Karl-Heinz BrunnerSPD - Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einmal in einem anderen Zusammenhang von der Würde des Menschen im Grundgesetz gesprochen. Wenn wir uns heute mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschäftigen, geht es um die Würde der kleinsten, der schutzbedürftigsten Menschen in unserem Lande, eine Würde, die ihnen bei der bestehenden Rechtslage vielfach genommen wurde, eine Würde, die wir ihnen nicht in dem Maße geben konnten, wie wir es sollten.
Deshalb sage ich eingangs einen herzlichen Dank an unsere Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die sich dieses Themas angenommen hat, um gemeinsam mit dem Parlament ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das mehr Schutz für Kinder, härtere Bestrafung von Tätern, einen umfangreicheren Strafenkatalog und den Kindern einen besseren Schutz im Vorfeld sowie mehr Rechte im Gerichtsverfahren ermöglicht. Dafür herzlichen Dank.
Ich danke auch dafür, dass in der parlamentarischen Debatte die Verniedlichung des Missbrauchs von Kindern dem Begriff der sexualisierten Gewalt gewichen ist; denn Kindern sexuell etwas anzutun, ist keine Verniedlichung wert, sondern ist Gewalt, die den Kindern die körperliche Unversehrtheit nimmt, die ihnen aber umso mehr bis ans Lebensende die Unversehrtheit der Seele nimmt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Diese Unversehrtheit der Seele, die genommen wird, ist für mich auch einer Gründe, die mir sagen: Es ist gut und richtig, dass wir in diesem Gesetz die Verlängerung der Verjährungsfristen, die Verlängerung der Eintragungsfristen im Bundeszentralregister und im erweiterten Führungszeugnis als solche festgelegt haben; denn das Kind, das verletzt wurde, wird sein Trauma bis ans Lebensende tragen. Warum soll der Täter oder die Täterin einen Schutz bekommen, der dem Kind geraubt wurde?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Das Gesetz wird mit einer Verschärfung des Strafrechts vor allen Dingen beim Wortlaut „sexualisierte Gewalt“ anstelle „sexuellen Missbrauchs“ zu einem zentralen Baustein. Es wird zu einer Neubetrachtung im juristischen Bereich führen. Es wird mit der Anhebung der Strafrahmen der Straftatbestände, mit der Aufspaltung in drei Tatbestandseinheiten und der Schließung von Gesetzeslücken wesentlich dazu beitragen, künftiges Unrecht zu vermeiden. Künftig soll schon die Erregung an kinderpornografischem Material strafbar sein; das ist richtig. Der Erwerb und das Inverkehrbringen von Kindersexpuppen – das hat der Kollege Luczak bereits angesprochen – sollen ebenfalls unter Strafe gestellt werden.
Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die Frau Präsidentin mir freundlicherweise ein Lämpchen aufleuchten lässt, um Zustimmung zu diesem guten Gesetz, bitte aber alle, die in der Politik und Gesellschaft tätig sind, darum, nunmehr auch in den Ländern und Kommunen den Personalstand zu ermöglichen, der notwendig ist, um im Vorfeld Kindesmissbrauch in jeder Form zu verhindern.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Das letzte Wort in der Debatte hat Alexander Hoffmann von der CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7510762 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder |