05.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 216 / Zusatzpunkt 9

Mechthild RawertSPD - Vormundschafts- und Betreuungsrecht

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Werte Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe rechtlich Betreute und Betreuende! Liebe Zuschauende und Zuhörende! Liebe Mitarbeiter/-innen des BMJV, aus der Fraktion und aus dem Büro! Ihnen danke ich schon mal vorab für eine intensive und auch sehr gute Arbeit zu einem sehr guten neuen Gesetz. Wir stimmen in wenigen Minuten über die grundlegende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes ab, und ich bitte um eine breite Zustimmung aus dem ganzen Hohen Hause.

Das Thema der rechtlichen Betreuung betrifft viele Menschen: Menschen, die an Demenz erkrankt sind; Menschen mit psychischen Erkrankungen; Menschen mit einer Vielzahl von Beeinträchtigungen, die so bunt sind, wie es nun mal die Welt auch ist. Sie alle wollen in ihrer Vielfalt das Selbstbestimmungsrecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausüben. Für all diese Menschen bringt das Gesetz viele Verbesserungen, und die große Überschrift lautet: Selbstbestimmung stärken.

Es wurde Zeit, dass im deutschen Recht endlich weitere Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und auch der Istanbul-Konvention erfüllt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

So ist beispielsweise der Wunsch der betreuten Menschen künftig in jeder Hinsicht Richtschnur für das Handeln der Betreuer und Betreuerinnen bzw. des Vormunds. Leitbild im neuen Betreuungsrecht ist die unterstützte Entscheidungsfindung. Nun ist klarer geregelt, dass der Betreuer oder die Betreuerin die betreute Person bei der eigenen Entscheidungsfindung unterstützt und nicht einfach stellvertretend für ihn oder sie entscheidet.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Gestärkt werden auch die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen und die Betreuungsvereine.

Wir sind dem Struck’schen Gesetz gefolgt und haben einen guten Gesetzentwurf in einigen Debatten durchaus noch besser gemacht; denn für die tatsächliche Umsetzung des Selbstbestimmungsrechtes braucht es in der Praxis gute, verlässliche Rahmenbedingungen. Die haben wir ausgebaut, und die haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gestärkt.

(Beifall bei der SPD – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Wir auch!)

Wir haben erreicht, dass zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdestellen eingerichtet werden. Die Überprüfungsfrist von Betreuungen, die gegen den Willen erfolgt sind, wird verkürzt, nämlich von drei auf zwei Jahre. Ein Betreuungsverein kann jetzt auch auf Wunsch von einer betreuten Person bestellt werden. Wir haben die Prozessfähigkeit derjenigen gestärkt, die unter Betreuung stehen. Vor allen Dingen haben wir die barrierefreie Kommunikation in den Fokus gerückt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Denn wenn die Kommunikation zwischen der betreuenden Person und der betreuten Person nicht funktioniert, wie soll denn dann Selbstbestimmung gewährleistet werden? Dieser Teil der barrierefreien Kommunikation ist essenziell für eine an Selbstbestimmung orientierte Entscheidungsfindung und weiterhin ausbaufähig; es ist auch nötig, dass sie ausgebaut wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Noch eines ist mir eine große Freude: Endlich werden die Sterilisationsregelungen geändert. Es wird keine Zwangssterilisation mehr geben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben also gute Arbeit geleistet.

Abschließend eine drängende Bitte an den Bundesrat: Ohne die Ausübung von Selbstbestimmung gibt es keine echte Teilhabe und auch keine echte Demokratie. Ich appelliere daher eindringlich an die Verantwortung der Bundesländer. Inklusion ist kein Sparstrumpf. Nehmen Sie diese Aussage bei der Umsetzung des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes bitte sehr ernst.

Eines ist klar: Rechtliche Betreuungen können vermieden werden, wenn wir eine gute soziale Infrastruktur in diesem Bereich haben. Setzen wir uns dafür ein, machen wir uns dafür stark!

(Beifall bei der SPD und des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU])

Das Wort hat der Abgeordnete Jens Maier für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7506705
Wahlperiode 19
Sitzung 216
Tagesordnungspunkt Vormundschafts- und Betreuungsrecht
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