Katharina WillkommFDP - Faire Verbraucherverträge
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle großen Künstler haben ihre Schaffensphasen, genau wie die GroKo. Aus ihrem Zyklus „Framing für Anfänger“ bekommen wir nach Klassikern wie dem Gute-KiTa-Gesetz und dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz heute mit dem Faire-Verbraucherverträge-Gesetz abermals ein Bündel neuer Regulierungen vorgesetzt. Obwohl der positive Titel schon vorwegnimmt, wie toll das Gesetz sein müsste, wagen wir trotzdem mal einen Blick auf dieses Spätwerk der Regierung.
Tatsächlich findet sich gleich etwas Gutes: Abtretungsverbote in AGB werden für unwirksam erklärt. Wir Freie Demokraten hatten dazu auch schon einen Antrag eingebracht. Schön, dass Sie endlich nachziehen.
(Beifall bei der FDP)
Für Legal-Tech-Anbieter und die Verbraucher, die diese nutzen, um Mietminderungen und Verspätungsentschädigungen durchzusetzen, schafft das mehr Rechtssicherheit.
(Beifall bei der FDP)
Unnötig, weil redundant, ist hingegen das Erfordernis einer vorherigen Einwilligung in Telefonwerbung und deren Dokumentation. Die EU ist Ihnen mit der Datenschutz-Grundverordnung drei Jahre zuvorgekommen, und Kaltakquise ist ohnehin schon verboten.
Das Problem sind nicht die Gesetze, sondern die mangelhafte Ausstattung der Verfolgungsbehörden. Das müssen wir ändern – bessere Ausstattung, mehr Personal, mehr Digitalisierung –, damit die Bundesnetzagentur nicht nur immer die großen Fische erwischt und die vielen kleinen mit viel krimineller Energie durchs Netz gehen.
(Beifall bei der FDP)
Wenden wir uns nun dem Highlight Ihrer Normencollage zu, der Begrenzung der Vertragslaufzeiten. Da hat Frau Ministerin Lambrecht im Referentenentwurf noch einen breiten Pinsel geschwungen und wollte Zweijahresverträge ganz verbieten. Zum Glück für Verbraucher und Wirtschaft haben Sie sich eines Besseren belehren lassen. Häufig sind es langfristige Verträge, die finanziell schwächeren Verbrauchern ermöglichen, ohne Kredit und ohne Dispo an höherwertige Technik zu kommen. Weil die Anbieter langfristig planen können, können die Monatspreise sinken.
Demgegenüber sind bei Diensten, die keine Hardware nebenbei verkaufen, zum Beispiel Streaming, Carsharing oder Fitness, monatlich kündbare Verträge sogar häufig schon der Standard. Die Verbraucher brauchen deshalb keine gesetzliche Bevormundung, sondern transparente Informationen für eine selbstbestimmte Kaufentscheidung.
(Niema Movassat [DIE LINKE]: Es geht um Schutz, nicht um Bevormundung!)
Daher fordern wir als FDP auch die Pflichtangabe der monatlichen Durchschnittspreise eines Vertrages.
(Beifall bei der FDP)
Der entsprechende Antrag wartet schon im Rechtsausschuss auf Ihre Zustimmung.
Das ergänzen wir heute um einen Antrag, mit dem Verbraucher mit einem kurzen Satz auf ihr Widerrufsrecht vorab hingewiesen werden sollen, und zwar in dem Moment, wo sie „bestellen“ anklicken, und am Anfang eines Vertrages, den sie unterschreiben sollen. Damit können sich Widerrufsbelehrungen nicht mehr in Versandbestätigungen oder im Kleingedruckten verstecken. Nur wenn Verbraucher ihre Rechte kennen, können sie diese auch rechtzeitig nutzen.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank, Frau Kollegin Willkomm. – Nächster Redner ist der Kollege Niema Movassat, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7505120 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 213 |
Tagesordnungspunkt | Faire Verbraucherverträge |