26.02.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 213 / Tagesordnungspunkt 20

Markus HerbrandFDP - Corona-Steuerhilfegesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei allem Respekt: Ein großer Wurf ist dieses Dritte Corona-Steuerhilfegesetz natürlich nicht.

(Zuruf der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE])

– Genau, danke schön. – Aber weil im Gesetz auch nichts wirklich Falsches steht, unterstützen wir es diesmal.

Den Kinderbonus, der vor allem Beziehern eines geringen und mittleren Einkommens zugutekommt, und die Umsatzsteuerreduzierung für das Gastgewerbe, wobei wir da wirklich mit ordnungspolitischen Schwierigkeiten kämpfen – ich habe das im Ausschuss erläutert –, tragen wir mit. Dabei haben Sie uns diese Unterstützung diesmal wirklich nicht leicht gemacht; denn wir brauchen einfach mehr, und wir Freien Demokraten wollen auch mehr. Das gilt vor allen Dingen beim Verlustrücktrag.

(Beifall bei der FDP)

Für uns war von Beginn an die Liquiditätsversorgung der notleidenden Unternehmen über die Finanzämter, also eine verbesserte Verlustverrechnung mit den Gewinnen der Vergangenheit, das zentrale Krisenbekämpfungsinstrument im Steuerrecht. Gerade in diesem Punkt besticht das Gesetz durch die bekannte Ambitionslosigkeit und bleibt auf halber Strecke stehen. Das ist schlecht; denn so wird die maximal effektive und zielgenaueste, am wenigsten bürokratische und erkennbar preiswerteste Lösung für den Staatshaushalt verhindert.

(Beifall bei der FDP)

Es ist deshalb auch nicht mehr nachvollziehbar – das kann auch nur noch mit Kopfschütteln und Schulterzucken zur Kenntnis genommen werden –, dass wir beim Verlustrücktrag immer nur in kleinen Schritten weiterkommen. Wir fragen uns: Wie viele Corona-Steuerhilfegesetze brauchen wir noch, um zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen? Unser Antrag lautet also mehr Verlustrücktrag – sowohl im Betrag als auch im Rücktragszeitraum. Auch die Mindestbesteuerung muss ausgesetzt werden, und die Schwellenwerte dazu müssen herabgesetzt werden.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben selbstverständlich auch wieder eine Vielzahl von Änderungsanträgen gestellt, von denen ich Ihnen insbesondere drei zur besonderen Aufmerksamkeit empfehlen möchte.

Erstens beantragen wir, dass Deutschland endlich auch von der Möglichkeit Gebrauch macht, die uns die EU schon seit Monaten einräumt, nämlich temporär auf die Umsatzsteuer auf Impfstoffe und Tests zu verzichten.

(Beifall bei der FDP)

Eigentlich, Herr Finanzminister, ist diese Bundesregierung ja Expertin für temporäre Umsatzsteuerreduzierungen. Man fragt sich: Warum nicht in diesem Fall? Warum hier so zögerlich? – Die Bundesregierung macht, obwohl es anders möglich wäre, Impfstoffe und Tests unnötig teuer. Beenden Sie hier bitte Ihre Blockadehaltung!

Zweitens fordern wir in Bezug auf den Investitionsabzugsbetrag, den Investitionszeitraum etwas zu verlängern und endlich auch die immateriellen Wirtschaftsgüter in diese Begünstigungsvorschrift mit aufzunehmen. Das wäre wichtig für kleinere Betriebe.

Drittens wollen wir, dass die Coronajahre im Zusammenhang mit der Lohnsummenregelung und auch bei der Bestimmung des Verwaltungsvermögens im Erbschaftsteuergesetz ausgenommen bleiben.

Das alles fehlt in dem Gesetz, und wir würden uns natürlich über Ihre Unterstützung freuen.

Fazit: Wenig ist besser als nichts, deshalb Zustimmung der FDP zu einem wenig überzeugenden Gesetz.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Jörg Cezanne.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7505078
Wahlperiode 19
Sitzung 213
Tagesordnungspunkt Corona-Steuerhilfegesetz
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