26.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 213 / Tagesordnungspunkt 20

Albrecht GlaserAfD - Corona-Steuerhilfegesetz

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Arndt-Brauer, das war in der Tat die Aufzählung dessen, was nicht geschehen ist. Die hätte man noch länger machen können; denn es ist eigentlich gar nichts geschehen. Wir haben in der zweiten und dritten Lesung zum Dritten Corona-Steuerhilfegesetz im Grunde wieder keinen Inhalt. Sie haben nach einem Jahr – wir haben im April 2020 die Erweiterung des Verlustrücktrags gefordert; damals haben Sie das verweigert; Sie haben es auch beim Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz noch verweigert –, nachdem in der Zwischenzeit jeder Sachverständige in dieser Republik – –

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Im Zweiten ist er drin! Mit 5 Millionen!)

– Gemach, gemach, gemach!

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Ja, müssen Sie mal lesen!)

– Stellen Sie eine Zwischenfrage. Das wäre wunderbar. Dann können wir das wunderbar diskutieren, lieber Herr Güntzler. Ich lasse sie schon jetzt zu, die Zwischenfrage.

Das würde bedeuten, dass tatsächlich eigentlich nichts gemacht wurde. Die Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie – aber nur für Speisen – ist ein Zukunftsprojekt. Diese Verlängerung wird wirksam werden, wenn die Gastronomiebetriebe wieder offen sind, und dann wird sie nicht für Getränke gelten, obwohl 30 bis 40 Prozent der Umsätze Getränkeumsätze sind. Es gibt auch Gastronomiebetriebe, die nur von Getränken leben; die sind alle überhaupt nicht betroffen. Also: Das war eigentlich gar nichts.

Dann haben Sie noch eine ironische Nummer gebracht; die haben Sie gerade gelobt. Sie haben gesagt: Die Verluste aus 2021 sollen nach 2020 rückgetragen werden. – Meine Damen und Herren, das ist Fastnacht! 2020 ist ein Krisenjahr, also sind typischerweise keine Gewinne entstanden. Wenn Sie jetzt in 2021, wo es hoffentlich besser läuft, die Verluste rücktragbar machen in ein Jahr, in dem gar keine Gewinne entstanden sind, erzielen Sie gar keine Ausgleichseffekte. Das ist eine Lachnummer.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, der Finanzminister will halt nicht. Er will Steuern erhöhen, er will Schulden machen – das ist seine Leidenschaft; die vertritt er auf nationaler und übernationaler Ebene –, aber er will nicht den Leuten helfen, die heute in diesem Land ein Unternehmen haben und die im Rahmen dieser ganzen Maßnahmen aus der eigenen Substanz, mit einer schon existierenden, gut funktionierenden Instanz des Staates, nämlich dem Finanzamt, diese Dinge machen können. Da brauchen wir keine KfW, da brauchen wir keine Fremdmittel, da brauchen wir keine Darlehenszinsen. Die übernehmen die eigene Unternehmensgeschichte, und wenn sie erfolgreich war, kann man nach hinten noch mit den Beträgen von früher saldieren. Jeder vernünftige Mensch weiß das.

Notwendig wäre, meine Damen und Herren – das haben wir seit April 2020 beantragt –, den Verlustrücktrag unbegrenzt auszugestalten. Er muss mehrere Jahre umfassen; das sagt jeder Sachverständige. Selbst die Grünen schlagen eine Ausweitung bis 2017 vor; das ist also ein Lichtstrahl der Erkenntnis in dieser Partei.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, die Unternehmen haben 15 Prozent Körperschaftsteuer und 15 Prozent Gewerbesteuer zu zahlen. Warum nicht den Verlustrücktrag bei der Gewerbeertragsteuer einführen? Das muss sein; das sagt jeder, der bei diesen Sachverständigenanhörungen war und der in der Ökonomie und vom Sachverstand her eine Hausnummer ist.

Das sagt übrigens auch der Wissenschaftliche Beirat. Apropos Wissenschaft: Wo ist bitte die Orientierung der Politik an der Wissenschaft? Der Wissenschaftliche Beirat sagt: So muss es gemacht werden: Verlustvortrag ohne Mindeststeuer. – Meine Damen und Herren, angenommen, Sie haben 2020 100 Verlust, Sie haben 2021 100 Gewinn. Das heißt, Sie haben zwar in der Summe aus beiden Jahren überhaupt nichts verdient, zahlen aber aus dem Gewinn von 2020 eine Mindeststeuer – obwohl Sie in den zwei Jahren nichts verdient haben. Das ist Mindestbesteuerung. Diese muss weg! Jeder Sachverständige sagt das; jeder, der ein bisschen Lebensklugheit hat, sagt das. Machen Sie es doch einfach!

(Beifall bei der AfD)

Das sagt auch der Wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums. Man könnte doch einmal im Leben in dieser Coronazeit auf die Wissenschaft hören! Das hätte doch was.

(Zurufe von der SPD)

Dann kommt die Zinsschranke. Das Gleiche: Wir legen über die KfW Ausleihprogramme auf. Dadurch gehen die Zinsbelastungen der Unternehmen hoch. Die Zinsschranke kappt aber die Zinsaufwendungen. Sie dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das muss weg. Auch das sagen alle Sachverständigen.

(Beifall bei der AfD)

Ein Letztes. All das, was ich gerade gesagt habe, was wir seit April 2020 versuchen durchzusetzen, kostet den Staat nichts, wie man so schön sagt. Das heißt, das führt nicht zu dauerhaften Einnahmeausfällen, weil das über die Zeitachse nur gestundet wird und etwas später gezahlt wird. Das heißt, im Unterschied zu den 20 Milliarden Euro, die dem Staat durch die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes tatsächlich verloren gegangen sind, ohne dass dies eine Hilfe war, weil diese Maßnahme keinen Nachfrageboom entfaltet hat, wird das, was keine Staatsmittel kosten würde, nicht gemacht.

Herr Kollege, die Redezeit ist um.

Es bleibt beim Dilettantismus. Es muss daran liegen, dass in diesem ganzen Bundeskabinett der Nation mit der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt nicht ein einziger Ökonom sitzt.

(Beifall bei der AfD)

Es ist sensationell, dass Sie das hinbekommen.

Herr Kollege, die Redezeit ist zu Ende.

Aber die Frucht dieser Personalentscheidung ist wohl das, was wir heute hier erleben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat als Nächstes der Abgeordnete Sebastian Brehm, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Endlich kommt Sachverstand!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7505075
Wahlperiode 19
Sitzung 213
Tagesordnungspunkt Corona-Steuerhilfegesetz
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