04.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 215 / Tagesordnungspunkt 23

Katharina WillkommFDP - Verbraucherdarlehensrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche wurde ich noch gefragt, warum wir über dieses Thema debattieren müssen. Auch wenn die Anpassung der Musterwiderrufsbelehrung wenig streitig ist, ist es wichtig und richtig, darüber zu sprechen.

Die Anpassung ist nötig, weil wieder einmal komplexe europäische Vorgaben in ebenso komplexe deutsche Normen umgesetzt wurden und der EuGH diese Normen später kippte.

Die Verbraucherkreditrichtlinie gibt vor: Die Banken müssen über das Widerrufsrecht „in klarer, prägnanter Form“ belehren. Die Richtlinie wird dann aber selbst etwas unprägnant; denn sie fordert, die Verbraucher im Vertrag über – ich zitiere – „das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts, einschließlich der Angaben zu der Verpflichtung des Verbrauchers, das in Anspruch genommene Kapital zurückzuzahlen, den Zinsen gemäß Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe b und der Höhe der Zinsen pro Tag“ zu informieren, und das neben 19 weiteren Punkten, über die ebenso prägnant informiert werden muss – ein Wust an Informationen, ähnlich einprägsam wie das Telefonbuch.

(Beifall bei der FDP)

Vier Seiten Text für eine eigentlich ganz simple Botschaft: Nach Erhalt aller Unterlagen kann der Vertrag durch Widerruf binnen 14 Tagen rückabgewickelt werden, auch angelaufene Zinsen sind zurückzuzahlen. – Punkt.

(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU])

Die Musterwiderrufsbelehrung ist dabei nur ein Symptom eines tiefsitzenden Problems: Die Regulierung der EU ist zu detailverliebt. Hier muss sich die Bundesregierung, am besten im Schulterschluss mit Frankreich, stärker frühzeitig einbringen

(Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Genau!)

und auf klare und verständliche EU-Rechtsakte hinwirken.

(Beifall bei der FDP)

Wenn diese nämlich einfach sind, kann man sich später die ellenlangen Erklärungen sparen. Information Overload hilft niemandem, am wenigsten den Verbrauchern, die im Alltag schon genug um die Ohren haben. Wo lange Ausführungen unumgänglich sind, sollten die wichtigsten Punkte als Onepager komprimiert werden oder als Just-in-time-Information genau dann auftauchen, wenn der Verbraucher etwas tun soll.

(Beifall bei der FDP)

Als FDP-Fraktion haben wir daher bereits letzte Woche einen Antrag eingebracht, mit dem ein kurzer Hinweis auf das Widerrufsrecht neben dem Bestellbutton und gleich zu Beginn eines Vertrages aufgeführt werden sollen. Nur kurze Informationen bleiben den Menschen im Alltagsgedächtnis hängen.

Helfen Sie uns dabei, EU-Vorgaben zu verschlanken, damit Verbraucher es im Rechtsverkehr wieder einfacher haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7506227
Wahlperiode 19
Sitzung 215
Tagesordnungspunkt Verbraucherdarlehensrecht
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