25.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 17

Anette Kramme - Soziale Sicherheit/Arbeitnehmerentsendung GB/NIR

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Brexit ist vollzogen, seine Folgen sind es allerdings noch nicht, und deshalb müssen wir uns natürlich an dieser Stelle auch um die soziale Absicherung kümmern.

Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich regelt in einem entsprechenden Protokoll die künftige Koordinierung der sozialen Sicherheit. Das ist wichtig; denn auch nach dem Brexit wird es eine Arbeitnehmermobilität zwischen beiden Seiten geben. Die Regelungen sind nach den Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union für die Koordinierung der sozialen Sicherheit gelten. Sie sind unmittelbar geltendes Recht und seit dem 1. Januar 2021 bereits vorläufig anwendbar.

Gleichwohl benötigen wir mit dem Blick auf das Protokoll sowohl ein Umsetzungs- als auch ein Vertragsgesetz. Dies ist für den Bundestag keine Neuigkeit. Die Regierungsfraktionen haben bereits im Februar zwei deckungsgleiche Gesetzentwürfe eingebracht. Lassen Sie mich deshalb an dieser Stelle nur kurz ausführen, wozu beide Gesetzentwürfe dienen, die wir heute behandeln.

Der erste Gesetzentwurf lautet in etwa: Entwurf eines Gesetzes zu der Notifikation gemäß dem Protokoll über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit betreffend die Anwendung der Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Es gibt wirklich komplexe Gesetzestitel.

Nach Artikel 11 des Protokolls haben die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit, die Regelung zu sozialversicherungsrechtlichen Entsendungen in Bezug auf das Vereinigte Königreich anzuwenden. Eine entsprechende Mitteilung musste bis zum 15. Januar erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt war nur noch der Widerruf der Mitteilung möglich, nicht jedoch eine nachträgliche Mitteilung. Deshalb hatten sich auch alle verbleibenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu entschieden, dementsprechend zu agieren.

Inhaltlich ist eine solche Beibehaltung der Entsendungsregelungen sehr sinnvoll. Für die Entscheidung zu den Entsendungsregelungen ist jedoch völkerrechtlich ein Vertragsgesetz erforderlich. Für ein förmliches Vertragsgesetz, das nicht rechtzeitig zum 15. Januar verabschiedet und in Kraft gesetzt werden konnte, ist zur Sicherstellung der Entscheidungsmöglichkeit des Gesetzgebers deshalb die fristwahrende Notifikation erfolgt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun die Zustimmung zu dieser Notifikation nachgeholt werden.

Außerdem liegt dem Parlament der Entwurf eines Gesetzes zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich und Nordirland vor. Hierbei geht es allein um die Festlegung von innerstaatlichen Zuständigkeiten. Dies erfolgt entsprechend den bisherigen Zuständigkeiten für deutsch-britische Sachverhalte nach den Koordinierungsverordnungen. Dieses zweite Gesetz ist notwendig, da wir aus rechtsförmlichen Gründen die Zustimmung zur Notifikation und die Benennung der zuständigen Stellen nicht in einem Gesetzentwurf zusammenfassen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich sagen: Der Brexit ist und bleibt ein höchst bedauerlicher Vorgang. Daran können weder das Handels- und Kooperationsabkommen noch die vorliegenden Gesetzentwürfe etwas ändern. Dennoch ist es jetzt wichtig, den Blick nach vorne zu richten. Ich bitte um konstruktive Beratung dieser Gesetzentwürfe.

In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Kramme. – Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Norbert Kleinwächter.

(Beifall bei der AfD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7510875
Wahlperiode 19
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Soziale Sicherheit/Arbeitnehmerentsendung GB/NIR
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