05.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 216 / Tagesordnungspunkt 24

Leni BreymaierSPD - Vereinbarte Debatte - Internationaler Frauentag

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin Giffey, wir haben in diesem Jahr mehrere Landtagswahlen und auch die Bundestagswahl. Bezüglich der Zusammensetzung dieser Parlamente rechne ich im Jahr 2021 nicht mit Wundern. Der Anteil der Frauen in den neu zusammengesetzten Parlamenten, die dieses Jahr gewählt werden, wird sich nicht spürbar erhöhen. Und doch bin ich perspektivisch hoffnungsvoll – warum? –, erstens weil Katja Mast das Jahrzehnt der Frauen ausgerufen hat

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das wird die Welt verändern!)

und zweitens weil ich sicher bin, dass wir auf der Strecke dieser zehn Jahre ein Paritätsgesetz auch für den Deutschen Bundestag schaffen, und zwar verfassungsfest.

Ich bin mit dem jüngsten Beschluss in Karlsruhe sehr zufrieden, weil er mich in dieser Position bestärkt hat. Das Gericht hat nicht, wie regelmäßig von der rechten Seite des Hauses eingeworfen wird, gesagt, Paritätsgesetze widersprächen dem Grundgesetz. Übrigens geht es in Thüringen und Brandenburg um die Landesverfassungen.

(Zurufe von der AfD: Ah!)

Und diese Entscheidungen liegen auch in Karlsruhe zur Überprüfung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte jüngst Anträge verworfen, in denen Zweifel an der Legitimität der Bundestagswahl 2017 angeführt wurden. 2017, so das Gericht, gab es keinen Verstoß gegen aktuell bestehende Vorschriften. Doch das Bundesverfassungsgericht sagt sehr klar und erfreulich ausführlich: Die Ausgestaltung des Wahlrechts hat der Verfassungsgeber offengelassen und dem Bundesgesetzgeber überlassen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Art, wie der konkrete Auftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz – „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ – an den Gesetzgeber beim Wahlrecht erfüllt wird, obliegt dem gesetzgeberischen Ermessen. – Was heißt das? Wenn wir uns hier für ein Paritätsgesetz entscheiden, kann man davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht – und ich habe keinen Zweifel, dass es dort landen wird – dann sagt, dass der Gesetzgeber hier seinen Job gemacht hat.

(Beifall bei der SPD)

Also sorgen wir dafür, dass zum jüngsten Beschluss kein dummes Zeug verbreitet wird und zuerst in der Wahlrechtskommission und dann im gesetzgeberischen Verfahren die Grundlagen dafür gelegt werden, dass der Frauenanteil im Deutschen Bundestag dem Frauenanteil in der Bevölkerung entspricht. Warum eigentlich? Weil der Alltag, die Erfahrungen und das Leben der Frauen mehr in unsere Debatten und unsere Entscheidungen einfließen müssen. Wir brauchen alle Talente. Mehr Frauen in die Parlamente!

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Amira Mohamed Ali [DIE LINKE])

Jetzt noch ein kleiner aktueller Nachtrag, weil wir letzte Woche eine komische Entscheidung der Caritas und eine Nichtentscheidung der Diakonie zur Kenntnis genommen haben. Ich finde es wirklich schwierig, wenn wir ein Jahr lang die Heldinnen des Alltags, die Heldinnen der Pflege bejubeln und dann Caritas und Diakonie verhindern, dass wir im Bereich der Altenpflege einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag bekommen.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage ausdrücklich als Mitglied der Evangelischen Kirche: Ich erwarte von meiner Kirche etwas anderes.

Besten Dank für die Aufmerksamkeit und einen kämpferischen Frauentag.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE])

Sabine Zimmermann, Die Linke, ist die nächste Rednerin.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7506441
Wahlperiode 19
Sitzung 216
Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte - Internationaler Frauentag
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