26.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 213 / Tagesordnungspunkt 20

Sebastian BrehmCDU/CSU - Corona-Steuerhilfegesetz

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Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Glaser hat in seiner Rede gerade gesagt: Wir haben eigentlich nichts gemacht. – Ich weiß nicht, ob er das auf die AfD bezieht. Aber wir haben was gemacht: Wir beschließen heute – damit bringen wir es auf den Weg – das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz mit drei wesentlichen Maßnahmen. – Und das ist gut so.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Gegenstand dieses Gesetzes sind eben diese drei wesentlichen Punkte. Erstens: die Ermöglichung und die Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrages auf 10 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung. Hier haben wir als CDU/CSU-Fraktion seit Beginn der Pandemie den Koalitionspartner gebeten, dies zu machen, um den Unternehmen schnell Liquidität zu geben, damit sie aus eigener Kraft auf die Beine kommen. Der Bundesfinanzminister hat sich da immer ein bisschen gesträubt. Jetzt haben wir es durchgebracht. Übrigens haben wir im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz mit dem vorläufigen Verlustrücktrag den ersten Schritt gemacht; jetzt kommt der zweite Schritt.

Dieser Verlustrücktrag – ich will es auch noch mal sagen – ist wirklich Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit. Jeder, der viel Geld verdient, zahlt mehr Steuern. Aber wenn er dann Verluste erleidet, muss er das doch auch mit den Gewinnen verrechnen können. Aus unserer Sicht wäre es durchaus möglich, noch einen längeren Zeitraum zu nehmen. Wir haben jetzt den Zeitraum von zwei Jahren genommen.

Ihre Analyse stimmt übrigens nicht. Es gibt durchaus Unternehmen, die im Jahr 2020 noch Gewinne gemacht haben und aus dem Jahr 2021 jetzt Verluste zurücktragen. Also, wenn Sie ökonomischen Sachverstand einfordern, dann schauen Sie auch in die Realität. Diesen Fall gibt es nämlich.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Aber es wäre durchaus möglich, noch zwei weitere Jahre zurückzutragen; aber diesen Kompromiss haben wir jetzt einfach in der Diskussion mit dem Koalitionspartner nicht geschafft. Deswegen ist diese Maßnahme, die Erhöhung beim Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro, ein erster Schritt. Das ist ein guter und wichtiger Schritt für die Wirtschaft.

Der zweite Punkt – mein Kollege Johannes Steiniger wird darauf noch rekurrieren, weil er dafür zuständig ist – ist der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Auch das ist eine wichtige Maßnahme, weil wir eben mit diesen 150 Euro die Mehrbelastungen gerade für Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen ausgleichen, die sie in der Pandemie vielleicht haben. Im letzten Jahr haben wir schon zweimal eine Sonderzahlung in Form des Kinderbonus ausgegeben. Das ist auch in diesem Jahr eine gute Maßnahme.

Die dritte Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent bis zum 31. Dezember 2022. Ich erinnere mich noch an die Zeit von vor ungefähr 10 Jahren oder 15 Jahren, als diese Debatte begonnen hat. Auch hier zeigt sich, was passieren kann, wenn man hartnäckig bleibt, wenn man an einem Thema dranbleibt. Ich war damals schon ein Fan davon, den Umsatzsteuersatz auf Speisen im Restaurant auf 7 Prozent zu senken, weil die bisherige Regelung auch in der Praxis bei Betriebsprüfungen oder anderen Dingen immer dazu führt, dass es Abgrenzungsschwierigkeiten gibt, dass es für die Gastronomie mehr Bürokratie gibt. Deswegen ist auch dieser Schritt mit einer Frist bis zum 31. Dezember 2022 richtig. Ob wir es schaffen, diese Maßnahme dauerhaft aufrechtzuerhalten, bleibt zu hoffen. Aber natürlich muss die Gastronomie erst mal öffnen können – das ist klar –, sonst gibt es auch keinen Effekt.

Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir brauchen, glaube ich, kurzfristig für unsere Unternehmer eine gesicherte Öffnungsstrategie, eine klare Kommunikation, unter welchen Bedingungen wir aufmachen, sodass die Entscheidungen, die wir treffen, für diese klar nachvollziehbar sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber was auch notwendig ist – das ist die mittel- und langfristige Perspektive –, ist, dass wir jetzt natürlich alle Dinge umsetzen, die machbar sind, dass wir übrigens ebenso alle Fehler beseitigen, die im Rahmen eines solchen Prozesses entstehen, zum Beispiel bei einer verspäteten Auszahlung von Überbrückungshilfen oder anderen Dingen. Da müssen wir ran. Da müssen wir uns auch mit Sonderfragen beschäftigen. Aber wir setzen dann die Maßnahmen um, und wir haben sie auch schon umgesetzt. Die Überbrückungshilfe III funktioniert jetzt reibungslos. Die vielen komplexen kleinen Fragestellungen, die wir immer wieder diskutieren – ob es um Brauereigasthöfe, Gärtnereien oder anderes geht –, nehmen wir auch wirklich sehr, sehr ernst, und wir versuchen, die Antworten darauf in unsere tägliche Arbeit mit aufzunehmen und umzusetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Aber wir brauchen auch eine mittel- und langfristige Perspektive. Hier hilft es nichts, lieber Bundesminister Scholz, wenn wir weitere Belastungen für die Unternehmen fordern, zum Beispiel eine Vermögensteuer oder eine höhere Belastung mit Blick auf Ertragsteuern. Hier hilft es übrigens auch nichts, wenn von den Grünen die Forderung erhoben wird, Einfamilienhäuser zu verbieten.

(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Na ja, es ist halt so. Sie müssen das schon anerkennen. Wenn Sie es fordern, dann muss man es einfach auch mal so hinnehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wir brauchen eine Perspektive, und diese Perspektive heißt Vertrauen in unseren Mittelstand, Vertrauen in unsere wirtschaftlichen Akteure. Wir brauchen eben Wachstum und Investitionen. Das wollen wir ermöglichen. Dazu liegen weitreichende Vorschläge vor. Nur mit Wachstum und Investitionssteigerung schaffen wir den Weg aus der Pandemie. Dafür werden wir uns auch weiterhin hartnäckig einsetzen.

Ich danke Ihnen sehr herzlich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der nächste Redner: für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Markus Herbrand.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7505076
Wahlperiode 19
Sitzung 213
Tagesordnungspunkt Corona-Steuerhilfegesetz
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