26.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 219 / Tagesordnungspunkt 37

Christian Lange - Verbraucherschutz im Wettbewerbs- u. Gewerberecht

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Vielen Dank, Herr Präsident. Ich werde den Titel auch nicht wiederholen. – Nicht erst in Coronazeiten schließen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr und mehr Verträge über das Internet ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Internet eröffnet uns einen schnellen und direkten Zugang zu einer großen Vielfalt an Angeboten. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Meer von Möglichkeiten den Überblick behalten, brauchen wir mehr Transparenz auf Onlinemarktplätzen, Vergleichsplattformen und bei anderen Vermittlungsdiensten. Gleichzeitig müssen wir – und das gilt nicht nur für das Internet – die Verantwortlichkeit der Unternehmen für ihre Werbeaussagen stärken. Hierfür sollen die beiden Gesetzentwürfe, die wir Ihnen heute vorlegen, sorgen. Dabei setzen wir zu einem Großteil die Vorgaben der sogenannten Modernisierungsrichtlinie um, setzen aber auch eigene wichtige verbraucherschützende Akzente.

Ob Bücher, Schuhe oder Reisen: Onlinemarktplätze, Buchungs- und Vergleichsplattformen bieten sich im Internet als scheinbar neutrale Wegweiser zu dem für uns besten Angebot an. Aber warum eigentlich taucht ein bestimmtes Produkt ganz oben im Ranking auf? Handelt es sich um ein besonders beliebtes oder qualitativ hochwertiges Produkt, oder zahlt der Anbieter für seine Topposition im Ranking? Und die begeisterten Verbraucherbewertungen? Wurde geprüft, ob es sich um echte Empfehlungen oder nur um gekaufte Fake-Bewertungen handelt?

Die neu geschaffenen Transparenzpflichten stellen sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über solche und andere relevante Punkte in Zukunft besser informiert sind. Für Transparenz und Rechtssicherheit sorgt der Gesetzentwurf auch im Hinblick auf das Influencer-Marketing. Der Entwurf stellt klar, in welchen Fällen Beiträge von Influencerinnen und Influencern als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

Aber, meine Damen und Herren, Transparenz allein genügt nicht. Greifen Unternehmen zu unlauteren Methoden, um ihre Produkte zu bewerben, müssen sie auch Verantwortung übernehmen, wenn Verbrauchern hieraus ein Schaden entsteht. Deshalb schaffen wir einen neuen, individuellen Schadensersatzanspruch für Verbraucher.

Missbräuchliche Verkaufspraktiken finden aber nicht nur – das wissen wir – im Internet statt. Immer noch kommt es viel zu häufig vor, dass Seniorinnen und Senioren auf sogenannten Kaffeefahrten über den Tisch gezogen werden. Hier erweitern wir nicht nur die Anzeige- und Informationspflichten der Veranstalter, sondern verbieten auch den Verkauf von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln und erhöhen die maximale Bußgeldhöhe für gewerberechtliche Verstöße um das Zehnfache, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein modernes und durchsetzungsstarkes Verbraucherschutzrecht bedarf ständiger Überarbeitung und Fortentwicklung. Dazu sollen diese Gesetzentwürfe ihren Beitrag leisten. Ich setze auf Ihre Unterstützung der beiden Gesetzentwürfe der Bundesregierung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Nächster Redner ist der Kollege Professor Lothar Maier, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7511274
Wahlperiode 19
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Verbraucherschutz im Wettbewerbs- u. Gewerberecht
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