Florian Pronold - Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Heute Abend machen wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Wegwerfgesellschaft. Plastikhaltige Produkte gehören weder in Flüsse noch ins Meer noch in die Umwelt, und mit der Verordnung, über die wir heute abstimmen, wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt dafür sensibilisieren, wie ein richtiger Umgang mit Abfällen aussieht.
Wir haben vor Kurzem die Einwegkunststoffverbotsverordnung erlassen, und jetzt geht es darum, dass wir mehr für Einwegkunststoffprodukte, die nicht verboten sind, sensibilisieren, die in der EU-Richtlinie geregelt sind. Dazu zählen Hygieneprodukte wie Feuchttücher und Binden, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, aber auch Einweggetränkebecher aus Kunststoff, die zukünftig von einer Kennzeichnungspflicht erfasst werden. Warum? All diese Produkte gehören zu den zehn Dingen, die wir am häufigsten an Stränden und in der Umwelt finden. Das ist der Grund, warum wir das heute regeln.
Diese ganzen Produkte werden zum Zwecke der Aufklärung nun mit einem hochauflösenden Logo versehen, das ein bisschen auf sich hat warten lassen. Es hat durchaus auch einen kulturell-künstlerischen Aspekt. Wer dieses Logo zu Gesicht bekommt, wird nämlich feststellen, dass die Freiheit der Kunst sehr groß ist und dass man sich doch sehr viele Gedanken darüber gemacht hat, wie man ein einprägsames Logo hervorbringen kann. Wer neugierig ist: Ich habe gehört, dass ein Nachredner das in vergrößerter Form mitgebracht hat. Auf alle Fälle wird es so viele Rätsel auslösen, dass viele Menschen sich Gedanken darüber machen werden, was sie dort in den Händen halten. Damit sensibilisieren wir, und das ist der richtige Weg.
Weil die Frist zur Umsetzung kurz ist, ist es wichtig, dass wir auch dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die wegen der verspäteten Veröffentlichung durch die EU‑Kommission jetzt schon Produkte in den Umlauf gebracht haben, diese auch weiterhin verkaufen können. Warum? Weil es natürlich völliger Unsinn wäre, diese aus dem Handel zu nehmen und zu vernichten. Das wäre auch nicht nachhaltig.
Wir haben uns auch darauf festgelegt, dass wir auch den betroffenen Herstellern durch einen praxisgerechten Vollzug in den Ländern bei der Umsetzung helfen wollen. Wichtig ist, dass wir mit dieser Verordnung insgesamt einen weiteren kleinen Baustein für mehr Aufklärung über den richtigen Umgang mit Kunststoffabfällen und für die Vermeidung der Vermüllung unserer Umwelt leisten werden.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Florian Pronold. – Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Karsten Hilse.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7510938 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung |