Kay GottschalkAfD - Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Verehrte Vorrednerin Frau Ryglewski, der Fall Wirecard fällt nicht vom Himmel, und wir diskutieren schon sehr lange über die BaFin und ihre Disfunktionalität. Ich bin heilfroh, dass es den Untersuchungsausschuss Wirecard gibt, der – da bedanke ich mich bei allen Kollegen – durch seinen Druck und seine Aufklärungsarbeit dazu beigetragen hat, dass die Koalition nun endlich auch handelt. Denn dass bei der BaFin was war, ist seit vier Jahren in den Anhörungen, glaube ich, kenntlich gewesen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Aber es geht nicht nur um die gesetzliche Regelung. Wir haben hier ja einen sehr guten Gesetzentwurf beigestellt. Was vielmehr deutlich geworden ist – das zieht sich durch alle Regierungsmitglieder, das betrifft alle Ministerien, die APAS, das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium –, ist die Corporate Governance und vor allen Dingen die Compliance. In der BaFin wird – Sie haben es gesagt – gezockt, da wird gar kein entsprechender Regelkatalog vorgehalten. Jemand von der APAS – wenn auch unabhängig, aber beim BAFA im Wirtschaftsministerium angesiedelt – hat Aktien der Wirecard AG und soll das alles beaufsichtigen.
Meine Damen und Herren, wir müssen ähnlich wie für die Wirtschaftsprüfer auch für Regierungseinrichtungen wie Wirtschaftsministerium und alle anderen nachgelagerten Geschäftsbereichsbehörden eine neue Compliance, eine kritische Grundhaltung einführen. Wenn wir das nicht tun, dann sind viele Gesetze Makulatur und laufen ins Leere.
(Beifall bei der AfD)
Ich höre zum Beispiel in Bezug auf die Geldwäsche – auch da müssen wir ran –, dass es da mal wieder eine Regelungslücke zwischen Niederbayern und der BaFin gab. Auch hier ist es wieder die BaFin. Wenn es eine Regelungslücke in Gesetzen gibt, dann ist immer die Regierung daran schuld, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat; denn sie hat handwerklich gepfuscht und hat nicht richtig gehandelt bzw. juristisch nicht einwandfrei gearbeitet. Also auch hier muss man der Regierung, die es 2005 bzw. 2006 veranlasst hat – das war damals schon die Regierung Merkel –, – sagen: Leute, da habt ihr handwerklich unsauber gearbeitet.
(Beifall bei der AfD)
Mit dem sogenannten Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz versucht nun Herr Scholz – das muss man eben auch so sagen –, zunächst politisches Vertrauen zurückzugewinnen. Denn das Vertrauen der Anleger, der Märkte und der Menschen, die investieren, wird nicht allein durch einen Gesetzentwurf wiederhergestellt. Wir müssen grundlegend an dieses Problem heran; und daran wird sich die AfD konstruktiv beteiligen. Wir haben dementsprechend einen Gesetzentwurf – wohlbemerkt einen Gesetzentwurf und nicht nur einen Antrag – vorgelegt.
Ich möchte einigen Dingen mal vorgreifen. Wir als AfD schütten nicht wie die Regierung in ihrem Entwurf das Kind mit dem Bade aus, sondern wollen die Haftungssumme der Wirtschaftsprüfer – diese ist nach dem HGB auf 4 Millionen Euro begrenzt gewesen – auf 1 Prozent der Bilanzsumme des zu prüfenden Unternehmens, aber mindestens 10 Millionen Euro festsetzen. Die Regierung, insbesondere die SPD, möchte ja schon 20 Millionen Euro, wenn es geht, wahrscheinlich 40 Millionen Euro – ich weiß es nicht –, aber auf jeden Fall ganz, ganz hohe Summen in den Strafkatalogen ansetzen. Ich glaube nicht, dass es zu besseren Prüfungen und Prüfungsergebnissen führt, wenn wir die Strafen hochschrauben. Aber sie müssen merklich sein, und sie sollten daran orientiert sein – das ist immer vernünftig –, welchen Jahresumsatz das zu prüfende Unternehmen eigentlich macht.
(Beifall bei der AfD)
Des Weiteren haben wir einen Vorschlag zur Rotation; ich kann mir schon vorstellen, dass da der eine oder andere stöhnt. Man muss sich das mal vorstellen: Bis zu 24 Jahre hätte EY bei Wirecard maximal prüfen und testieren können. Also dass da nicht vorher schon mal einer darauf gekommen ist, dass das ein bisschen lang ist, erschließt sich mir nicht. Wir sagen hier ganz klar – da gibt es zwar Kritik, aber wenn schon, denn schon –: Nein, jeweils vier Jahre sollen es sein. – Sie wollen jetzt zehn Jahre nehmen. Vier Jahre sind relevant. Ich möchte auch keinen Arzt haben, der sagt, er brauche ein, zwei Jahre, bis er mal eine Herz-OP machen kann oder bis er den Blinddarm rausnehmen kann. Nein, ich glaube, ich kann heute von guten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erwarten, dass sie sofort, wenn sie ein Unternehmen prüfen, ihrem Prüfungsauftrag auch entsprechend nachkommen.
Alles in allem begrüßt meine Fraktion aber tatsächlich, dass die Koalition hier sehr schnell auf die Anliegen unseres Untersuchungsausschusses reagiert. Wir werden das kritisch begleiten. Wir werden uns mit einbringen und hoffen, dass sich ein Fall wie Wirecard tatsächlich nicht wieder ereignet – im Interesse der Sparer, der Rentner und vor allen Dingen auch des Finanzplatzes Deutschland und damit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Denn Wirecard hat auch Arbeitsplätze gekostet.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Das Wort für die CDU/CSU-Fraktion hat der Abgeordnete Matthias Hauer.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7506109 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 215 |
Tagesordnungspunkt | Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz |