Friedrich StraetmannsDIE LINKE - Abgeordnetengesetz (Ordnungsgeld)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was wir gerade beraten, hat einen äußerst ernsten Hintergrund. Im letzten Jahr wurde Berlin regelmäßig von Protesten gegen die Coronamaßnahmen heimgesucht, denen rechtsradikale Kräfte zunehmend ihren Stempel aufdrückten. Nachdem es diesen im August gelang, symbolträchtig die Treppe zum Reichstagsgebäude zu stürmen und dort die Fahnen des zu unser aller Glück untergegangenen Kaiserreichs zu schwenken,
(Beatrix von Storch [AfD]: Ja, und die Türkei-Fahne und die Israel-Fahne!)
sollte es im November noch schlimmer kommen.
Am Tag der Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz versuchten Teilnehmer dieser Proteste, den Bundestag zu blockieren, allerdings weitgehend ohne Erfolg. Darüber müssten wir jetzt aber nicht diskutieren, wenn nicht Mitglieder der AfD Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das Gebäude des Bundestages geschleust hätten, die in der Folge Mitglieder des Bundestags und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter massiv bedrängten und versuchten, diese einzuschüchtern. Aus den Reihen der AfD wurde geäußert, Angehörigen ihrer Fraktion sei da etwas entglitten. Aber davon dürfen wir uns nicht täuschen lassen: Diese Truppe macht das sehr bewusst.
(Enrico Komning [AfD]: Wer im Glashaus sitzt, Herr Straetmanns!)
Nun zum Inhalt des vorliegenden Entwurfs. Zunächst möchte ich festhalten, dass der Bundestag ein offenes Haus der Demokratie bleiben muss.
(Beifall bei der LINKEN)
Um dies zu gewährleisten, müssen wir sicherstellen, dass das Verhalten von gewählten Abgeordneten die Funktionsfähigkeit des Bundestages nicht beschränkt. Das Ziel ist folglich richtig, aber der Weg falsch.
Vor der Einführung neuer Sanktionstatbestände, vor allem für Abgeordnete, muss zunächst die bessere Durchsetzung der vorhandenen Regeln, etwa auch der Hausordnung zur Begleitung der Gäste, stehen. Dafür braucht man kein Ordnungsgeld, sondern Personal.
(Zuruf des Abg. Michael Frieser [CDU/CSU])
Denkbar wären auch Nachjustierungen der Hausordnung wie die Beschränkung auf sechs Besucher, also die Sechs-Personen-Regel. Dazu wären wir bereit. Selbst eine Sanktionsmöglichkeit für Abgeordnete als letzter Schritt wäre für uns denkbar – nicht aber mit einem so weiten, unbestimmten Tatbestand, sondern nur für schwerwiegende und ausdrücklich bestimmte Hausordnungsverletzungen. So, wie Sie es nun regeln wollen, ist nicht hinreichend vorhersehbar, welches Verhalten zu einer Sanktion führen kann. Das ist aber notwendig, allein schon aus verfassungsrechtlichen Gründen.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Matthias Bartke [SPD]: Aber bislang hattet ihr keine Bedenken!)
Dazu kommt, dass wir bei der starren Höhe des Ordnungsgeldes Verstöße unterschiedlicher Qualität nicht differenziert werden behandeln können. Auch das ist für mich ein schwerwiegender Mangel. Insofern – folgerichtig – stellen Sie die Verhängung des Ordnungsgeldes in das Ermessen des Bundestagspräsidenten oder der Bundestagspräsidentin. Das wird, so fürchte ich, zu Diskussionen über die Einzelfälle führen, die diese rechte Truppe absehbar produzieren wird und die sie dann mit Schmutzkampagnen gegen den Präsidenten oder die Präsidentin begleiten wird.
Das Ziel Ihres Gesetzentwurfes teilen wir ohne Abstriche. Deshalb finde ich es sehr schade, dass wir nicht zu einer gemeinsamen Lösung gekommen sind.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Britta Haßelmann das Wort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7506189 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 215 |
Tagesordnungspunkt | Abgeordnetengesetz (Ordnungsgeld) |