Ulla SchmidtSPD - Vormundschafts- und Betreuungsrecht
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich heute einmal aus vielen Gesprächen, die ich mit Menschen mit Unterstützungsbedarf in den letzten Wochen geführt habe, sagen: Für diese Menschen ist das heute ein guter Tag.
Es ist ein guter Tag, weil mit diesem Gesetz ein ganz großer Schritt gemacht wird auf dem Weg, den wir ja schon seit Jahren hier im Bundestag gehen: von der Fürsorge zur Teilhabe. Wenn ich von einem großen Schritt spreche, dann heißt das: Es liegen auch noch weitere Schritte vor uns. Aber jeder Schritt, den wir gegangen sind, hat so viel Potenzial freigesetzt, dass sich die nächsten Schritte automatisch ergaben. Deshalb: Danke an das Ministerium. Ich habe eben gedacht, Herr Lange ist die einzige Konstante auf dem Weg zu diesem Gesetz; wir hatten es ja in dieser Zeit mit drei Ministerinnen und Ministern zu tun.
(Heiterkeit des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU])
Ein Dank geht auch an die Vertreter der Koalition, der SPD-Fraktion und der CDU/CSU-Fraktion, dafür, dass in den letzten Wochen doch so gerungen wurde, damit dieses gute Gesetz noch weiter verbessert wird.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich will hier noch einmal sagen: Die Menschen, die unter Betreuung stehen, sind dankbar für die Unterstützung, die sie haben. Sie sind auch nicht immer im Konflikt mit ihren rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern. Aber sie sagen zunehmend: Ich will selbst bestimmen, was ich will. Und man muss mir die Hilfe geben, dass ich das kann.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Und das ist das Entscheidende, was auch Geist dieses Gesetzes hier ist. Dafür noch mal herzlichen Dank.
Wenn man guckt, was noch verbessert worden ist: Für die Menschen war ganz wichtig, dass sie zukünftig auch einen Betreuungsverein als rechtlichen Betreuer bestellen können; denn manche haben mit einer einzelnen Person Schwierigkeiten. Für sie war auch wichtig, dass nicht allein die Bestellung einer Betreuung zum Ausschluss der Prozessfähigkeit führt. Ich erinnere nur an die Debatte, die wir über Jahre geführt haben und die schließlich dazu führte, dass das Wahlrecht auch für Menschen, die unter umfassender Betreuung stehen, vom Deutschen Bundestag endlich beschlossen wurde und sie nun auch dieses Bürgerrecht haben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich bin sehr froh, dass wir diese Veränderungen auf den Weg gebracht haben. Ein Punkt war für mich besonders wichtig, und er ist auch in der Debatte über die Frauen, die unter Betreuung stehen, wichtig gewesen. Dass im Gesetz stand, dass eine Frau gegen ihren Willen sterilisiert werden kann, das sorgt bei den Frauen für Empörung.
(Beifall bei der SPD)
Sie haben gesagt: Wenn, dann will ich das selber bestimmen. – Wir gehen hier jetzt den Schritt, dass gegen den Willen einer Frau keine Sterilisation mehr veranlasst werden darf, also nicht mehr allein das Schweigen ausreicht. Das heißt auch: Nicht einwilligungsfähige Frauen dürfen nicht sterilisiert werden. – Das ist ein Riesenschritt hin zur Selbstbestimmung. Das wird noch einmal dadurch unterstrichen, dass nicht der rechtliche Betreuer, sondern, wenn eine Frau sich so entscheidet, ein eigens dazu bestellter Sterilisationsbetreuer sie in diesem Prozess begleiten soll. Das ist eine gute Entscheidung. Dafür herzlichen Dank!
(Beifall bei der SPD)
Im Abschlussbericht sind viele Dinge aufgeführt, die noch gemacht werden müssen. Ich bin überzeugt: Der nächste Bundestag, dem ich leider nicht mehr angehören werde, wird vieles von dem auf den Weg bringen. Aber ein Dankeschön für den eingeschlagenen Weg. Jeder Schritt, den wir gehen, ist ein Schritt zu mehr Demokratie; denn zu Demokratie gehören Selbstbestimmung und die Freiheit, über sein Leben entscheiden zu können.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Wilfried Oellers das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7506712 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 216 |
Tagesordnungspunkt | Vormundschafts- und Betreuungsrecht |