05.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 216 / Zusatzpunkt 8

Bettina WiesmannCDU/CSU - Jugendschutzgesetz

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles ist schon angeklungen, ich möchte aber trotzdem ein wenig zusammenfassen, warum ich zustimme. Liebe Kollegin Stadler, es ist wirklich ein gutes Gesetz geworden.

Das Gesetz verfolgt drei Ziele – es ist bereits angeklungen; ich setze einen anderen Akzent als die Ministerin –: Schutz, Orientierung für Eltern, aber auch Klarheit für Entwickler, Medien und Diensteanbieter. Insgesamt wollen wir den Jugendschutz stärken; das muss man bei all den Schnittstellen zu anderen Beteiligten immer wieder hervorheben. Das Gesetz – das ist mir besonders wichtig – ist zukunftsoffen. Es macht Vorgaben, aber es bleibt flexibel, indem es dem bewährten Zusammenspiel von freiwilligen Selbstkontrollen und staatlichen Aufsichtsinstanzen Raum für die Umsetzung lässt, aber auch für neue Schutzinstrumente, die es so noch gar nicht gibt; denn die digitale Welt entwickelt sich so rasant, dass starre Vorgaben schnell unwirksam werden.

Was ändert sich nun genau? Ich will nicht alles wiederholen, sondern nur ein paar Akzente hervorheben.

Erster Punkt. Ja, es werden die neuen, die dominanten Risiken, könnte man sagen, berücksichtigt. Dabei bleibt es, anders als suggeriert worden ist, bei den bewährten Alterskennzeichnungen von Medien im Hinblick auf Inhalterisiken, zum Beispiel Gewalt oder Sexdarstellungen. Aber zusätzlich und in kluger Weise berücksichtigt werden die neuartigen Interaktionsrisiken. Ich will auch hervorheben, dass es mir wichtig ist, dass sie jetzt im Normtext als nicht abgeschlossene Aufzählung stehen. Das sind Dinge wie Chats, Kaufappelle, Mechanismen, die glücksspielähnlich sind oder exzessives Mediennutzungsverhalten fördern, oder die Weitergabe von Bestands- und Nutzerdaten ohne Einwilligung an Dritte. Diese sollen mit Vorrang durch Deskriptoren sichtbar gemacht werden, zum Beispiel durch Piktogramme. Manche können unter bestimmten Voraussetzungen in die Altersbewertung einfließen, zum Beispiel dann – das ist wichtig –, wenn sie dauerhafter Bestandteil des Mediums sind oder eben nicht abgeschaltet werden können. All dies schafft gute Anreize für besseren technischen Jugendschutz, den Sie vermissen, und für mehr Nutzersouveränität. Das ist wichtig, und das ist gut.

Zweiter Punkt: stärkere Selbstkontrollen. Es wurde behauptet, sie würden geschwächt. Nein, sie werden durch das Gesetz noch gestärkt; denn sie sind wichtig. Sie entwickeln nämlich einheitliche Kriterien – dazu werden sie durch das Gesetz angehalten – für die Beurteilung von Risiken. Sie können automatisierte Bewertungsverfahren vorhalten. Sie zertifizieren Jugendschutzbeauftragte. Sie können mit den Anbietern Vorsorgeleitlinien vereinbaren. Wer also als Anbieter mit einer Selbstkontrolle zusammenarbeitet, der erspart sich aufwendige Verhandlungen mit den Einrichtungen der Länder und des Bundes. Das gilt auch für ausländische Anbieter, und das ist ein großer Vorzug.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Vorsorge steht im Zentrum, und zwar durch die Plattformen. Alle Plattformen, auf denen nutzergenerierte Inhalte eingestellt werden, müssen künftig Vorsorge gegen diese Risiken der Entwicklungsbeeinträchtigungen treffen. Das ist eine systemische Schutzmaßnahme mit Instrumenten wie kindgerechten Meldeverfahren, Beratungsangeboten, Mitteln zur Benutzungssteuerung durch die Eltern, schützenden Voreinstellungen. Auch hier ist die Liste offen, weil wir nicht wissen, was uns dazu noch einfallen wird, und das ist gut so. Die Aufsicht darüber, ob Plattformen derlei sichtbar, auffindbar, erkennbar vorhalten, wird die neue Bundeszentrale führen, und zwar dialogisch. Die Vorzüge dieses Verfahrens sind auch schon gewürdigt worden.

Es gibt tatsächlich eine klare Aufgabenteilung zwischen den Ländern und dem Bund; denn beide sind in Deutschland für den Jugendmedienschutz zuständig. Die bisherige Zusammenarbeit wird unter den Bedingungen der neuen Herausforderungen fortgesetzt und sogar intensiviert. Die Länder sind zuständig für die Inhalte und für Rundfunk und Fernsehen. Es war ein großes Anliegen, dass wir das klarstellen, und wir haben es gerne getan. Der Bund hingegen ist für die so wichtige Vorsorge zuständig. Wenn das nicht eine Regelung ist, die die Staatsferne berücksichtigt, dann weiß ich auch nicht. Ich glaube, es ist genau hier sehr gut gelungen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dritter Punkt: eine bessere Verzahnung. Es wird eine Alterskennzeichnung geben, die in allen Verbreitungswegen gültig ist. Es gibt Durchwirkung; das haben Sie offensichtlich gar nicht wahrgenommen, liebe Kollegen von der FDP. Jugendschutz.net wird zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum, aber eben nicht zu einer Mischverwaltung, weil das nicht geht. Aber Kompetenz wird dort unter einem Dach sein. Das war uns ein großes Anliegen.

Vierter Punkt: Der Bund sorgt für dauerhafte Finanzierung. Es ist ein echter Fortschritt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich muss fast schon zum Schluss kommen, deshalb will ich die Würdigung des Beirats, der auch mir sehr wichtig ist, und die Beteiligung der Jugendlichen jetzt gar nicht mehr ausführlich erwähnen. Ich will nur noch ein weiteres Mal sagen: Das Gesetz ist für die Zukunft, und es ist offen für die Zukunft. Den Anträgen der Opposition – unterschiedlich in ihren Akzenten – können wir nicht folgen, weil sie diese gute Qualität alle verkennen.

Ich möchte in meinem letzten Satz, Frau Präsidentin, ebenfalls betonen, dass Frau Stadler natürlich recht hat: Jugendmedienschutz ist nicht allein Sache des Gesetzgebers, der Behörden und der vorsorgenden Anbieter, sondern auch der Eltern. Aber auch da wird die Bundeszentrale helfen, dass sie ihrem Auftrag der Erziehung zur Medienmündigkeit leichter und besser gerecht werden können.

Es ist ein gutes Gesetz. Ich bedanke mich bei allen, die mitgeholfen haben, besonders, Frau Ministerin, bei Ihrem Haus.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich schließe die Aussprache.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7506689
Wahlperiode 19
Sitzung 216
Tagesordnungspunkt Jugendschutzgesetz
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