Stephan ThomaeFDP - BND-Gesetz, Kontrolle der Nachrichtendienste
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und verehrte Kollegen! Der Bundesnachrichtendienst leistet einen wichtigen Dienst für die Demokratie und den Rechtsstaat in Deutschland. Deswegen ist es für uns als FDP völlig außer Zweifel, dass er strengen rechtsstaatlichen Regeln folgen muss und einer strengen demokratischen Kontrolle unterliegt.
(Beifall bei der FDP)
Nun hat das Bundesverfassungsgericht vor zehn Monaten die Regeln für die Auslandsaufklärung noch einmal deutlich präzisiert und nachgeschärft. Es war die Aufgabe der Bundesregierung, in Rekordzeit das sozusagen größte nachrichtliche Kontrollorgan aus dem Boden zu stampfen, das dieses Land jemals gesehen hat. Trotzdem will so keine rechte Begeisterung aufkommen. Woran liegt das, meine Damen und Herren?
(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das ist so! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber ich teile das! Ich fühle das!)
Die Bundesregierung folgte der Bastelanleitung des Bundesverfassungsgerichtes und hat versucht, möglichst genau die Linien und Konturen des Urteils nachzuvollziehen. Was wir als FDP aber bemängeln, ist, dass die Chance, die Gelegenheit vertan worden ist, die nachrichtendienstliche Kontrolle generell neu zu ordnen, neu zu strukturieren. Die Nachrichtendienstkontrolle ist mittlerweile fast genauso schwer durchschaubar geworden wie die Nachrichtendienste selber, und das ist nicht gut für die Transparenz der Dienste, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP)
Natürlich müssen sich Nachrichtendienste immer neu anpassen, weil sich auch die Bedrohungslagen ändern; deswegen muss auch die nachrichtendienstliche Kontrolle einem steten Wandel unterliegen. Es gibt mittlerweile weltweit umspannende Netzwerke im Terrorismus, und deswegen müssen sich auch Sicherheitsbehörden neu vernetzen. Deswegen brauchen wir auch eine vernetzte Nachrichtendienstkontrolle bei uns im Land. Das ist das, was uns vorschwebt, was wir als Antrag und Gesetzentwurf und Entschließungsantrag heute vorlegen.
Der erste Strang ist, dass wir die Rechtmäßigkeitskontrolle in einer Art Gerichtshof für die Nachrichtendienste bündeln, deren Keimzelle in der Tat dieser neue Unabhängige Kontrollrat werden kann.
Der zweite Strang ist – das ist schon betont worden –, dass wir die parlamentarische Kontrolle stärken wollen. Lieber Uli Grötsch, das ist eine weiterhin uns obliegende Aufgabe; denn die PKGr-Reform von 2016 hat sich in dieser Wahlperiode bewährt. Anhand des Kontrollauftrags zur Bundeswehr wurde eine komplette MAD-Reform ausgelöst, Aufgabenverständnisse wurden neu definiert, die Zusammenarbeit des MAD mit anderen Sicherheitsbehörden ist neu justiert worden, und auch die Struktur des MAD hat sich geändert. Das zeigt: Parlamentarische Kontrolle ist wirksam, und auf diesem Weg müssen wir weitergehen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Der dritte Strang ist – und das legen wir Ihnen heute zur namentlichen Abstimmung vor, weil es auch aus den Reihen der SPD und der Union Sympathien dafür gab –, dass wir die Position des Ständigen Bevollmächtigten weiter ausbauen und zu einem parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten aufwerten wollen, weil sich gezeigt hat, dass dieser Muskelarm des PKGr funktioniert und uns in die Lage versetzt, effektive Nachrichtendienstkontrolle zu verfolgen.
(Beifall bei der FDP)
Die Zeit ist zu Ende, Herr Kollege.
Meine Damen und Herren, ich halte als Fazit fest: Leider ist die Chance für eine große Reform der Nachrichtendienstkontrolle verpasst worden; daran müssen wir weiter arbeiten. Die Regierung geht mit ihrem Gesetzentwurf leider das Risiko ein, eine neue Klage zu riskieren. Diese Unsicherheit können wir eigentlich nicht brauchen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Für die Fraktion Die Linke ist der nächste Redner Dr. André Hahn.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7510845 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | BND-Gesetz, Kontrolle der Nachrichtendienste |