Ulrike Schielke-ZiesingAfD - Doppelbesteuerung bei Renten
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Verehrte Bürger! Zur Doppelbesteuerung der Rente und zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 ist ja in der Vergangenheit schon sehr viel gesagt worden, auch dazu, dass dieses Gericht in seinem Urteil klar und deutlich ausgeführt hat, dass eine Doppelbesteuerung unbedingt und in jedem Fall zu vermeiden sei. Die daraufhin vom Gesetzgeber geschaffene Übergangslösung mit einem Stufenmodell entspricht aber nicht der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, da sie von einer zu kurzen Übergangsphase ausgeht und es damit eben zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Klagen dagegen liegen jetzt beim Bundesfinanzhof zur Entscheidung vor. Das zu erwartende Urteil hat einige Brisanz; denn wenn der Kläger hier erfolgreich wäre, hätte der Finanzminister erhebliche Steuerausfälle zu verkraften.
Es ist ja nicht so, dass es nicht schon damals, vor Verabschiedung des Gesetzes, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gegeben hätte. Mit Ach und Krach gelang es der SPD damals, CDU und FDP im Bundesrat zu überzeugen, die sich übrigens genau wegen dieser verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen gesträubt hatten – mit gutem Grund. Sowohl der ehemalige Vorsitzende der Sachverständigenkommission der Bundesregierung, Professor Rürup, als auch der damalige Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Herbert Rische, warnten eindringlich, dass das Gesetz „in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung“ verstoße. Professor Kulosa, jetzt Richter am Bundesfinanzhof, sprach von einer evidenten Zweifachbesteuerung, die zu erkennen – ich zitiere – es „keiner komplizierten mathematischen Übung“ bedürfe.
(Beifall bei der AfD)
Dass dieses Gesetz damals trotzdem verabschiedet wurde, ist ein alarmierendes Zeichen für eine bedenkliche Rechtsauffassung und eine eklatante Unfähigkeit zur Gestaltung von Gesetzen. Nicht nur ich, ich glaube, auch unsere Bürger würden es sehr begrüßen, wenn sich die Regierung vorher Gedanken macht, ob ein Gesetz gegen unsere Verfassung verstößt, statt darauf zu hoffen, dass bis zur endgültigen Klärung durch die Gerichte der eine oder andere Euro in die Staatskasse wandert.
(Beifall bei der AfD)
Oder wie es der damals zuständige SPD-Finanzminister Hans Eichel rückblickend so schön sagte: „Wir hatten natürlich auch das Geld nicht mit vollen Händen, wie das dann später der Fall war, sondern wir hatten Defizite.“
Ich bin sehr zuversichtlich, dass der oberste Finanzhof in Kürze hier ob der Eindeutigkeit der Rechtslage eine klare Linie ziehen wird, die auch den Finanzminister wieder auf den Boden der Realität holt. Dieser hat im Haushalt leider keine Rückstellungen für den Fall der wahrscheinlichen Niederlage vor Gericht gebildet.
Eine praktikable Lösung, wie dieser Übergang verfassungskonform gestaltet werden kann, haben wir als AfD bereits 2019 mit unserem Antrag „Abschaffung der Renten-Doppelbesteuerung“ vorgelegt. Dafür ist nichts weiter nötig als eine ausreichende Streckung der Übergangszeit auf 30 Jahre.
Zu unserem Antrag und zu Anträgen der Grünen und der Linken hat es im letzten Jahr eine Anhörung im Finanzausschuss gegeben. Diese Anhörung beförderte erneut eine klare und simple Erkenntnis zutage: Die Doppelbesteuerung der Renten ist nicht verfassungsgemäß.
Es ist schön, dass die FDP dies nun auch so sieht und einen Antrag hinterherschiebt. Ich möchte Sie aber daran erinnern, dass Sie während Ihrer Regierungsbeteiligung von 2009 bis 2013 ausreichend Zeit gehabt hätten, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Aber damals hatten Sie wahrscheinlich Wichtigeres zu tun.
Zum Antrag selbst: Sie organisieren hier viel Arbeit für die Rentner und vor allem für die Finanzämter, dort einhergehend mit einem Aufwuchs an Bürokratie. Das ist schon erstaunlich für eine Partei, die sich doch den Abbau der Bürokratie auf die Fahne geschrieben hat. Sie lösen mit Ihrem Antrag keine Probleme, Sie wälzen sie nur bürokratisch aus. Man kann es bedeutend einfacher machen und die Erhöhung des Besteuerungsanteils der Rente zeitlich wesentlich strecken, sodass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt. Das wäre dann der Antrag, den wir als AfD-Fraktion eingebracht haben.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Kollegin Cansel Kiziltepe.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7506122 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 215 |
Tagesordnungspunkt | Doppelbesteuerung bei Renten |