Susann RüthrichSPD - Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede sexualisierte und sexuelle Handlung an Kindern ist Gewalt gegen diese Kinder. Das stellt das heute zu verabschiedende Gesetz bereits in seinem Namen klar.
Wir treten dieser Gewalt an Kindern wirksam und deutlich entgegen – mit allen Mitteln, die der Rechtsstaat hat. Die Sachverständigenanhörung im Ausschuss hat uns sehr wertvolle Hinweise der Praktiker/-innen aus Justiz, Ermittlungsbehörden und Beratungslandschaft mitgegeben. Entsprechend intensiv und umfangreich waren die Berichterstattergespräche. Sie waren geprägt von dem klaren Willen, solche Gewalttaten dem Unrechtsgehalt entsprechend wirksam und noch klarer zu sanktionieren, vor allem aber sie zu verhindern. Liebe Kolleginnen und Kollegen und Mitarbeitende in meiner Fraktion, beim Koalitionspartner und im Justizministerium, haben Sie vielen Dank für unsere fokussierten, die Kinder stets in den Mittelpunkt stellenden Beratungen.
Ich möchte einige Aspekte aus dem Gesetzentwurf und unserer Debatten dazu kurz benennen: Das Strafmaß wird nun erheblich steigen für solche sexualisierten Gewalttaten an Kindern und auch für Abbildungen davon. Das schreckt hoffentlich auch ab. Noch mehr aber schreckt es wohl ab, wenn die Täter sehr wahrscheinlich entdeckt und überführt werden. Daher stellen wir auch klarer, was Ermittelnde dürfen. Das stärkt die Aufklärung. Jetzt ist es aber auch nötig, die Ermittelnden vor Ort so auszustatten, dass sie ihre wichtige und oft sehr belastende Arbeit auch bewältigen können.
Am allerbesten ist es aber, wenn diese schrecklichen Taten gar nicht erst begangen werden können. Deswegen ist es uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten so wichtig, die Prävention an allen Stellen zu stärken, so auch im Rahmen dieses Gesetzes. Dabei hat uns sehr beschäftigt, wie lange schwere Straftaten im Bundeszentralregister und damit dann im erweiterten Führungszeugnis stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war selbst mal Vorsitzende bei einem Jugendverband. Ich bin jetzt noch ehrenamtlich Vorsitzende eines Vereins mit angestellten Fachkräften, mit Ehrenamtlichen. Diese setzen mit Kindern und Jugendlichen tolle und wichtige Angebote um. Was niemand möchte, der oder die verantwortlich für die Arbeit eines Vereines oder eines Verbandes ist: dass sich jemand mit einschlägigen Straftaten über diese Vereine und Verbände Zugang zu Kindern und Jugendlichen verschafft.
Die Frist zur Löschung schwerer Straftaten wird auf 20 Jahre nach Verbüßen der Strafe ausgeweitet. Und bei einer Bündelung solcher Straftaten bleiben die Angaben auf Dauer im erweiterten Führungszeugnis; denn wer schwere Verbrechen an Kindern begangen hat, der kann als Fachkraft oder Ehrenamtlicher in unseren Institutionen keinen Umgang mit Kindern mehr bekommen,
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])
nicht als Sozialarbeiter, nicht als ehrenamtlicher Vorleser im Kindergarten, nicht als Ferienlagerbetreuer, nicht als Fahrer für das Sportteam zum Turnier am Wochenende. Die lange Nachvollziehbarkeit dieser Straftaten gibt dem Haupt- und dem Ehrenamt mit Kindern mehr Sicherheit.
Darüber hinaus, liebe Kolleginnen und Kollegen, stärken wir die Position der Kinder vor Gericht. Als Kinderkommission des Bundestages haben wir in dieser Legislatur konkrete Vorschläge für eine kindgerechtere Justiz gemacht. Einige davon stehen jetzt in dem Gesetz: Familienrichterinnen und ‑richter müssen, na klar, gute Juristinnen und Juristen sein. Sie müssen aber künftig auch Expertise in Psychologie, insbesondere Entwicklungspsychologie und kindgerechter Kommunikation nachweisen oder alsbald erwerben. Die Kinder sind aktiv einzubeziehen, durch kindgerechte Anhörungen, damit die Kinder nicht durch den Prozess selbst noch mehr traumatisiert werden. Gerichte müssen jetzt, anders als vorher, begründen, warum es im Einzelfall vielleicht einmal nicht im Sinne des Kindes, zum Wohle des Kindes war, das Kind aktiv einzubeziehen. Und es ist klarer festgelegt, dass ein Verfahrensbeistand das Kind im Prozess zu begleiten hat. Dieser Verfahrensbeistand muss selbst qualifiziert sein und darf – das haben wir jetzt auch noch mal klargestellt – selbst natürlich keine Straftaten gegen Kinder begangen haben, keine sexualisierten Straftaten in seinem Führungszeugnis haben, welches auch er – oder sie – jetzt vorlegen muss.
Wir als SPD-Fraktion haben uns außerdem für ein Zeugnisverweigerungsrecht der Fachberatungsstellen eingesetzt. Uns hat überzeugt, dass es das Vertrauensverhältnis beschädigen kann, wenn ein betroffenes Kind oder seine Bezugspersonen davon ausgehen müssen, dass das, was sie in den Beratungsstellen zur Aufarbeitung und Verarbeitung des Geschehens mitteilen, dann auch gegen seinen Willen oder gegen ihren Willen vor Gericht von Dritten vorgetragen werden muss. Um eine diesbezügliche Entscheidung aber besser zu fundieren, werden wir zunächst konkrete Fallzahlen erheben. Mir und uns ist es weiterhin wichtig, den Beratungsstellen und deren Klientinnen und Klienten noch mehr Sicherheit für ihre Arbeit zu geben.
(Beifall bei der SPD)
Ich danke diesen Beraterinnen und Beratern für ihre so wichtige Arbeit.
Ich freue mich also, sagen zu können, dass wir heute mit diesem Gesetz das Leben der Kinder in unserem Land wieder ein Stück sicherer und besser machen. Dann bringen wir hoffentlich noch die Kinderrechte gemeinsam ins Grundgesetz und verabschieden die SGB-VIII-Reform. Alles zusammen ist dann ein gutes Paket, damit es allen Kindern bei uns so gut als irgend möglich geht. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Das Wort geht an Johannes Huber von der AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7510754 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder |