04.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 215 / Tagesordnungspunkt 18

Katrin Helling-PlahrFDP - Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, was machen Sie nur mit uns? Jeder, der die Arbeit meiner Fraktion und auch meine Arbeit verfolgt, weiß, dass uns Freien Demokraten und auch mir persönlich starke, individuelle Selbstbestimmung ein Herzensanliegen ist, dass wir uns immer an die Seite der Menschen stellen, die sich sehnlichst ein Kind wünschen.

Wir sind eingetreten etwa für die vollständige Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlungen für wirklich jedermann, für die Kostenübernahme für die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen bei Krebspatienten mit Kinderwunsch, für die Kostenübernahme bei Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik; denn die Möglichkeiten, medizinische Methoden in Anspruch zu nehmen, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen, dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen.

(Beifall bei der FDP)

Und wir haben uns für die Legalisierung von Eizell-, Embryonenspenden und Leihmutterschaft aus Nächstenliebe eingesetzt, damit wir in Deutschland nicht weiter mit einem überalterten Rechtsrahmen Betroffene, die nicht das Geld haben, diese Möglichkeiten im Ausland in Anspruch zu nehmen, im Regen stehen lassen.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Sonja Amalie Steffen [SPD])

Aber reproduktive Gerechtigkeit, wie Sie fordern, wird es leider nie geben können. Es ist nicht gerecht, dass manche Menschen keine Kinder bekommen können, dass manche Frauen immer wieder Fehlgeburten erleiden. Wir sollten aber unbedingt davon Abstand nehmen, die Frage nach dem eigenen Kind zur Gerechtigkeitsfrage zu machen. Der Begriff „reproduktive Gerechtigkeit“ stammt ja auch aus einem ganz anderen Kontext. Er entstand, weil 1994 rund um die UN-Entwicklungskonferenz in Kairo schwarze Frauen explizit in Abgrenzung zu der weiß dominierten Pro-Choice-Bewegung ausdrücken wollten, dass es auch ein Recht geben muss, sich für Kinder zu entscheiden. Sie standen unter dem Eindruck westlicher Entwicklungspolitik, die zur Folge hatte, dass sich Frauen zu Empfängnisverhütung und Sterilisation gedrängt sahen.

Sie schreiben zwar im Titel Ihres Antrages „Für das Leben“, wollen aber in Wahrheit mit Ihrem Antrag Abtreibungen bis zum letzten Tag, ohne medizinische Begründung, ohne Wenn und Aber.

(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt nicht!)

Ich erspare Ihnen und mir Beispiele dafür, was das bedeuten würde. Das ist offenkundig verfassungswidrig und ethisch wie politisch untragbar.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir brauchen eine Regelung, die sowohl den Schutz des ungeborenen Lebens als auch das Selbstbestimmungsrecht berücksichtigt, die beide Rechtsgüter gegeneinander abwägt, austariert. Wir haben, vom Regelungsbedarf in § 219a StGB abgesehen, mit unserer derzeitigen gesetzlichen Regelung einen breit getragenen gesellschaftlichen Konsens. Den müssen und sollten wir nicht infrage stellen! Extreme Positionen bringen uns auch hier nicht weiter.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat die Kollegin Ulle Schauws für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7506179
Wahlperiode 19
Sitzung 215
Tagesordnungspunkt Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung
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