Johannes HuberAfD - Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Grundintention des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder können wir sogar zustimmen. Leider aber hat es erst die erschütternden Missbrauchsfälle in Bergisch Gladbach, in Lügde und in Staufen gebraucht, um die Bundesregierung daran zu erinnern, dass es Handlungsbedarf gibt. Die AfD hat nicht nur bereits vor der Einbringung ihres ersten Gesetzentwurfs einen eigenen Antrag ins Plenum eingebracht, sondern wir haben uns auch unter meinem Vorsitz in der Kinderkommission intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Ich begrüße es ausdrücklich, dass hierbei oftmals Mitarbeiter der zuständigen Ministerien anwesend waren sowie Mitarbeiter des Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Kindesmissbrauch, der im Übrigen hervorragende Arbeit leistet; das muss betont werden.
(Beifall bei der AfD)
Nachdem sich nun selbst die Justizministerin Lambrecht nicht weiter gegen ein höheres Strafmaß sperrt, begrüßen wir ebenfalls die Strafverschärfung, die Aufwertung zu Verbrechenstatbeständen sowie die Beschleunigung der Verfahren, verkürzt diese doch die Leidensdauer für die Opfer.
Kritisch sehen wir jedoch die Einführung des Begriffes der sexualisierten Gewalt, da dieser der bisherigen Gewaltdefinition im strafrechtlichen Sinne nicht entspricht.
(Zuruf des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])
Gewalt selbst ist die Ausübung körperlichen Zwangs. Sexueller Missbrauch benötigt jedoch oftmals keine Gewalt, sondern wird ebenso durch psychische Manipulation des Kindes ermöglicht.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch längst raus!)
Die Begriffsproblematik – hören Sie genau zu! – sticht besonders in § 176a StGB hervor, der – Zitat – „sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Körperkontakt mit dem Kind“ behandelt. Hier wird auch für den Laien diese Absurdität erkennbar, vielleicht aber nicht für die Grünen.
(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind nicht auf dem aktuellen Stand!)
Die Experten haben in der Anhörung diese Unschärfe jedenfalls deutlich kritisiert und vorgeschlagen, stattdessen beim Begriff des Missbrauchs zu bleiben.
(Zuruf des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])
Trotz dieser einhelligen Kritik wurde dies nicht angepasst, was darauf hindeutet, dass dem Justizministerium an dieser Stelle die Verpackung wichtiger war als der Inhalt.
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht!)
Daher erwarten wir von der Bundesregierung künftig noch deutlich mehr. Wir erwarten mehr Investitionen im Bereich der Prävention, wenn man weiß, dass die Folgekosten durch sexuellen Missbrauch auf etwa 30 Milliarden Euro jährlich geschätzt werden. Wir erwarten die Ausweitung und Erleichterung der Verhängung der Sicherungsverwahrung, eine beständige Finanzierung der so wichtigen Gewaltschutzambulanzen und die Sicherstellung möglicher Beratung durch Rechtsmediziner für Kinderärzte, wenn es um die Zuordnung und Dokumentation von Verletzungen geht.
Wir erwarten ebenfalls den Einsatz multiprofessioneller Teams bei der Betreuung der Opfer, einhergehend mit besseren Austauschmöglichkeiten, nicht nur zwischen Ärzten und dem Jugendamt, sondern auch zwischen der Polizei und den Jugendämtern, und zwar möglichst ohne richterlichen Vorbehalt.
Aber vor allem erwarten wir, dass Sie nicht länger wegsehen.
(Beifall bei der AfD)
Es kann nicht sein, dass, während ich hier zu Ihnen spreche, die deutsche Website der Foundation for Original Play weiterhin aufrufbar ist; Sie werden es wahrscheinlich gleich versuchen. Eine Organisation, die es Erwachsenen ermöglicht, fremde Kinder, meist im frühkindlichen Alter, unter der Tarnung eines vermeintlich pädagogischen Konzeptes nach Belieben zu befummeln, muss endlich verboten werden!
(Beifall bei der AfD)
Frau Ministerin Giffey und Frau Ministerin Lambrecht, setzen Sie der grün-ideologischen Frühsexualisierung unserer Kinder genauso ein Ende, wie Sie es bei Kindersexpuppen jetzt angefangen haben. Wenn es um den Schutz unserer Kinder geht, dann dürfen parteipolitische Grenzen genauso wenig eine Rolle spielen wie bei Glaubensfragen.
Apropos Glaubensfragen: Dass die Aufklärung des Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen weiter derart schleppend verläuft, ist ein absolutes Unding. In jedem anderen Fall hätte es Hausdurchsuchungen nur so geregnet, und das vollkommen zu Recht. Daher rufe ich Sie auf, liebe Kollegen von der CDU/CSU: Zeigen bitte auch Sie, dass Ihnen die Missbrauchsopfer heiliger sind als die Kirchen, und handeln Sie!
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Danke schön. – Das Wort geht an Thorsten Frei von der CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7510755 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder |