04.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 215 / Tagesordnungspunkt 22

Michael SchrodiSPD - Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn in Verhandlungen und Anhörungen zu einem Gesetzentwurf einer der größten Aufreger „unbestimmte Rechtsbegriffe“ sind, dann merkt man: Dieser Gesetzentwurf ist einerseits gut gemacht und war andererseits auch nicht sehr umstritten. Vielmehr war es ein Gesetzentwurf, den wir, glaube ich, heute mit breiter Mehrheit beschließen können. Letztlich machen wir Folgendes: Wir setzen EU-Richtlinien um. Ich erwähne jetzt nur mal einige wenige; mein Kollege Herr Brehm wird wahrscheinlich noch andere Beispiele nennen.

Wir setzen die Systemrichtlinie um. Da werden wir zum Beispiel die Digitalisierung des Beförderungs- und Kontrollsystems verbrauchsteuerpflichtiger Waren regeln bzw. hier umsetzen. Wir werden hier auch die Alkoholstrukturrichtlinie umsetzen. Das heißt, für Kleinproduzenten alkoholischer Getränke in EU-Staaten gilt dann ein einheitliches Zertifizierungssystem. Diese können dann auch Steuerermäßigungen in anderen Ländern beantragen.

Wir haben noch andere Dinge, die wichtig waren, in diesen Gesetzentwurf mit reingenommen, um sie schnell zu regeln. Zum Beispiel werden wir die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöhen. Wir müssen jetzt die §§ 31a und 31b BGB etwas anpassen. Die Haftungsbeschränkungen für ehrenamtlich Tätige werden auf die entsprechende Höhe der Vergütung angepasst, damit wir das auch für unsere Ehrenamtlichen regeln. Das war dringend notwendig.

Ganz wichtig für uns und für die Bundesregierung: Wir wollen effektive Geldwäschebekämpfung. Dafür gibt es bei der FIU, die dafür zuständig ist, einen Stellenaufwuchs, aber sie hat als zentrale Meldestelle zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch insgesamt an Bedeutung gewonnen. Das führt dazu, dass sie zu einer eigenen Direktion umgewandelt wird. Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen, dass wir dieses Thema nicht nur ernst nehmen, sondern dass wir das in der Generalzolldirektion durch diese Umwandlung auch zum Ausdruck bringen. Die FIU ist eben jetzt eine eigenständige Direktion, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielleicht haben einige von Ihnen zu dieser Uhrzeit vor der Debatte noch einen Kaffee getrunken, um frisch und munter zu sein. Um Kaffee ging es auch in unserem Gesetzentwurf und in der Debatte darüber. Wir haben in der Anhörung gehört, dass Kaffee gesund ist;

(Beifall des Abg. Ralph Lenkert [DIE LINKE])

ich glaube, da waren wir alle einer Meinung. Man sieht das auch an unserem Sprecher Lothar Binding. Für ihn ist der Kaffee ein Jungbrunnen. Man sieht ihm ja an, wie topfit er ist. So viel Kaffee, wie er trinkt: Da kommen wir alle nicht mit.

Kaffee ist also gesund. Für die FDP ist der Kaffee heute aber auch ein kleiner Aufreger.

(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Was?)

Zu viel Aufregung ist aber nicht gesund, also diskutieren wir das ganz souverän. Sie wollen, so steht es in Ihrem Entschließungsantrag, die Zuwendung verkehrsfähigen, aber nicht mehr absetzbaren Kaffees bzw. kaffeehaltiger Waren an gemeinnützige Organisationen zukünftig von der Kaffeesteuer befreien, damit es da zur Entlastung kommt.

(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Das ist ja auch richtig!)

Im Ausschuss habe ich ja schon gesagt: Die FDP ist bisher nicht damit aufgefallen, dass sie nun wirklich mit Nachdruck Gerechtigkeitsfragen durchsetzen will. Im Gegenteil: An Themen wie Mindestlohn oder Soli, den Sie auch für Besserverdienende abschaffen wollen, gehen Sie oftmals mit der Blutgrätsche ran.

(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Haben Sie zu viel Redezeit? Reden Sie doch mal zum Thema!)

Oder wenn wir sagen: „Wir wollen die oberen 5 Prozent der Einkommensbezieher stärker belasten“, dann sagen Sie, das sei die Mitte der Gesellschaft. – Sie merken schon: 5 Prozent ist nicht die Mitte der Gesellschaft. Also, bei solchen Themen fallen Sie nicht auf.

Hier sagen Sie, Sie wollen eine kleine Gerechtigkeitsfrage angehen. – Wir haben uns in diesem Gesetzentwurf dazu entschlossen, dieses Thema nicht anzugehen;

(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Wie unsozial!)

Herr Brehm wird dazu vielleicht auch noch mal was sagen.

(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Unsozial ist das, Herr Schrodi! Ungerecht!)

Ich könnte an dieser Stelle jetzt mit der Steuersystematik kommen; das tue ich gar nicht.

Ich glaube, es sind schon noch ein paar Fragen offen.

(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Ach!)

Diese können wir an anderer Stelle auch besprechen. Beispielsweise schreiben Sie: Kaffee ist lange verkehrsfähig. – Ja, aber er wäre auch länger absetzbar, als das bisher der Fall ist. Muss Kaffee wirklich vernichtet werden?

(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Ach, Herr Schrodi!)

Kann man da beim Mindesthaltbarkeitsdatum nicht etwas machen?

(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Seien Sie doch mal unbürokratisch!)

Gibt es zum Beispiel nicht die Möglichkeit einer verbilligten Abgabe?

All das müssen wir diskutieren, bevor wir weiter darüber reden. Das können wir gerne tun, aber nicht in diesem Gesetzentwurf. Da mag die FDP jetzt ein bisschen die Zähne zusammenbeißen, aber da müssen Sie durch und trotzdem zustimmen: Es ist ein guter Gesetzentwurf.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Michael Schrodi. Jetzt haben Sie uns echt Lust gemacht: Wir hier oben hätten gerne Kaffee.

(Zuruf von der SPD: Der Binding hat noch einen Kaffee dabei! – Michael Schrodi [SPD]: Wäre schön! Damit kann ich nicht aushelfen! Vielleicht hat Herr Binding wieder was dabei! Herr Binding ohne Kaffee geht eigentlich nicht!)

Nächste Rednerin: für die AfD-Fraktion Franziska Gminder.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7506216
Wahlperiode 19
Sitzung 215
Tagesordnungspunkt Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
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