Wolfgang Schäuble - Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
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Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf der Drucksache 19/27900 zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020. Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses?
Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – AfD, FDP. Wer enthält sich? – Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke.
Die Beschlussempfehlung ist mit den genannten Mehrheiten angenommen.
Personen
Dokumente
Beschlussempfehlung und Bericht
Drucksache 19/26267
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/25294 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
von: Ausschuss für Inneres und Heimat
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API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7511157 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 219 |
Tagesordnungspunkt | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
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BVerfG
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. Es hat damit eine Doppelstellung und -funktion.
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. Es hat damit eine Doppelstellung und -funktion.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen