Wolfgang Schäuble - Epidemische Lage von nationaler Tragweite
Damit schließe ich die Aussprache.
Tagesordnungspunkt 8 a. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen. Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 19/27291, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf der Drucksache 19/26545 in der Ausschussfassung anzunehmen.
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf der Drucksache 19/27301? – Die FDP und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen von AfD und FDP abgelehnt.
Damit bitte ich diejenigen, die dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf der Drucksache 19/26545 in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.
und Schlussabstimmung.
Zur Schlussabstimmung liegen mir mehrere Erklärungen nach § 31 der Geschäftsordnung vor.
Die Fraktion der AfD hat namentliche Abstimmung verlangt. Die Abstimmung erfolgt in der Westlobby. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass auch in diesem Teil des Plenarbereichs die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Mund-Nasen-Bedeckung heißt übrigens, dass man die Bedeckung nicht unterhalb der Nase, sondern über der Nase trägt.
Ich habe einige Kollegen gesehen, die dies heute Morgen ein bisschen übersehen haben. Ich muss Verstöße gegen diese Pflicht mit den Mitteln des parlamentarischen Ordnungsrechts ahnden. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, darauf zu achten.
Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimme nach Eröffnung der Abstimmung 30 Minuten Zeit. Gehen Sie bitte nicht alle gleichzeitig zur Abstimmung. Es stehen acht Urnen zur Verfügung.
Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben die vorgesehenen Plätze eingenommen, sodass ich die namentliche Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eröffne.
Die Abstimmungsurnen werden um 10.55 Uhr geschlossen. Das bevorstehende Ende der namentlichen Abstimmung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf wird Ihnen erst nach dem Tagesordnungspunkt 9 mitgeteilt.
Jetzt soll die heutige Tagesordnung um die Beratung einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf der Drucksache 19/27270 zu einem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse erweitert und diese jetzt gleich als Zusatzpunkt 12 aufgerufen werden. Das entspricht der langjährigen Praxis des Deutschen Bundestages. Ich gehe davon aus, dass wir auch heute so verfahren. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist der Punkt aufgesetzt.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7506017 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 215 |
Tagesordnungspunkt | Epidemische Lage von nationaler Tragweite |