26.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 219 / Zusatzpunkt 21

Stephan BrandnerAfD - Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

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Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, meine Damen und Herren! Bisher hat jede meiner Reden zu den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses mit strafenden Worten an die Konsensparteien und an die Regierung begonnen, weil wir als AfD als immerhin stärkste Oppositionsfraktion in diesem Hause bisher von diesen Vorgesprächen zum Vermittlungsausschuss immer ausgeschlossen waren. Wir waren nicht einbezogen. Aber offenbar trägt meine intensive Schelte der letzten Jahre gute Früchte. Deshalb vorab mein ehrlicher Dank an Staatssekretär Krings – er ist heute nicht da; aber Sie mögen es ihm ausrichten – für das faire Verfahren, die AfD hier erstmalig von Anfang an einzubeziehen, auch in die stundenlangen Telefonkonferenzen zu nächtlicher Stunde. Ich frage mich: Warum nicht immer so? Es geht doch. Also vielen Dank zunächst an Staatssekretär Krings.

(Beifall bei der AfD)

Im Ergebnis können wir allerdings dem Vermittlungsvorschlag nicht zustimmen, obwohl er – das ist zuzugeben – viel Wichtiges und auch einiges Richtiges enthält. Unsere Abwägung zwischen den Belangen der Sicherheitsbehörden und der inneren Sicherheit auf der einen und dem Inkrafttreten des gänzlich inakzeptablen, weil verfassungswidrigen Lambrecht’schen Hass- und Hetzegesetzes – Frau Lambrecht ist ja Gott sei Dank da – auf der anderen Seite führt für uns von der AfD zu einem klaren Nein zu diesem Ergebnis des Vermittlungsausschusses.

Warum, will ich Ihnen kurz erläutern, wobei wir uns zunächst einmal die Geschichte dieses Reparaturgesetzes, das im Zusammenhang mit dem Lambrecht’schen Hass- und Hetzegesetz steht, anschauen müssen. Letzteres – also das Hass- und Hetzegesetz von Frau Lambrecht – offenbart noch immer eindrucksvoll die Fehlbesetzung des Justizministeriums mit dieser Dame, die mit Justiz offenbar nichts am Hut hat, dafür aber umso mehr mit Genderquatsch, bunten Träumereien, Einflussnahme auf die Besetzung von Gerichtsspitzen und dem Krampf gegen rechts beschäftigt ist. Ihr Scheitern bei diesem Gesetz war also nicht nur der Idee zu diesem Gesetz geschuldet, sondern auch der Machart. Dieses Gesetz wird verfassungswidrig bleiben.

Und das sage nicht nur ich als Stephan Brandner von der AfD hier vorne, das stellte sogar – oh Wunder – auch Bundespräsident Steinmeier fest, der es ja, wie allgemein bekannt, gelegentlich an präsidialer Distanz insbesondere zu linksradikalem und gewaltverherrlichendem Gedankengut – Stichwort „Feine Sahne Fischfilet“ und „KIZ“ – fehlen lässt.

(Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Es reicht jetzt!)

Herr Kollege Brandner, bitte kritisieren Sie unser Staatsoberhaupt nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Götz Frömming [AfD])

Ich lobe es jetzt sogar. – Dennoch verweigerte sogar Herr Steinmeier dem Hass- und Hetzegesetz von Frau Lambrecht seine Unterschrift – eine Klatsche für Frau Lambrecht. Das hätte in jeder funktionierenden Demokratie zu einem Rücktritt als Justizministerin geführt, nicht so aber in Deutschland – leider. Und überhaupt, dass ein Bundespräsident ein Gesetz nicht unterzeichnet, ist seit 1949 erst ein paar Mal vorgekommen.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um das Abstimmungsverhalten im Vermittlungsausschuss!)

Und weil Justizministerin Lambrecht so krachend versagt hat, beauftragte man auch nicht etwa sie mit dem Reparaturgesetz, sondern das Innenministerium – also eigentlich die nächste Klatsche.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um Erklärungen zum Abstimmungsverhalten!)

Trotzdem – und das muss uns Frau Lambrecht vielleicht einmal erklären – zeigt sie sich nun erfreut über dieses Gesetz, ist sehr dankbar, dass nun endlich der Weg für ihr Traumpaket gegen rechts und Hass frei sei. Aber seien Sie gewiss – das sage ich Ihnen von hier vorne; Sie können es gerne überprüfen –: Auch das nun beabsichtigte Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Es verstößt nämlich gegen Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes, weil es eben kein allgemeines Gesetz ist. Es wird zwar behauptet, es sei gegen Hass und Rechtsextremismus ausgerichtet, es ist aber nichts anderes als ein Zensurgesetz gegen alles Bürgerliche und gegen alles Vernünftige.

(Beifall bei der AfD)

Einig sind wir uns, meine Damen und Herren, dass gegen Rechtsextremismus vorgegangen werden muss – und ja, auch intensiv vorgegangen wird. Warum Sie aber nicht – wie allein die AfD – gegen sämtliche Arten des Extremismus, also auch gegen den linken und vor allem auch gegen den höchstgefährlichen religiösen, also islamistisch motivierten Extremismus vorgehen können, vorgehen wollen oder vorgehen dürfen, das bleibt Ihr Geheimnis.

(Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Wir werden das als AfD weiterhin tun, wir werden weiterhin gegen jede Art von Extremismus vorgehen, egal ob Frau Lambrecht ihre Gesetze in die Welt setzt oder nicht. Jetzt kann man sagen, gut, das sei die öffentliche Nörgelei der AfD als Oppositionspartei, aber im Vermittlungsausschuss haben wir festgestellt: Keine einzige Oppositionsfraktion hier in diesem Hause wird heute diesem Reparaturgesetz zustimmen.

(Zuruf des Abg. Christian Dürr [FDP])

Ich sage insoweit: AfD wirkt!

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Für die Opposition können Sie schon mal gar nicht in Gänze sprechen!)

Abschließend bedanke ich mich bei den Linken, bei den Grünen und bei der FDP für die konstruktive Zusammenarbeit im Kampf gegen dieses Reparaturgesetz.

(Erhard Grundl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nehmen Sie mehr davon!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Christian Dürr [FDP]: Zusammenarbeit mit Ihnen? Wovon träumen Sie nachts? Was für eine bescheuerte Rede! Unfassbar!)

Jetzt hat das Wort nach § 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses der Kollege Stefan Müller, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7511153
Wahlperiode 19
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
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