26.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 219 / Tagesordnungspunkt 34

Thomas SeitzAfD - Transparenzregelungen für Abgeordnete

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin von den Ausführungen des Kollegen sehr angetan gewesen, aber ich will das erst einmal schwarz auf weiß sehen und abwarten, ob nicht, wie gestern beim Lobbygesetz, nachher eine Regelung kommt, die mehr verdunkelt als erhellt.

Meine Damen und Herren, meine gestrige Warnung vor der Kripo im Plenarsaal erfolgte nicht ohne Grund. Im Verfahren gegen MdB Nüßlein und MdL Sauter erging der erste Haftbefehl, zwar nur gegen einen Geschäftspartner, aber die Einschläge kommen näher. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis der erste Haftbefehl gegen ein Mitglied des Hohen Hauses folgt.

Anträge für strengere Regeln werden – so war es in der Vergangenheit – durch die Bank abgelehnt – auch durch die Regierungsbank. Aber warum eigentlich? Können Sie das den redlichen Abgeordneten in Ihren Reihen überhaupt erklären? Leider scheint deren Zahl ja permanent zu schrumpfen. Zuletzt wurden über den CDU-Abgeordneten Joachim Pfeiffer verstörende Einzelheiten berichtet. So sei sein Wahlkreisbüro auch Telefonzentrale für zwei der drei von ihm neben dem Mandat gegründeten Unternehmen und so bessere er sein Tageshonorar von 3 000 Euro netto mit der Untervermietung seines Wahlkreisbüros auf.

Angesichts der jüngsten Ereignisse bin ich einfach schockiert, und ich bin zornig: schockiert, dass der Saustall noch viel schlimmer ist, als ich mir je träumen ließ, und zornig, weil der Bürger dieses Gebaren seit Jahren ohnmächtig beobachten muss.

(Beifall bei der AfD)

Jetzt noch zu drei wesentlichen Gesichtspunkten der heute debattierten Anträge.

Erstens. Bei der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte ist es nicht entscheidend, dass diese auf den Cent genau angegeben werden.

(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Aha!)

Ich hätte kein Problem damit – null ist null, egal wie veröffentlicht wird –, aber notwendig ist es nicht. Die Stufenregelung in den Verhaltensregeln ist im Grunde sinnvoll, nur müsste ab Stufe sieben unbedingt nachgebessert werden. Selbstverständlich hört Transparenz nicht bei 250 000 Euro auf, wie es bisher der Union genügt hat. Das sind wir den Bürgern schuldig.

(Beifall bei der AfD)

Zweitens. Mit der Lobbytätigkeit von Abgeordneten muss Schluss sein. Jeder muss sich entscheiden, ob er sich als Mietmaul verdingen oder ob er Vertreter unseres Volkes sein will. Beides geht nicht.

(Beifall bei der AfD)

Drittens. Aktienoptionen als Entgelt für Tätigkeiten von Abgeordneten müssen verboten und das Halten von Optionen muss veröffentlichungspflichtig werden. Warum? Anders als bei einem fixen Geldbetrag steht der Wert von Optionen nicht exakt fest und kann beeinflusst werden. Als ich anlässlich der Affäre um Philipp Amthor in der Rechtstellungskommission das Thema Optionen angesprochen habe, hat der verstorbene Vizepräsident Thomas Oppermann der kruden Unionsthese, die damals noch vertreten wurde, dass Optionen ja gar keinen Wert hätten, zu Recht heftig widersprochen und gerade Optionen wegen der Gefahr des damit verbundenen Moral Hazard als besonders problematisch bezeichnet. Auch das Halten von Optionen im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung ist nicht unproblematisch, da aufgrund der Hebelwirkung eine Beeinflussung des Kurses hochlukrativ ist und nicht mit der normalen Renditeerwartung von Wertpapieren im Verhältnis zum eingesetzten Kapital vergleichbar ist.

(Beifall bei der AfD)

Der Bürger hat deshalb ein Recht, zu wissen, welcher Abgeordnete Aktienoptionen auf Hersteller von Windkraftanlagen erworben hat.

Abschließend noch eine Anmerkung: Sie können es sich sparen, so wie gestern, zur Ablenkung Fehler im Umgang mit Spenden bei der AfD zu zitieren. Eine falsche Behandlung von Sachspenden ist der Unerfahrenheit einer jungen Partei geschuldet gewesen

(Lachen bei der SPD und der LINKEN)

und nicht im Ansatz mit Geldkoffern von Waffenhändlern zu vergleichen. Oder was meint Herr Schäuble dazu? Die dubiosen Überweisungen aus der Schweiz betreffen ein laufendes Verfahren. Sollte es sich gerichtlich bestätigen, dass es sich um eine unzulässige Parteispende gehandelt hat, habe ich keine Zweifel, dass die Verantwortlichen die notwendigen Konsequenzen ziehen.

(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Ist das dann Rücktritt?)

Das ist für die AfD als Rechtsstaatspartei selbstverständlich.

(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Meinen Sie Rücktritt?)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben schon wieder Ihre Maske vergessen! – Martin Reichardt [AfD], an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: Sie wissen sowieso nicht, wovon Sie reden!)

Herr Seitz, setzen Sie bitte die Maske auf. – Das Wort hat der Kollege Carsten Schneider für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7511227
Wahlperiode 19
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Transparenzregelungen für Abgeordnete
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