Matthias BartkeSPD - Strafrechtsänderung – Abgeordnetenbestechung
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass ausgerechnet die AfD sich hier als Saubermann aufspielen will, ist natürlich ein echter Treppenwitz. Die AfD ist die Partei, die verdeckte Parteispenden über sogenannte Parallelaktionen finanziert hat. Das Wort kannte ich vorher auch noch nicht. Darunter versteht man Werbemaßnahmen für eine Partei, die nicht von der Partei selbst vorgenommen werden, sondern von Dritten, den berühmten unbekannten Gönnern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber das Thema ist auch ohnedies ein sehr ernstes. Korruption ist vielleicht das tödlichste Gift für jede Staatsform. Sie untergräbt das Vertrauen in geregelte und unbestechliche Abläufe. Herr Jung, das gilt auch für Kommunalpolitiker. Ich habe eben auf sueddeutsche.de gelesen, dass Herrn Gauweiler vorgeworfen wird, dass er 11 Millionen Euro während seiner Abgeordnetenzeit kassiert hat. Das macht mich schon sehr, sehr sorgenvoll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Politiker sind bekanntlich keine besseren Menschen. Aber sie sind immer Vorbild – im Guten wie im Schlechten. Als Otto Graf Lambsdorff seinerzeit wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, sank die Steuermoral der Bundesbürger/innen dramatisch. Sie dachten sich: Wenn der hinterzieht, dann kann ich das auch. – Und so wie das Verhalten von Otto Graf Lambsdorff dazu führte, dass Steuerhinterziehung eine Zeitlang regelrechter Volkssport wurde,
(Lachen bei der FDP)
so können auch Korruptionsfälle im Bundestag sehr leicht dazu führen, dass Korruption und vor allem Korrumpierbarkeit zum Volkssport werden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt es zu verhindern.
Die zentrale Norm ist der Strafparagraf 108e, Abgeordnetenbestechlichkeit. In den letzten Monaten wurde gehäuft gegen Unionsabgeordnete wegen dieses Deliktes ermittelt. Das belegt, dass die normenverdeutlichende Wirkung des § 108e StGB bislang ganz offenbar nicht besonders ausgeprägt ist, um das mal ganz freundlich zu formulieren. Ich bin mir sicher, dass sich das sehr bald ändern wird; denn die Koalitionsfraktionen planen die Heraufstufung des Deliktes zu einem Verbrechen. Das heißt: Mindeststrafe ein Jahr. Damit wird dann deutlich: Abgeordnetenbestechung ist kein Kavaliersdelikt.
Insgesamt muss man leider feststellen – das wurde ja auch eben schon gesagt –, dass der § 108e seit seiner Einführung vor sieben Jahren das erwartete Ziel verfehlt hat. Die Zahl der Ermittlungen und Verurteilungen kann man an einer Hand abzählen. Grund dafür ist vor allem eine Fehlkonstruktion in der Strafnorm selber. Man muss nämlich beweisen, dass ein Mandatsträger eine Zuwendung erhält, um im Auftrag oder auf Weisung eines Dritten zu handeln. Voraussetzung ist also, dass es eine enge Kausalbeziehung zwischen der Einflussnahme auf den Mandatsträger und dessen Handlung gibt. Das führt im Einzelfall regelhaft zu erheblichen Beweisproblemen.
(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Genau!)
Denn selbst die bloße Behauptung des Mandatsträgers, dass er einen Auftrag abgelehnt hat und eine Zuwendung nur als quasi Bestätigung der Richtigkeit seiner Handlung angenommen hat, ist kaum zu widerlegen. Das gelingt auch häufig in einem Strafprozess nicht. Es wird daher allerhöchste Zeit, dass wir den Tatbestand des § 108e ändern. Herr Hoffmann, ich freue mich, dass die CSU zumindest signalisiert hat, dass sie dem offen gegenübersteht.
Ich bedanke mich.
(Beifall bei der SPD – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das ist genau unser Antrag! – Gegenruf des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD]: Ist ja nicht falsch, nur weil Sie es sagen! – Gegenruf des Abg. Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das höre ich gern von Ihnen!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7510839 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Strafrechtsänderung – Abgeordnetenbestechung |