Heike BaehrensSPD - Digitalisierung in Versorgung und Pflege
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Pandemiezeit hat noch einmal deutlich vor Augen geführt, welche Chancen und Potenziale darin liegen, technische und digitale Innovationen im Gesundheitswesen nutzbar zu machen. Dieses Gesetz liefert einen weiteren Baustein auch für die digitale Pflegearchitektur.
Digitalisierung kann das Pflegepersonal von bürokratischem Aufwand entlasten – das wissen wir schon –, damit Pflegekräfte eben mehr Zeit für ihre eigentlichen Kernaufgaben gewinnen. Dass Pflegeberatung nun auch digital ermöglicht wird, ist längst überfällig, und ich denke, ein echter Gewinn auch über Pandemiezeiten hinaus, zum Beispiel für Pflegebedürftige, die im ländlichen Raum leben, oder vor allem auch für Angehörige, die nicht in derselben Stadt oder Gemeinde leben und digital an einem Beratungsgespräch oder eben auch bei der MDK-Begutachtung mitwirken können.
Wir schaffen nun die Grundvoraussetzungen dafür, solche Potenziale für die Pflege zu heben. Damit digitale Pflegeanwendungen entwickelt, geprüft und genutzt werden können, schaffen wir einen entsprechenden Leistungsanspruch in der Pflegeversicherung. Und auch das ist eine wichtige Grundlage, damit nicht nur diejenigen, die es sich privat leisten können, sondern alle Pflegebedürftigen die Chance bekommen, digitale Anwendungen auch wirklich nutzen zu können.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Das Spektrum möglicher digitaler Anwendungen ist unglaublich breit; das haben wir eben schon gemerkt. Wenn zum Beispiel ein Pflegebedürftiger, der noch zu Hause lebt, mithilfe einer App Übungen zur Sturzprävention macht, dann ist das ein Gewinn für seine persönliche Lebensqualität und unterstützt das Ziel moderner Pflege, nämlich Fähigkeiten zu erhalten oder eben wiederzugewinnen, um ein möglichst selbstständiges Leben führen zu können.
Um solche Potenziale wirklich nutzen zu können, müssen wir aber diejenigen mitnehmen, um die es geht: die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen, aber vor allem die professionell Pflegenden. Der Deutsche Pflegerat fordert zu Recht, Pflege als Gestalterin des digitalen Wandels mit einzubeziehen; denn so können auf der einen Seite Vorbehalte gegenüber der Digitalisierung abgebaut, aber vor allem wertvolle Praxiserfahrungen von Anfang an einbezogen werden. Nur dann, wenn die Pflegefachkräfte direkt beteiligt werden, werden am Ende praxistaugliche Lösungen herauskommen. Dafür werden wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren einsetzen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen zu diesem Gesetz und auf eine weitere Stärkung der Pflege.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Kollegin Baehrens. – Der Kollege Erich Irlstorfer gibt seine Rede zu Protokoll
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
– das ist auf jeden Fall einen Beifall wert –, sodass ich jetzt die Aussprache zu TOP 12 schließen kann.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7510825 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Digitalisierung in Versorgung und Pflege |