25.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 12

Uwe WittAfD - Digitalisierung in Versorgung und Pflege

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein dringliches Thema, dem wir Alternativen hier im Deutschen Bundestag prinzipiell positiv gegenüberstehen. Bereits im November 2019 habe ich hier im Plenum das Digitale-Versorgung-Gesetz, also den Vorgänger des DVPMG, kritisch beäugt und dem Hause Spahn handwerklichen Dilettantismus bescheinigt. Nun legt das Gesundheitsministerium hier einen Gesetzentwurf zur ersten Lesung vor, bei dem die Fehler, die ich damals schon kritisiert hatte, perpetuiert werden.

Die Zeiten von Patientenpapierakten – und dann auch noch bei jedem Facharzt eine andere – sollten endgültig der Vergangenheit angehören; denn es muss immer die komplette Anamnese des Patienten vorliegen, um bestmöglich die Diagnose zu stellen. Ich sehe im hier vorliegenden Gesetzentwurf aber einige Punkte, bei denen ich denke: Ist das wirklich im Sinne der Patienten, also im Sinne unserer Bürger, oder schafft das Gesundheitsministerium wieder einmal einen Bürokratiemoloch, der nur dazu dient, sich selbst zu füttern?

Die im Zuge der Telematikinfrastruktur eingeführte elektronische Gesundheitskarte soll zukünftig ausschließlich als Versicherungsnachweis dienen. Ursprüngliche Pläne, patientenbezogene Krankenakten darauf zu speichern, sind offensichtlich vom Tisch. Stattdessen wird eine zentrale Stelle zur Speicherung dieser elektronischen Patientenakte eingerichtet. Praxisgebundene medizinische Einrichtungen – egal ob Arzt, Krankenhaus oder Physiotherapeut – haben die Möglichkeit, sich Patientendaten über das Telematiknetz einzuholen. Wie sieht es aber draußen im Einsatz vor Ort aus?

Stellen Sie sich vor: Sie sind bei einem Autounfall schwer verletzt worden. Der Rettungsdienst kommt, aber niemand kann bei der Diagnose auf Ihre Daten samt Ihrer gegebenenfalls gravierenden Vorerkrankungen zugreifen, weil diese irgendwo statt auf Ihrer Karte gespeichert sind. Gesundheitsdaten online abzurufen, ist bei der derzeitigen Netzabdeckung in Deutschland ein Russisch-Roulette-Spiel. In Deutschland, dem Dritte-Welt-Land im Bereich der Digitalisierung, gibt es immer noch weiße Flecken auf der Karte der Mobilfunknetze, und die Rettungssanitäter sind technisch, wenn überhaupt, diesbezüglich nur mangelhaft ausgestattet.

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Aber von einer Cloud haben Sie schon mal was gehört, Herr Kollege, oder?)

Digitalisierung benötigt vor allem technische Infrastruktur. Auch wenn das Gesundheitsministerium jetzt rechtliche Voraussetzungen schaffen will, fehlt es in der Fläche nach wie vor an Breitbandanschlüssen, und den alten sowie mobilitätseingeschränkten Menschen, die man so auf dem Lande erreichen will, fehlt es in der Regel an einem Internetanschluss und einem PC, um die Videosprechstunden überhaupt nutzen zu können.

(Beifall bei der AfD)

Das nächste Thema, das schon im DVG mangelhaft umgesetzt worden ist, ist das immer wiederkehrende leidige Thema Datenschutz. Gerade bei einer zentralen Datenspeicherung im Stile der Datenkrake Google muss gewährleistet werden, dass die Sicherheit so sensibler personenbezogener Gesundheitsdaten als höchstes Gut eingestuft wird.

Herr Minister Spahn, die Verstrickung Ihrer Person und Ihrer Parteifreunde im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken und die sich bereits abzeichnenden Verstrickungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Beschaffung von Schnelltests wirft kein gutes Licht auf Ihre Fraktion. Daher habe ich persönlich Angst, dass das Vertrauen der Bürger in unser politisches System bei einer neuerlichen Unregelmäßigkeit aus Ihren Kreisen – diesmal vielleicht sogar im Zusammenhang mit personenrelevanten Daten – endgültig verlorengeht.

(Beifall bei der AfD)

Daher fordern wir Alternativen Sie auf, Ihrer Verantwortung endlich gerecht zu werden, Herr Minister Spahn.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Der nächste Redner ist der Kollege Dirk Heidenblut, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7510819
Wahlperiode 19
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Digitalisierung in Versorgung und Pflege
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