Sebastian SteinekeCDU/CSU - Faire Verbraucherverträge
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Kollege Brunner kriegt das immer gut und in Kürze hin. Das hat er heute wieder gezeigt.
Wir freuen uns natürlich, dass die SPD sich unserem Vorschlag zu einem Kündigungsbutton angeschlossen hat.
(Beifall bei der CDU/CSU – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unserem Vorschlag!)
Das haben wir der Ministerin ja vorgeschlagen. Dass die SPD da jetzt mitmacht, ist umso schöner. Dass die Grünen da schon mal vorgelegt haben, hat es natürlich noch erleichtert.
(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So kann man das auch ausdrücken!)
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor unfairen Verträgen geschützt werden; ich glaube, in dem Punkt sind wir uns alle einig. Deswegen ist es gut, dass heute ein Entwurf vorliegt, der viele Regelungen enthält, die vor Kostenfallen schützen. Weil ich gerade die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium sehe: Ich freue mich, dass das Wirtschaftsministerium da entscheidend mitgewirkt hat und gute Vorschläge eingebracht hat.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Über die zunächst vorgesehene Verkürzung der Vertragslaufzeiten haben wir lange diskutiert; darüber haben wir schon viel gehört. Dazu gibt es andere Vorschläge, über die wir im parlamentarischen Verfahren reden werden. Ich glaube, auch an dieser Stelle ist es ganz gut, dass das Wirtschaftsministerium mitgemacht hat und das Justizministerium ein bisschen beigedreht hat. Deswegen denke ich, dass wir auch weitere gute Regelungen, die wir ja alle wollen, jetzt gemeinsam umsetzen können.
Ich möchte auf einen Punkt eingehen, über den viele hier gesprochen haben. Wir reden nicht nur über das Thema Laufzeit. Wir reden vor allen Dingen über die Möglichkeit, wie Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge, die sie abgeschlossen haben, einfach wieder kündigen können. Alle Umfragen zeigen, dass das Thema Vertragslaufzeiten eine Rolle spielt, aber nicht das wesentliche Thema ist. Die Leute wollen aus ihren Verträgen auch wieder vernünftig rauskommen; das ist das Entscheidende. Die jüngste Umfrage der Verbraucherzentrale – anlässlich des Verbrauchertages im letzten Jahr – hat den Bedarf gezeigt: 19 Prozent haben ungewünschte Verträge, 24 Prozent haben ungewünschte Verlängerungen, und über 62 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher haben dadurch einen finanziellen Nachteil. Das sind alarmierende Zahlen. Deswegen müssen wir da ran. Da ist der Kündigungsbutton, glaube ich, ganz wichtig; denn genauso, wie man einen Vertrag abschließen kann, muss man auch kündigen können. Ich glaube, das ist eine Selbstverständlichkeit.
Es gibt natürlich, wie immer, Kritik; wir haben sie auch schon gehört. Die Kritik dreht sich im Wesentlichen darum, dass der Aufwand und die Kosten zu hoch seien. Ich glaube, man sollte noch mal klarstellen: Wir wollen hier keinen neuen materiellen Rechtsanspruch einführen, sondern wir wollen nur, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, das ihnen bereits jetzt zusteht, vernünftig umsetzen können. Darum geht es. Das ist keine weitere Belastung, sondern eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Am Ende ist das eine Frage der Digitalisierung. Es kann nicht ernsthaft sein, dass wir zwar online einfach abschließen können, aber, um kündigen zu können, erst mal über 15 Unterseiten geleitet werden, dann eine Seite ausdrucken müssen, die wir faxen oder per Post zurücksenden müssen, und das vielleicht auch noch telefonisch bestätigen müssen; alles schon gesehen. Ich glaube, da müssen wir ran. Am Ende reden wir aber nicht nur über die schwarzen Schafe. Viele große Unternehmen bieten schon die Möglichkeit, und auch für die vielen kleinen Unternehmen sollte das kein Problem sein.
Über den geplanten Ausschluss von Abtretungsverboten wurde schon gesprochen. Das war übrigens explizit ein Wunsch der Union, den wir auch in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt haben. Mit diesem Verbot greifen wir eine wesentliche Forderung auf, weil einige Fluggesellschaften die Abtretung der Ansprüche von Fluggästen an Dritte – das Fluggastrechteportal Flightright ist hier als Beispiel zu nennen – in ihren AGBs unterbunden haben, sodass Forderungen nicht beigetrieben werden konnten. Wir haben Hinweise aus der Kreditwirtschaft, aber auch von den Schuldnerverbänden bekommen, die wir uns im Verfahren noch einmal sehr genau angucken werden.
Schließlich geht es noch um das Thema Telefonwerbung; auch darüber ist gesprochen worden, da müssen wir ran. Das Textformerfordernis wird hier sicherlich helfen; das ist ein wesentlicher Punkt. Gerade der Bereich der Energielieferverträge bietet da zurzeit eine Menge Stoff. Wir wissen, dass das auf Glücksspielverträge zurückgeht, jetzt sind wir bei Energielieferverträgen. Dort werden wir jetzt eingreifen.
Ich glaube, das ist eine gute Ausgangslage für die Beratungen in den nächsten Wochen und für die Anhörung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Steineke. – Das letzte Wort in dieser Debatte hat der Kollege Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7505124 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 213 |
Tagesordnungspunkt | Faire Verbraucherverträge |