04.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 215 / Tagesordnungspunkt 23

Alexander HoffmannCDU/CSU - Verbraucherdarlehensrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hier eingebrachte Gesetzentwurf besteht im Wesentlichen aus zwei großen Bausteinen, möchte ich einmal sagen.

Baustein Nummer eins beschäftigt sich vor allem mit der Umsetzung der sogenannten Lexitor-Entscheidung des EuGH vom 11. September 2019, einer Entscheidung, die bei uns im Verbraucherdarlehensrecht durchaus für Beachtung gesorgt hat. Es ist schon angeklungen: Bereits heute ist es so, dass ein Darlehensnehmer die Möglichkeit hat, vorzeitig die gesamte Verbindlichkeit zurückzuzahlen. Der Verbraucher hat dabei – auch das gibt schon eine EU-Richtlinie vor – ein Recht auf die Ermäßigung der Gesamtkosten, nämlich – so steht es schon jetzt in § 501 BGB – auf Ermäßigung der Zinsen und auch auf Ermäßigung der sonstigen laufzeitgebundenen Kosten.

Die Lexitor-Entscheidung macht jetzt deutlich, dass nach der Verbraucherkreditrichtlinie der Verbraucher ein Recht auf Ermäßigung der Gesamtkosten hat, und im Rahmen dieser Gesamtkosten sind neben den Zinsen und den sonstigen laufzeitgebundenen Kosten auch die laufzeitunabhängigen Kosten mit zu erfassen. Dieser Anforderung wird § 501 BGB in seiner aktuellen Fassung nicht gerecht. Bei den laufzeitunabhängigen Kosten – um ein Gefühl dafür zu bekommen – geht es tatsächlich um Maklerprovisionen oder Bearbeitungsgebühren oder eben auch, in bestimmten Konstellationen, um Versicherungsprämien.

Beim zweiten Baustein – auch das ist schon dargestellt worden – geht es vor allem um die Widerrufsbelehrung, ein Instrument, durch das der Verbraucher vor allem über seine Rechte informiert wird. Die EuGH-Entscheidung vom 26. März 2020 in diesem Kontext kann eigentlich keine Überraschung sein; sie beinhaltet nämlich vor allem die Vorgabe, dass Verbraucher in – so wird es formuliert – „klarer, prägnanter Form“ die Informationen über die Modalitäten der Berechnung der Widerrufsfrist erhalten müssen. Deswegen soll ganz konkret der sogenannte Kaskadenverweis ausgeschlossen sein, der, wenn er gut gemacht ist, am Ende des Tages so funktioniert, dass nicht einmal mehr ein Jurist sich auskennt. Was ist ein Kaskadenverweis? Zum Beispiel: Die Widerrufsinformation verweist auf Vorschriften des nationalen Rechts, und wenn man dort dann nachschlägt, stößt man auf den nächsten Verweis auf andere Vorschriften des nationalen Rechts.

Letztendlich, um es herunterzubrechen: Am Schluss ist es so, dass die Fristberechnung auch einem Verbraucher möglich sein muss, nur durch Lektüre der Widerrufsbelehrung, ohne Hinzunahme und ohne Nachschlagen von anderen Gesetzeswerken, also aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar. Auch das soll an der Stelle angegangen werden. Ich glaube, das ist eine Zielrichtung, die uns im Sinne des optimierten Verbraucherschutzes hier alle einen muss.

Ich will vielleicht noch einen Punkt ansprechen, mit dem wir uns etwas breiter beschäftigen sollten: Das ist natürlich die Frage der Rechtssicherheit. In den Stellungnahmen ist bisweilen zu lesen, dass auch viele Bankinstitute sich Sorgen machen und dort eine praxisgerechte Übergangsfrist fordern, die am Ende des Tages, wenn sie gut gemacht ist, ja auch dem Verbraucher Rechtssicherheit geben muss und erkennbar machen muss: Welche Regelung gilt ab wann?

Wir haben mit Sicherheit im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, darüber zu reden. Darauf freue ich mich. In Anbetracht der Uhrzeit schenke ich Ihnen die letzte Minute der Redezeit.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Dafür danken wir Ihnen ganz besonders. Vielen Dank, Alexander Hoffmann.

(Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Da wäre mehr drin gewesen! – Gegenruf des Abg. Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ja, Sie hätten noch was lernen können!)

– Der Herr Brehm war großzügiger, der hat uns Kaffee versprochen.

Nächste Rednerin: Katharina Willkomm für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7506226
Wahlperiode 19
Sitzung 215
Tagesordnungspunkt Verbraucherdarlehensrecht
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