Schließlich soll die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, durch Veranstaltung einer Volksbefragung den Volkswillen in Erfahrung zu bringen. Brexit lässt grüßen, wird der eine oder andere sagen. Man kann auch mit diesem Instrument sehr viel bewegen, wie das Beispiel zeigt. Insgesamt wäre bei Verwirklichung dieser Vorstellungen die Macht der Hinterzimmer mindestens deutlich reduziert.

(Beifall bei der AfD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie müssen sich mal frei machen von den AfD-Gepflogenheiten! – Christoph de Vries [CDU/CSU]: Die sind doch bei Ihnen am schlimmsten, die Hinterzimmer!)

Jetzt freue ich mich sehr auf die Redner der Fraktionen, die bereits selbst Initiativen zur direkten Demokratie eingebracht haben, nämlich darauf, mit welchen Verrenkungen sie nun darlegen, weshalb man das alles gar nicht braucht.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Philipp Amthor, CDU/CSU, hat jetzt das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7505051
Wahlperiode 19
Sitzung 213
Tagesordnungspunkt Direkte Demokratie auf Bundesebene
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