26.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 219 / Tagesordnungspunkt 29

Thomas HackerFDP - Änderung des Filmförderungsgesetzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Ende des Jahres läuft das Filmförderungsgesetz aus. Als es 2016 verabschiedet wurde, war es noch problemlos möglich, Filme ohne Maskenpflicht am Set zu produzieren, als Zuschauer Oscar-Gewinner im Kino zu genießen und nicht zuerst auf dem Handy oder am Fernseher.

Fünf Jahre sind seitdem vergangen. Eine große Reform der Filmförderung wurde angekündigt; aber erst fehlte es der Großen Koalition an Ideen, und dann liefen ihr der Elan und die Zeit davon, sodass jetzt ein Minireförmchen übrig geblieben ist. Im Kern: Sie verlängern die bestehenden Regelungen um zwei Jahre. Dabei bräuchte die Filmindustrie nach 15 Monaten Pandemie Klarheit und Perspektive, bräuchten die Kulturschaffenden und die Kinos gerade jetzt neuen Mut, Hoffnung und einen Weg, der ihnen das Überleben und den Neustart sichert.

Deutschlands Kampf gegen die Pandemie ähnelt aber eher einem grotesken Stummfilm als einem vielversprechenden Blockbuster. Seit Monaten sind Kinos geschlossen, laufende Produktionen wurden gestoppt, weltweit erwartete und schon produzierte Filme wurden aus Angst vor weiteren wirtschaftlichen Schäden zurückgezogen. Die Kino- und Filmlandschaft kämpft mit dem Aus, genauso wie der Rest der Kulturbranche.

Der Wunsch nach einer nachvollziehbaren wie greifbaren Öffnungsperspektive ist für die Branche genauso groß wie für uns alle. Das Kino braucht ein breites Filmangebot und Zuschauer, um bestehen zu können. Kino ist mehr als zwei Stunden Ruhe auf samtbezogenen Sesseln – nein, es ist ein wichtiger Teil eines kreativen Wirtschaftszweigs.

(Beifall bei der FDP)

Filmverleiher können nicht immer wieder aufs Neue Filme bewerben, deren Kinostart mit der nächsten MPK schon wieder einkassiert wird. Sie brauchen effektive Unterstützung. Diese finanzielle Abwärtsspirale ist nicht endlos – das muss uns doch klar sein.

Wir reden immer ehrfürchtig und leidenschaftlich von der großen Leinwand, dem Kulturort Kino. Wir freuen uns genauso auf die Internationalen Hofer Filmtage wie auf die Berlinale. Warum profitieren dann aber mittelständische und größere Kinobetriebe nicht vom Zukunftsprogramm Kino Ill?

Kurios ist auch die Anpassung der FFG-immanenten Sonderabgabe; denn höhere Abgaben zahlt nur ein Unternehmen, nämlich Sky.

Als Lehren aus der Pandemie, Frau Grütters, planen Sie Flexibilisierungen in Fällen höherer Gewalt. Richtig! Doch diese Regelungen greifen erst im nächsten Jahr. Was macht die Branche bis dahin? Die Zeit bis zur richtigen Reform darf nicht ungenutzt bleiben. Stellen wir doch die richtigen Fragen für die Zukunft des Films:

Nach den Veränderungen des digitalen Zeitalters und der Konsumgewohnheiten: Ist da die Verengung der Förderungen auf Kinofilme noch zeitgemäß? Ist unsere Förderung im europäischen Rahmen wettbewerbsfähig? Ist unser Rechtsrahmen europäisch vergleichbar, oder schadet er eher unserem Standort?

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, braucht es Planbarkeit, Rechtssicherheit und einen vergleichbaren Rechtsrahmen. Es braucht die Bereitschaft zu Neuem. Der Gesetzentwurf zum Urheberrecht bietet genau das alles nicht. Der dort vorgeschlagene deutsche Sonderweg schreckt internationale Produktionen ab; wir diskutieren das im Anschluss. Geld allein gleicht Standortnachteile nicht aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, schaffen wir Zukunft für großes Kino – reformieren wir die deutsche Filmförderung in einem europäischen Kontext! Mit unseren Anträgen – letzter Satz, Herr Präsident – haben wir Freie Demokraten Ideen für die nächsten Beratungen in einer neuen Bundesregierung geliefert. Das Popcorn für die Beratungen bringen wir dann gerne mit!

(Beifall bei der FDP)

Doris Achelwilm, Die Linke, ist die nächste Rednerin.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7511163
Wahlperiode 19
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Änderung des Filmförderungsgesetzes
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