26.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 219 / Tagesordnungspunkt 34

Carsten SchneiderSPD - Transparenzregelungen für Abgeordnete

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern Abend gegen 22 Uhr nach langer Beratung im Bundestag das Lobbyregister beschlossen. Es gilt ab den nächsten Tagen: Wer in Deutschland lobbyiert gegenüber dem Bundestag und auch der Bundesregierung und so Einfluss nimmt, muss dies offenlegen. Diese Form der Transparenz ist entscheidend, um Vertrauen in die Demokratie zu erhalten und in Teilen zurückzugewinnen.

(Beifall bei der SPD)

Heute kommen wir zu einem zweiten Punkt. Aufgrund eines Antrags der Linksfraktion debattieren wir über Fragen, die uns Abgeordnete selbst betreffen: Was steht im Mittelpunkt unseres Mandats? Was sind möglicherweise Nebentätigkeiten, die von Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Gründen ausgeübt werden? Gibt es darüber Transparenz?

Wir hätten uns als SPD-Fraktion vorstellen können, dies transparent zu machen, uns schon sehr viel früher darüber zu einigen und es auch dem Bundestag vorzulegen. Das war bisher mit der Unionsfraktion nicht möglich. Ich bedauere sehr, dass das erst jetzt gelingt. Aber ich habe Ihre Rede, Herr Kollege Schnieder, gehört und auch sehr ernst genommen. Ich will grundsätzlich meinen Respekt dafür zollen, dass Sie sich als Fraktion sehr eindeutig und schnell entschlossen haben, sich von den Kolleginnen und Kollegen zu trennen,

(Beifall der Abg. Marianne Schieder [SPD])

die wahrscheinlich korrupt waren oder in einer Aasgeiermanier mit der Krise Geschäfte gemacht haben, wie es moralisch nicht anständig ist. Von daher will ich nur sagen: Gut, dass das jetzt gelingt, gut, dass wir einen Schritt gehen können! Ich bestätige hiermit die Einigung, die Sie eben genannt haben, zu den Fragen der Transparenz, der Offenlegung von Nebentätigkeiten.

Ich empfinde es – das will ich auch mal klar sagen – als eine große Ehre, als Abgeordneter hier sein zu dürfen. Meinen Wahlkreis, Erfurt und Weimar, hier vertreten zu dürfen, ist eine große Ehre; aber ich begegne dem auch mit Respekt. Ich habe immer verteidigt, dass wir eine die Unabhängigkeit sichernde Bezahlung bekommen, nämlich 120 000 Euro im Jahr brutto als Diät, also sehr viel Geld. Damit gehören wir zu den Top 10 Prozent der Verdiener in Deutschland; das muss man wissen. Und dann, finde ich, ist es nur angemessen, wenn die Bevölkerung klar weiß, dass – erstens – das Mandat im Mittelpunkt steht und – zweitens – niemand sonst noch Einfluss auf den Abgeordneten oder die Abgeordnete nimmt.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Astrid Mannes [CDU/CSU])

Das gehört zusammen.

Aus diesem Grunde haben wir uns geeinigt: Wir werden in der nächsten Sitzungswoche einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Abgeordnetengesetz neu strukturiert und die verschiedenen Verhaltensregeln, die wir haben, unter einen Hut bringt, sie transparenter macht. Wir werden eine niedrige Grenze von 1 000 Euro im Monat oder 3 000 Euro im Jahr festlegen, bei deren Unterschreitung man nur den Auftraggeber angeben muss. Ansonsten wird die Forderung, die wir von Anfang an hatten, nämlich eine Pflicht, auf Heller und Cent offenzulegen, woher Nebeneinkünfte kommen, umgesetzt. Das ist wichtig, und dafür danke ich. Ich glaube, wir werden dafür eine große Mehrheit hier im Hause finden.

(Beifall bei der SPD)

Es geht hierbei auch um den Punkt einer möglichen Unternehmensbeteiligung. Ich komme aus Thüringen; der Fall des ehemaligen Abgeordneten Hauptmann geht durch die Republik. Man sieht mit Entsetzen, wie er wirklich schamlos an der Krise verdient hat, und zwar über die Beteiligung an einem Unternehmen. Er hatte die Ehrenerklärung der Unionsfraktion unterschrieben. Das ging nur, weil der Gewinn des Unternehmens verschleiert wurde.

Von daher ist für uns entscheidend, dass wir eine Anzeigepflicht für den Fall einführen, dass ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete an einem Unternehmen beteiligt ist, und zwar ab einer Beteiligungsquote von 5 Prozent. Das heißt: Sind sie an einer AG, einer GmbH, einer GbR, einer OHG oder woran auch immer beteiligt, müssen sie es offenlegen. Das ist auch ein Schritt zur Transparenz, der für uns zwingend notwendig ist, weil sonst über Thesaurierung natürlich auch Gewinne verschleiert und erst nach dem Ende der Abgeordnetentätigkeit ausgezahlt werden könnten. Das wollen wir nicht.

Wir wollen ein Verbot der Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten neben ihrem Mandat. Wir wollen die Einstufung der Abgeordnetenbestechung als Verbrechen.

Das alles sind notwendige Schritte, die hoffentlich dazu führen, dass die Verfehlungen Einzelner, der verlorene moralische Kompass Einzelner, nicht auf das ganze Haus abfärben, sondern das ganze Haus letztendlich die Reputation zurückgewinnen kann, die durch Abgeordnete der Unionsfraktion leider in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Dr. Marco Buschmann für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7511228
Wahlperiode 19
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Transparenzregelungen für Abgeordnete
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