Martin RabanusSPD - Änderung des Filmförderungsgesetzes
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat heute den Entwurf der Novelle für das Filmförderungsgesetz vorgelegt. Herzlichen Dank dafür an die BKM, herzlichen Dank auch schon an meine Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition für die konstruktive Erarbeitung dieses Entwurfs. Herzlichen Dank sage ich insbesondere an Johannes Selle, den ich sehe, aber auch an Yvonne Magwas.
Eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollten wir eine umfangreichere Novelle vorlegen; das ist deutlich geworden. So hatten wir als Koalition den Prozess mit einem gemeinsamen Eckpunktepapier auch angelegt. Aber dann hat uns Corona da einen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn durch Lockdown, fortwährende Schließungen der Kinos und die gesamten Einschränkungen in der Filmbranche ist auch die Evaluierung aus 2019, die Grundlage der FFG-Novelle sein sollte, Makulatur.
Aktuell geht es vorrangig nach wie vor um den Gesundheitsschutz einerseits und um die Existenzsicherung in der Filmbranche andererseits. Deswegen unterstützen wir als Koalition und als Bundesregierung auch die Branche umfangreich mit Überbrückungshilfen, mit den verschiedenen Systemen – der Novemberhilfe, der Dezemberhilfe, aber auch der Neustarthilfe –, und später werden Wirtschaftlichkeitsbeihilfen und Ausfallabsicherungen hinzutreten müssen.
Dabei ist immer die Perspektive des Rückwegs des Kulturbetriebs aus dem Lockdown heraus unser Ziel. Deshalb haben wir auch das Programm NEUSTART KULTUR aufgelegt und mit einer zweiten, weiteren Milliarde in diesem Frühjahr für 2021 ausgestattet.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich will an dieser Stelle Danke an alle Kultur- und Medienschaffenden sagen, herzlichen Dank auch für Ihre Geduld. Auch wir im Parlament hätten uns gewünscht, dass die Auszahlung der Hilfen schneller stattfindet.
(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lieber spät als gar nicht!)
Herzlichen Dank aber vor allen Dingen auch für Ihre Kreativität und Ihre Mitarbeit bei der Frage, wie Öffnungskonzepte erarbeitet werden können. Es liegen viele gute Hygiene- und Öffnungskonzepte für Kultureinrichtungen – auch für Kinos – vor. Mein herzlicher Appell an die Bundesregierung, insbesondere an das Bundeskanzleramt, aber auch an die Staatskanzleien der Länder lautet, diese Dinge aufzugreifen und nun auch tatsächlich produktiv werden zu lassen.
(Beifall bei der SPD)
Nun liegt also in Notzeiten nur eine schlanke Version eines Filmförderungsgesetzes vor. Es ist ein Übergangsgesetz. Wir werden es nicht wie üblicherweise auf fünf Jahre befristen, sondern nur auf zwei Jahre, und wir werden eine neue Grundlage brauchen, eine neue Evaluierung, um dann eine umfangreichere Novelle machen zu können.
Dennoch wollen wir auch mit diesem schlanken Gesetzentwurf den deutschen Film als Wirtschafts- und Kulturgut stärken. Deswegen ist der Schwerpunkt, dass wir zunächst natürlich am Herzstück festhalten, an der Filmabgabe, die im Filmförderungsgesetz abgesichert ist. Das solidarische System, das kurz gesagt heißt: „Jeder, der von einem geförderten Film profitiert, gibt auch etwas wieder zurück in die Förderung für nächste Produktionen“, ist gut und hat sich im Kern bewährt. Wir werden natürlich etwas an den Abgaben verändern, sie marktgerecht anpassen, insbesondere im Bereich Bezahlfernsehen.
Aber wichtig sind mir die inhaltlichen Punkte, die wir auch in dieser Novelle mit absichern. Es sind die fairen Arbeitsbedingungen, die wir stärken wollen. Es ist die Stärkung der Belange von Menschen mit Behinderung. Es sind – ja, tatsächlich – die Aspekte von Diversität und Geschlechtergerechtigkeit, auch in der FFA, die wir mit diesem Gesetzentwurf stärken wollen.
(Beifall bei der SPD)
Wir können uns als SPD-Fraktion da auch noch weitere Schritte vorstellen. Lassen Sie uns das im parlamentarischen Verfahren einfach in aller Ruhe miteinander besprechen. Es ist ja so: Wer soll denn gegen faire Arbeitsbedingungen sein? Wer soll denn etwas dagegen haben, dass Filmschaffende vor und hinter der Kamera die gleichen Chancen haben, egal welches Geschlecht sie haben, egal wie alt sie sind, egal welche Hautfarbe sie haben und auch egal, welche anderen Merkmale sie haben?
Ich weiß, die AfD hat etwas dagegen; das hat Herr Jongen ausgeführt, und das steht auch in ihrem Antrag. Das disqualifiziert sich aber selbst. – Und Zwischenfragen lasse ich keine zu.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir wollen den Film auch nachhaltiger machen. Wir werden deswegen die Produktionen stärker dem Klimaschutz verpflichten und eine Reihe von weiteren Maßnahmen treffen, um das Filmfördersystem krisenfester zu machen, als wir es jetzt erlebt haben.
Aber es ist so: Es ist ein Übergangsgesetz; es ist ein schlankes Gesetz. Es ist richtig, wie auch Frau Staatsministerin ausgeführt hat, im Grunde schon jetzt in die Debatte über die große Novelle einzutreten. Wir sind für die Beratungen bereit.
In vielen Anträgen der Oppositionsfraktionen ist richtig adressiert, dass wir Fragen haben, die wir klären müssen. Natürlich ist im Zentrum die Frage: Wie bekommen wir die Qualität des deutschen Films in der Breite weiter gehoben? Wie bekommen wir es hin, dass wir angemessene Budgets haben, dass wir uns auf Produktionen konzentrieren können, die am Ende erfolgversprechend sein können?
Wir müssen die Fördersysteme von Filmförderungsanstalt, Bund und Ländern noch besser aufeinander beziehen, noch wirksamer machen. Ich will daran erinnern, dass der Bund rund 200 Millionen Euro im System für Filmförderung hat, und Landesmittel in etwa gleicher Höhe treten hinzu. Das muss produktiv gehoben werden.
Wir müssen natürlich auch berücksichtigen, wie sich die verändernden Seh- und Konsumgewohnheiten in der digitalen Welt auswirken.
Schlussendlich müssen wir sicherstellen, dass der Kulturort Kino erhalten bleibt, insbesondere in der Fläche. Wir müssen schauen, was gegebenenfalls staatlicherseits zu besorgen ist. Es ist völlig klar: Auch Stadt- und Staatstheater schreiben keine schwarze Null nur durch Ticketverkäufe. Auch hier müssen wir klar überlegen, wie wir das machen.
Diese und viele andere Fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen an; die wollen wir diskutieren. Jetzt gehen wir ins parlamentarische Verfahren zum Übergangsgesetz.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Thomas Hacker, FDP, ist der nächste Redner.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7511162 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 219 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Filmförderungsgesetzes |