26.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 219 / Tagesordnungspunkt 30

Joana CotarAfD - Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

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Herr Präsident! Werte Kollegen! Vorneweg drei Zitate: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern … lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ Koalitionsvertrag von der Union und der SPD, März 2018. – „Uploadfilter müssen verhindert werden.“ Jens Zimmermann, SPD, März 2019.

(Zuruf von der SPD: Guter Mann!)

„Es wird in der nationalen Umsetzung keine Uploadfilter geben.“ Paul Ziemiak, CDU, März 2019. – Und was machen wir heute? Wir debattieren den Regierungsentwurf zur Urheberrechtsreform. Und was enthält er? Uploadfilter! Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, klarer kann man ein Wahlversprechen nicht brechen.

(Beifall bei der AfD)

Die Abgeordneten, die sich vor einiger Zeit so vehement gegen diese Filter ausgesprochen haben, stehen nun am Mikrofon und verteidigen sie. Liebe Kollegen, wir haben in der letzten Sitzungswoche über verlorenes Vertrauen in die Politik gesprochen. Vertrauen verliert man nicht nur durch Maskendeals und Selbstbereicherung; Vertrauen verliert man auch mit gebrochenen Versprechen.

(Beifall bei der AfD)

Und jammern Sie jetzt bitte hier nicht rum, dass es nicht anders möglich wäre, man müsse nun die ungewollten Vorgaben aus der EU umsetzen. Ihre Parteien haben auf EU-Ebene zugestimmt. Es lag in Ihrer Hand, die Uploadfilter zu verhindern. Ein einfaches Nein hätte genügt.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Aber Ihnen sind die Proteste der jungen Leute, die zu Zehntausenden auf die Straße gegangen sind, um für ihr freies Netz zu protestieren, einfach egal. Stattdessen schieben Sie sich jetzt gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Liebe CDU, wenn Sie das lockerer handhaben wollten als die SPD, warum ist dann der Regierungsentwurf, der im Moment vorliegt, härter als der Diskussionsentwurf aus dem SPD-geführten Justizministerium? Ihr jetziger Entwurf gefährdet die Grundrechte auf Meinungsfreiheit in diesem Land, meine Damen und Herren. Sie haben zum Beispiel die Bagatellgrenzen, also die Ausschnitte, die ein User hochladen darf, ohne dass sein Beitrag sofort gefiltert und geblockt wird, weil die Rechtefrage nicht geklärt ist, noch einmal heruntergeschraubt: für Film und Ton maximal 15 Sekunden, für Fotos und Grafiken maximal 125 KB und für einen Text maximal 160 Zeichen. 160 Zeichen! Das ist weniger als ein Tweet. Selbst der Name dieses Gesetzes ist länger. Wie weltfremd kann man denn sein? Ihr Gesetzentwurf übertrifft mit seinen Einschränkungen deutlich die Vorgaben der EU-Richtlinie.

Gut, gesetzlich erlaubt – wir haben es gehört – sind nun Parodien, Karikaturen und Pastiches, aber nur „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.“ Was der besondere Zweck ist, das kann noch nicht einmal das Justizministerium beantworten. Das sollen irgendwann mal die Gerichte klären. Meine Damen und Herren, so macht man doch keine Gesetze.

Generell nicht geschützt sind Werke, die mehr als 50 Prozent von einem anderen Werk enthalten. Das heißt Memes, Mashups, Fan Art sind nicht mehr per se sicher. Auch sie können eingeschränkt werden; auch hier haben Sie nicht Wort gehalten.

Der Europäische Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass eine Durchleuchtung aller Uploads auf etwaige Urheberrechtsverletzungen die Meinungs- und Informationsfreiheit und die unternehmerische Freiheit der Plattformanbieter ungebührlich einschränkt. Polen klagt jetzt gegen diese Richtlinie, ausgerechnet Polen, das Land, auf das Sie so gerne mit dem Finger zeigen. Vielleicht retten die ja auch die Meinungsfreiheit in Deutschland, wenn diese Regierung sie schon abschaffen möchte.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, im vorliegenden Entwurf fehlt die Balance zwischen Nutzerrechten und den Rechten der Urheber, und er greift tief in die Grundrechte ein. Die AfD hat daher einen Antrag vorgelegt, der eine digitalfreundliche Regulierung des Urheberrechts fordert, ohne Uploadfilter, der von einer Vergütungspflicht für Zitate absieht, kleine Diensteanbieter wirksamer schützen will und der die Bagatellgrenzen so ausweiten will, dass eine Beschneidung der Meinungsfreiheit und Overblocking ausgeschlossen werden. Neben einer Transparenzpflicht der Diensteanbieter wollen wir auch einen ordentlichen Pre-Flagging-Mechanismus für die User und einiges mehr. Denn eines steht fest: Die AfD steht für ein freies Internet und für die Meinungsfreiheit – ohne Netz-DG, ohne Uploadfilter und ohne Zensur. Bitte helfen Sie uns dabei, und stimmen Sie unserem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: Ganz sicher nicht!)

Ansgar Heveling, CDU/CSU, hat jetzt das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7511172
Wahlperiode 19
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
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