Svenja StadlerSPD - Jugendschutzgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es ist fast geschafft. Noch eine Rednerin nach mir, und dann haben wir es mit zwei anschließenden Abstimmungen so weit gebracht, dass wir das Jugendschutzgesetz novelliert haben.
Kinder und Jugendliche haben heutzutage ein ganz anderes Medienverhalten als wir: Onlinemedien, Smartphone, Tablets und Spielekonsolen bestimmen den Alltag in der Freizeit. Das Kommunikationsverhalten und der Medienkonsum dieser jungen Generation ist ein anderer.
(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Wir sind doch auch noch jung!)
Deshalb verschiebt sich da auch nach und nach alles ins Internet und in die sozialen Netzwerke. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir heute Regelungen schaffen, die zeitgemäß sind.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Bettina Margarethe Wiesmann [CDU/CSU])
Im Mittelpunkt unserer Gespräche standen immer der Schutz von Kindern und Jugendlichen und immer auch die Orientierung für Eltern und Erziehungsberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer. Im Mittelpunkt stand immer, dass es wichtig ist, dass wir eine rechtliche Durchschlagskraft haben.
Anfang Januar fand eine Anhörung statt, die uns gezeigt hat, dass wir mit dem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind, dass es aber an der einen oder anderen Stelle Verbesserungswünsche gibt. Wir haben diese beraten – intensiv sogar. Auf einige Punkte will ich kurz eingehen:
Wir nehmen eine Klarstellung im Umgang mit den Interaktionsrisiken wie Mobbing, Spielsucht und finanzielle Abzocke im Gesetz auf. Anbieter von Spiele- und Filmplattformen nehmen wir in die Verantwortung, Vorkehrungen zu treffen, die vor solchen Risiken schützen. Das ist wichtig.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Bettina Margarethe Wiesmann [CDU/CSU])
Wir schreiben darüber hinaus die Aufteilung der vorgesehenen Zuständigkeiten klarer gesetzlich fest. Der Bund ist für die strukturellen Vorgaben im Kinder- und Jugendschutz zuständig, und die Länder übernehmen die inhaltsbezogene Aufsicht. Das ist richtig so.
Mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz unter Einbeziehung der Kommission für Jugendmedienschutz sowie jugendschutz.net verzahnen wir die Zusammenarbeit der verschiedenen Instanzen, führen Expertisen zusammen und sorgen für eine stärkere Durchschlagskraft.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Bettina Margarethe Wiesmann [CDU/CSU])
Mit der Berichtspflicht der Bundesregierung alle zwei Jahre gegenüber dem Beirat und eben auch alle vier Jahre gegenüber dem Bundestag sorgen wir dafür, dass wir eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Jugendschutzgesetzes sicherstellen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Bettina Margarethe Wiesmann [CDU/CSU])
Wie bei jedem Gesetz – so auch bei diesem – gilt das Struck’sche: Wir hatten einen guten Gesetzentwurf, und den haben wir ein wenig verbessert. – Aber – das möchte ich an dieser Stelle einmal betonen –: Dieses Jugendschutzgesetz ist kein Allheilmittel. Es ist ein weiteres gutes Werkzeug für Kinder, um sie zu schützen. Im Werkzeugkasten, der dem Schutz unserer Kinder und Jugendlichen dient, gibt es aber weitere Werkzeuge. Nur im Zusammenspiel dieser Instrumente wird es uns gelingen, dass unsere Kinder gut und sicher aufwachsen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Bettina Margarethe Wiesmann [CDU/CSU])
Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem großartigen und guten Jugendschutzgesetz. Die Anträge der Opposition lehnen wir ab.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Bettina Margarethe Wiesmann [CDU/CSU])
Vielen Dank, Frau Kollegin Stadler. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Bettina Margarethe Wiesmann, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7506688 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 216 |
Tagesordnungspunkt | Jugendschutzgesetz |