Kerstin Griese - Teilhabestärkungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eine inklusive Gesellschaft, das ist das Ziel, auf das wir hinarbeiten und das wir immer wieder mit Leben füllen müssen.
Der Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes enthält eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen, mit denen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag verbessern werden. Damit kommen wir dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft ein gutes Stück näher.
(Beifall bei der SPD)
Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf folgende Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorgesehen:
Erstens. Mit einer Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wird explizit geregelt, dass Menschen mit Behinderungen mit ihrem Assistenzhund Zutritt zu öffentlichen und privaten Räumlichkeiten bekommen. Neben den Blindenhunden, die schon bekannt sind und deren Führung gesetzlich geregelt ist, werden damit auch andere Assistenzhunde zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen anerkannt. Außerdem unterstützen wir die Ausbildung von 100 Assistenzhunden finanziell. Damit werden Barrieren abgebaut.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Zweitens. Menschen mit Behinderungen sind einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt, besonders Mädchen und Frauen. Deshalb müssen künftig die Erbringer von Teilhabeleistungen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt zu gewährleisten. Mit dieser Gewaltschutzregelung setzen wir auch eine Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention um.
Drittens. Wir erweitern das Budget für Ausbildung, das denjenigen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, eine Berufsausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Ein solches Budget für Ausbildung und damit eine Berufsausbildung wird künftig auch für die im sogenannten Arbeitsbereich tätigen Menschen möglich sein.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Unser Ziel ist, mehr Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Das ist ein guter Schritt dafür.
Viertens. Menschen, die arbeitslos und gleichzeitig auf Rehabilitation angewiesen sind, haben bei der Wiedereingliederung in Arbeit mit mehr Schwierigkeiten zu kämpfen als andere. Mit diesem Gesetz verbessern wir die Betreuungssituation für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in den Jobcentern spürbar. Sie erhalten jetzt zum Beispiel auch Hilfen wie Schuldnerberatung und Suchtberatung. Vor allem können sie die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung nutzen. Damit werden die Eingliederungschancen für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt erhöht.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Fünftens. In den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation werden digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen. Unser Ziel ist, die Digitalisierung im Bereich der medizinischen Reha in Zukunft stärker zu nutzen und die Versorgung um diese wichtige Komponente zu ergänzen.
Sechstens. Sprache prägt das Bewusstsein, auch die Sprache in unseren Gesetzen. Deshalb wollen wir im Gesetz die Wortwahl für die Menschen mit Behinderungen, die zum leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe gehören, verändern. Bisher stehen noch Begriffe im Gesetz, die von den Betroffenen als diskriminierend empfunden werden. Das ändern wir. Wir orientieren uns dabei am modernen Verständnis von Behinderung, das die Teilhabe an der Gesellschaft zum Ziel hat.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Jeder Mensch ist zur Teilhabe fähig, und wir müssen die Bedingungen dafür schaffen und Behinderungen und Barrieren abbauen. Neben der Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird mit dem Gesetzentwurf zudem das Bildungs- und Teilhabepaket in der Sozialhilfe gesichert. Das ist aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nötig.
Zu guter Letzt: Der pandemiebedingt starke Anstieg der Anzahl von Anträgen auf Kurzarbeitergeld hat zu einer hohen Arbeitsbelastung bei den Arbeitgebern und der Bundesagentur für Arbeit geführt. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen und eine Entlastung zu erreichen, kann die Übermittlung der Anträge auf Kurzarbeitergeld zukünftig auch elektronisch über die bestehenden Meldeverfahren erfolgen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Lassen Sie mich zusammenfassen: Dieses Gesetz hilft vor allem Menschen mit Behinderungen. Es bedeutet mehr Inklusion im Alltag. Darüber hinaus leistet es einen weiteren Beitrag zur Stärkung und Modernisierung unseres Sozialstaats. Ich bitte Sie deshalb um gute Beratung und um Unterstützung des vorliegenden Gesetzentwurfs, damit wir dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft einen guten Schritt näher kommen; denn die Pandemie darf nicht zur Inklusionsbremse werden.
(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist sie schon! Das ist sie längst!)
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Das Wort geht an Uwe Witt von der AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Hoffentlich wird die Rede so schick wie der Anzug!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7511203 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 219 |
Tagesordnungspunkt | Teilhabestärkungsgesetz |