04.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 215 / Tagesordnungspunkt 15

Sarah Ryglewski - Wertpapierhandel

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heute gemeinsam diskutierten drei Gesetzentwürfe dienen dem Ziel, den Finanzstandort Deutschland fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu machen.

Der Entwurf des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren dient der Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und des dazugehörigen Aufsichtsrechts. Zentraler Bestandteil ist die Einführung von Wertpapieren in elektronischer Form. Mit der Etablierung digitaler Wertpapiere wird einer der zentralen Bausteine der Blockchain-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. Wir schaffen damit einen rechtssicheren Rahmen, in dem technologische Innovationen im Wertpapierbereich zur Anwendung kommen können.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Wir leisten damit nicht nur einen praxisnahen Beitrag zur Digitalisierung und zum Fortschritt im Finanzsektor, sondern wir bauen damit auch auf der Blockchain-Strategie der Bundesregierung auf.

(Stefan Keuter [AfD]: Aber nicht nur!)

Nach aktueller Rechtslage ist es nämlich zwingend so, dass Wertpapiere mit einer Papierurkunde zu verbriefen sind. Künftig wird es möglich sein, diese Papierurkunde durch die Eintragung von Wertpapieren in ein elektronisches Register zu verbriefen. Das mag für manche Nostalgikerinnen und Nostalgiker traurig sein. Viele Deutsche haben ja noch ihre erste Aktie zu Hause im Bilderrahmen; bei vielen ist es die Disney-Aktie.

(Stefan Keuter [AfD]: Keine Schleichwerbung!)

– Das ist doch eine schöne Erinnerung, ein guter Einstieg in das Thema Aktien; wir wollen ja auch die Aktienkultur fördern. – Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass wir nicht vergleichbare Diskussionen führen werden wie beim Thema „bargeldloses Zahlen“.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ganz wichtig: Der Gesetzentwurf ist technologieoffen gestaltet, weil wir gerade in diesem Bereich sehr dynamische Entwicklungen sehen. Wir sagen: Der Gesetzentwurf muss so offen sein, dass auch neue Technologien bei der elektronischen Verbriefung möglich sind.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der zweite Gesetzentwurf, über den wir hier heute reden, dient der Umsetzung der Richtlinie zu gedeckten Schuldverschreibungen. In Deutschland betrifft dies vor allem den Pfandbrief als wichtigste gedeckte Schuldverschreibung. Wir wissen, Wohnimmobilienkredite von der Bank werden vielfach über Pfandbriefe refinanziert. Der Pfandbrief ist für alle vor allem im Wohnungsbau von enormer Bedeutung. Der Pfandbrief ist ein bewährtes Instrument. Seit 250 Jahren existiert er, und wir wollen, dass er weiter besteht. Aber wir wollen dafür sorgen, dass er fit für die Zukunft ist, indem wir ihn auch für internationale Investoren als europäisches Produkt sichtbar machen und hier auch noch einmal attraktiver machen. Dazu führen wir die europaweit einheitliche Bezeichnung „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ ein und lassen sie schützen.

Die europäische Harmonisierung orientiert sich dabei ganz wesentlich an dem bewährten deutschen Pfandbriefrecht; denn, wie schon dargestellt, das ist eine gute Tradition, und damit haben wir sehr positive Erfahrungen gemacht. Zur Umsetzung der Richtlinie sind daher nur punktuelle Anpassungen im Pfandbriefgesetz notwendig. An dem anerkannten hohen Sicherheitsniveau des Pfandbriefs – das möchte ich noch einmal betonen – ändert sich nichts.

Der dritte und letzte Gesetzentwurf, den wir hier heute beraten, ist der Entwurf eines Wertpapierinstitutsgesetzes. Auch hier setzen wir europäische Vorgaben in nationales Recht um. Wir gewährleisten damit eine Solvenzaufsicht von Wertpapierinstituten, die an den für ihre Kunden und die Finanzstabilität bestehenden Risiken ausgerichtet ist. Der Gesetzentwurf führt proportional zu Größe und Bedeutung der Wertpapierinstitute im Wesentlichen Anforderungen an das Anfangskapital, die Geschäftsorganisation und bestimmte Anzeigepflichten sowie die interne Unternehmensführung ein. Darüber hinaus werden Aufsichtsbefugnisse geschaffen, insbesondere im Hinblick auf die Solvenz der Wertpapierinstitute sowie die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen. Der Entwurf legt außerdem Maßstäbe zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalanforderungen fest und enthält Regelungen zur Vergütungspolitik.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

(Lachen bei Abgeordneten der AfD – Johannes Steiniger [CDU/CSU]: Das ist aber Gendern auf hohem Niveau!)

– Entschuldigung, hier vorne steht nur „Präsident“. Das müsste vielleicht auch gegendert werden. Verzeihen Sie bitte.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit den heute diskutierten Gesetzentwürfen sorgen wir für mehr Proportionalität und machen wir den Finanzmarkt in Deutschland moderner, wettbewerbsfähiger und transparenter.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Das Wort hat der Abgeordnete Stefan Keuter für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7506163
Wahlperiode 19
Sitzung 215
Tagesordnungspunkt Wertpapierhandel
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