25.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 218 / Zusatzpunkt 14

Johannes FechnerSPD - Strafrechtsänderung – Abgeordnetenbestechung

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den wichtigsten Gütern in einer repräsentativen Demokratie gehört es, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in ihre Volksvertretungen haben. Das gilt insbesondere für den Bundestag. Dieses Vertrauen hat in den letzten Wochen durch das Fehlverhalten einiger weniger Unionsabgeordneter deutlich gelitten. Deswegen ist für uns eins klar: Es braucht eine Reaktion des Bundestages. Wir brauchen ein Lobbyregister, wir brauchen mehr Transparenz, und wir müssen endlich den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu einem Verbrechen hochstufen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Dann stimmen Sie zu! Das fordern wir!)

Die SPD hat schon lange vorgeschlagen – auch aus anderen Parteien und auch aus der Rechtswissenschaft kam der Vorschlag –, diese Hochstufung vorzunehmen. Das ist also alles andere als ein AfD-Vorschlag. Den haben Sie hier abgeschrieben.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Von wem abgeschrieben?)

Eines will ich Ihnen auch ganz deutlich sagen: Klären Sie erst mal Ihre zahlreichen Spendenskandale, bevor Sie sich hierhinstellen und die Saubermänner und Sauberfrauen spielen, liebe Kolleginnen und Kollegen. So geht es sicher nicht!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei Abgeordneten der AfD)

Wie von der Rechtswissenschaft und auch in vielen Studien empfohlen, wollen wir das Strafmaß für Abgeordnetenbestechung auf eine Mindeststrafe von einem Jahr heraufstufen. Dieses klare Zeichen wollen wir geben.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das steht in unserem Antrag!)

Ich freue mich, dass aus der Union hier Zustimmung kommt. Wir sollten den Ehrgeiz haben, das noch in dieser Wahlperiode zu schaffen.

Aber allein das Strafmaß zu erhöhen, sodass ein Verbrechenstatbestand vorliegt, wird nicht ausreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn heute ist es für eine Strafbarkeit erforderlich, dass der Nachweis gelingt, dass ein Täter in Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vorgenommen hat oder unterlassen hat.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Genau!)

Diesen Nachweis zu führen, diesen Auftrag oder diese Weisung nachzuweisen, ist oft schwierig.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Genau!)

Das lässt den Tatbestand ins Leere laufen.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Genau!)

Deswegen sind wir der Meinung, und zwar schon lange bevor die AfD diese Ideen abgeschrieben hat, dass wir hier in eine Prüfung eintreten müssen.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Davon hat man nichts gemerkt! Stimmen Sie dem Antrag zu!)

Wir sollten die Hürden für den Nachweis dieses Straftatbestands reduzieren und es ausreichen lassen, dass ein Abgeordneter für sich oder einen Dritten eine Gegenleistung für eine Handlung bei der Wahrnehmung eines Mandats annimmt. Das wäre immer noch präzise genug, und wir hätten endlich diesen Straftatbestand wirklich griffig formuliert, sodass er auch Anwendung findet, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das ist genau unser Antrag!)

Und: Wir sollten hier härter vorgehen und die Absenkung der Strafbarkeitsvoraussetzungen vornehmen. Dazu sind wir, wie gesagt, in Gesprächen. Herr Jung, wir nehmen Sie beim Wort, dass wir diese Änderungen hier noch hinbekommen.

Dazu gehört aber auch, dass wir für mehr Transparenz sorgen. Allein die Strafbarkeit zu verschärfen, wird nicht ausreichen. Wir wollen genau wissen: Welche Summen hat ein Abgeordneter als Nebeneinkünfte gehabt? Im Moment haben wir diese Stufen, etwa bei Anwälten ab 1 000 Euro. Das sollte man präziser angeben. Man sollte auch die Zeit angeben: Wie viel Zeit hat man für diese Nebentätigkeit aufgewendet? Wir finden, auch Aktienoptionen sollten anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden und auch Unternehmensbeteiligungen.

Und wir sollten die Parteispenden deutlich einschränken. Kollege Bartke, dem ich an dieser Stelle für seinen großen Einsatz in diesem Bereich danken darf, wird dazu nachher noch einiges ausführen. Da kann man dann auch mal den Unterschied zwischen den einzelnen Parteien sehen, nämlich wer denn inwieweit Regelungen bei den Parteispenden treffen will. Wir sagen: 2 000 Euro; danach sollte es veröffentlichungspflichtig werden, damit die Bürger genau wissen, wie die Parteifinanzen zustande kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Abschließend: Ich finde, wir brauchen zahlreiche Maßnahmen, und wir sollten sie noch in dieser Wahlperiode beschließen. Alles andere wäre ein Grund, dass die Bürger weiter das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Abgeordneten verlieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir sollten wirklich den Ehrgeiz haben, die repräsentative Demokratie in Deutschland so zu gestalten, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in uns als Volksvertretung haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Johannes Fechner. – Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Kollege Friedrich Straetmanns.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7510832
Wahlperiode 19
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Strafrechtsänderung – Abgeordnetenbestechung
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