Jürgen MartensFDP - Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat, geänderte Bedingungen erfordern auch ein Reagieren des Gesetzgebers hierauf. Mit den Möglichkeiten des Internets eröffnen sich – in Anführungszeichen – neue Möglichkeiten, aber auch neue Gefahren, etwa völlig neue Dimensionen bei der Herstellung und Verbreitung von Abbildungen sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige. Hier muss der Gesetzgeber handeln.
Wir haben eben schon gehört, der Ankerpunkt des vorliegenden Gesetzes zum Schutz von Minderjährigen sei eine generelle Erhöhung des Strafrahmens. Ich halte das für verkürzt.
(Beifall bei der FDP)
Die Ausweitung von Straftatbeständen hat natürlich auch zur Folge, dass es mehr und dann umfangreichere Ermittlungsverfahren gibt; das ist selbstverständlich. Dafür brauchen wir – bräuchten wir! – mehr Personal und eine bessere Ausstattung bei den Ländern. Das wurde in der Gesetzesbegründung zwar angeführt, aber darüber hinaus nichts in Aussicht gestellt.
Meine Damen und Herren, unabhängig von dieser Bewertung hat der vorliegende Gesetzentwurf mit seinem erhöhten Strafrahmen gleichwohl einen Mangel. Der wird bisweilen als Vorteil herausgestellt: Man könne nicht mehr zu Einstellungen gelangen, ein Strafbefehl sei nicht mehr möglich, die Verfahren müssten vor dem Kollegialgericht stattfinden und, und, und.
Was die verbesserten Ermittlungsmöglichkeiten anbelangt, stimme ich Ihnen zu. Was den erhöhten Aufwand für Gerichtsverfahren anbelangt, bin ich skeptisch, meine Damen und Herren; denn wir haben auch hier nicht die Ressourcen, um beliebig Aufwuchs an Verfahren und Verfahrensdauer zu verkraften.
(Susann Rüthrich [SPD]: Das ist aber ein Argument!)
Die Ahndung von einfachsten Fällen wäre mit einem sehr, sehr großen Mehraufwand verbunden.
Es fehlt – das haben wir in einem Änderungsantrag klargestellt, und das haben übrigens alle Experten und Sachverständigen, auch der eigenen Fraktionen, in der Anhörung deutlich gemacht – eine Regelung zum sogenannten minderschweren Fall. Deswegen haben wir auch einen Änderungsantrag eingebracht. Denn wir wollen, dass unnötige, langwierige und aufwendige Ermittlungsverfahren vermieden werden und wir uns tatsächlich auf die Verfolgung von Straftaten in diesem Bereich konzentrieren können und nicht Ressourcen unnütz verschwenden.
Gut am Gesetzentwurf sind in der Tat die Besserstellung von Minderjährigen, etwa durch die Bereitstellung von Verfahrensbevollmächtigen, die besseren Rechte zur Anhörung von ihnen oder die Fortbildung von Richtern. Gleichwohl wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung zum gesamten Gesetzentwurf hier lediglich enthalten.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank. – Das Wort geht an die Kollegin Gökay Akbulut von der Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7510757 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder |