26.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 213 / Tagesordnungspunkt 20

Ingrid Arndt-BrauerSPD - Corona-Steuerhilfegesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute beraten wir abschließend das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz. Wir ergänzen die ursprüngliche Vorlage aus der letzten Sitzungswoche im Bereich des Verlustrücktrages; ich komme gleich noch darauf zurück. Nach der ersten Beratung in der letzten Sitzungswoche findet das Gesetzgebungsverfahren heute relativ schnell seinen Abschluss. Wir haben eine zügige Gesetzgebung, damit den Betroffenen schnell geholfen werden kann.

Nach einer relativ harmonischen ersten Lesung – ich habe das bei Steuergesetzgebungen auch schon anders erlebt – und nach einer relativ harmonischen Anhörung, in der die Sachverständigen der Opposition uns gesagt haben: „Ihr macht nichts falsch, aber es könnte überall ein bisschen mehr sein“ – um es mal vereinfacht zu sagen: höher, schneller, weiter –, kommen wir heute zum Abschluss. Wir machen nicht die von den Sachverständigen der Oppositionsfraktionen in ihren Stellungnahmen angeregte Unternehmensteuerreform, wir machen auch kein Jahressteuergesetz, wir machen keine Mehrwertsteuerreform, und wir ändern heute auch nicht grundlegend das Unterhaltsrecht. Das war alles angeregt worden; aber das haben wir in dieser einen Woche nicht geschafft.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie ändern leider auch keine Kleinigkeiten!)

Allein die Mehrwertsteuerreform ist ein Jahrhundertwerk, auch wenn sie dringend notwendig wäre.

Jetzt zum Einzelnen. Ergänzend zum Ursprungsgesetzentwurf werden wir den Verlustrücktrag ausweiten. Es gab – man mag es kaum glauben – auch letztes Jahr noch Unternehmen, die Gewinne gemacht haben. Nicht nur in Heinsberg, auch im restlichen NRW wurde Karneval gefeiert; das ist nur ein Beispiel, das mir spontan einfällt. Diese damals gemachten Gewinne können jetzt verrechnet werden

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber nur für das eine Jahr!)

mit Verlusten aus dem Jahr 2021. Ich finde, das ist ein guter Vorschlag. Der Vorschlag der Grünen – es wurde gerade reingerufen – geht natürlich extrem weit und hätte dazu geführt, dass sehr viele Steuersachen wieder aufgemacht werden müssen.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vier Jahre!)

Das wollten wir auch im Sinne der Mitarbeiter der Steuerfinanzverwaltung vermeiden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Diese Maßnahme, die sich so nach nichts anhört, wird trotzdem circa 70 Millionen Euro Mindereinnahmen bedeuten. Es ist also auch nicht nichts.

Nicht verändert haben wir die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in Gastronomiebetrieben. Wir haben darüber in der letzten Sitzungswoche schon geredet: Es gibt da eine besondere Situation; denn hier kann Konsum nicht nachgeholt werden, hier können auch saisonale Angebote nicht im Frühjahr oder im Sommer nachkonsumiert werden. Deswegen macht es Sinn, hier eine Verlängerung zu beschließen.

Ich fand in der Anhörung relativ überzeugend, was die DEHOGA-Vertreterin gesagt hat: Es ist nicht einzusehen, dass industriell gefertigte Gerichte, die man mal schnell in den Ofen schiebt, mit dem halben Mehrwertsteuersatz belastet werden, während liebevoll zurechtgemachtes und mit viel Dienstleistung im Restaurant serviertes Essen in Zukunft mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt wird. Das stimmt. Aber hier brauchen wir, wie gesagt, eine massive Mehrwertsteuerreform, und das haben wir in der Kürze der Zeit – ich bin seit 1999 hier; so viel Zeit ist seitdem verstrichen – leider bisher nicht geschafft. Aber wir nehmen uns, denke ich, spätestens für die nächste Legislaturperiode vor, eine Mehrwertsteuerreform zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es bleibt auch beim geplanten Kinderbonus von 150 Euro; der wurde von allen als positiv betrachtet. Alle haben allerdings gesagt, es wäre wünschenswert, ihn noch stärker anzuheben. Ja, wahrscheinlich sollte man das tun. Aber hier müssen wir auch im Sinne der nächsten Generationen verantwortungsvoll und nachhaltig handeln. Aber ich denke, er kommt mit Blick auf den Konsum an und ist deswegen sinnvoll.

Wir haben nebenbei für Alleinerziehende noch andere Dinge getan. Das heißt, auch Alleinerziehende, die nach Unterhaltsrecht vielleicht nicht die vollen 150 Euro bekommen, werden an anderer Stelle entlastet.

Grundsätzlich haben wir untergesetzlich auch andere Dinge eingeführt, ich sage nur: Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter und von Saisonware. Es gibt noch einiges, was wir tun werden. So werden wir auch in der nachfolgenden Debatte Hilfsmaßnahmen beschließen.

Wir haben ein gutes Gesetz vorgelegt. Ich freue mich, dass wir es so schnell beschließen können und dass so viele zustimmen können.

Herr Präsident, ich sehe, dass die Uhr am Rednerpult blinkt. Deswegen: Bleiben Sie gesund!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der nächste Redner: für die AfD der Abgeordnete Albrecht Glaser.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7505074
Wahlperiode 19
Sitzung 213
Tagesordnungspunkt Corona-Steuerhilfegesetz
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