Nina WarkenCDU/CSU - Epidemische Lage von nationaler Tragweite
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Krisensituation, in der wir uns trotz auch positiver Entwicklungen befinden, ist das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ein weiterer wichtiger und richtiger Schritt zur Bekämpfung der Coronapandemie. Wir sorgen durch maßvolle Änderungen dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt und an die Gegebenheiten angepasst werden können.
Kernpunkt ist: Künftig überprüft der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen, ob diese epidemische Lage nach wie vor gegeben ist. Die Feststellung der epidemischen Lage tritt automatisch außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen drei Monaten durch den Bundestag erneut bestätigt wird. Um es ganz deutlich zu sagen: Wir stellen hier keinen Blankoscheck aus, wie es immer wieder heißt, im Gegenteil, der Bundestag wird stärker in den Entscheidungsprozess einbezogen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Damit gilt auch für die Zukunft: Die Befugnisse zur Bewältigung der Pandemie werden auf Zeit erteilt und kommen künftig regelmäßig in festgelegten und kürzeren Fristen auf den Prüfstand. Die Beteiligungsrechte des Bundestages werden nochmals gestärkt, auch wenn manche Kollegen das hier nicht verstehen. Wenn man dann am Thema vorbeiredet – wie der Kollege Brandner –, ist man dafür dann auch selbst verantwortlich.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sehr geehrte Damen und Herren, dass all diese Befugnisse hoffentlich nicht mehr lange nötig sein werden, das ist natürlich unser aller Hoffnung und das gemeinsame Ziel, auf das wir hinarbeiten. Doch in der gegenwärtigen Situation ist es schlicht unumgänglich, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Coronapandemie gesichert bleiben und auch weiterentwickelt werden.
Die Gefahr durch das Virus besteht nicht nur fort, sondern die aktuelle Situation wird noch verschärft durch das Auftreten neuer Virusvarianten. Daher bleibt das vorrangige Ziel, mit geeigneten und situationsabgestimmten Schutzmaßnahmen die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern und sie zu bekämpfen, um Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen. Nur so stellen wir die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems sicher und schützen es vor Überlastung. Das schaffen wir durch dieses Gesetz.
An die Kolleginnen und Kollegen der Grünen gerichtet: Sie sind hier schon eine Antwort schuldig geblieben, wie Sie denn mit der dynamischen Lage umgehen wollen. Sie werfen uns Planlosigkeit vor. Was Ihr Plan ist, das haben wir in Ihren Wortbeiträgen aber auch nicht gehört.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sehr geehrte Damen und Herren, weil das hier auch oft angesprochen wird, möchte ich an dieser Stelle klar zum Ausdruck bringen, dass wir stärker darauf achten müssen, dass wir die wesentlichen grundrechtsrelevanten Fragen im Parlament selbst entscheiden. Genau das machen wir heute. Wir legen mit diesem Gesetz klare und ausdifferenzierte Rechtsgrundlagen vor.
Darüber hinaus geben wir der Bundesregierung, dem Bundesgesundheitsminister, die Ermächtigung, durch Rechtsversordnung gezielt und schnell auf Herausforderungen reagieren zu können. Wir präzisieren im Gesetz auch die Vorgaben für die Maßnahmen der Länder, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder andere Erleichterungen nicht nur die Zahl der Infektionen, sondern auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Auch normieren wir, dass Virusmutationen bei der Abwägung, welche Maßnahmen zu treffen sind, besonders berücksichtigt werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns momentan in einer Ausnahmesituation, und diese Ausnahmesituation bedarf auch außergewöhnlicher Maßnahmen. Gerade deswegen ist es uns wichtig, dass wir die getroffenen Maßnahmen laufend bewerten. Daher sehen wir zum Jahresende vor, dass die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen und interdisziplinären wissenschaftlichen Gremium evaluiert werden. Wir lassen damit unser Handeln in der Ausnahmesituation überprüfen und schreiben das auch im Gesetz fest.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Unser Handeln soll für die Bürgerinnen und Bürger noch nachvollziehbarer und verständlicher werden. Anhand der Erfahrungen passen wir die Gesetze maßvoll an. Das ist es doch, was mir und was allen demokratischen Parteien in diesem Hohen Haus ganz besonders wichtig sein sollte. Diese Grundlagen geben uns die notwendige Flexibilität, um, wie bereits erwähnt, auf Virusmutationen reagieren zu können. So können auch Anpassungen an die sich ändernde pandemische Lage vorgenommen werden.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein gut weiterentwickeltes Instrumentarium zur Verfügung stellen, mit dem wir rechtssicher auf die epidemische Lage reagieren können. Wir führen mit dem Gesetz einen Krisenmechanismus ein. Wir erweitern die Kriterien und gestalten sie differenzierter aus.
Ich werbe daher nicht nur um Zustimmung zu diesem Gesetz, werte Kolleginnen und Kollegen. Wir können die Pandemie nicht allein nur mit Gesetzen und Verordnungen bekämpfen. Wir schaffen hier zwar eine gute Grundlage, wir brauchen aber auch die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb lassen Sie uns auch gemeinsam bei den zu Recht pandemiemüden Bürgerinnen und Bürgern für dieses Gesetz und für unser Handeln werben.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Mario Mieruch.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7506013 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 215 |
Tagesordnungspunkt | Epidemische Lage von nationaler Tragweite |