26.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 219 / Tagesordnungspunkt 37

Thomas LutzeDIE LINKE - Verbraucherschutz im Wettbewerbs- u. Gewerberecht

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den zwei vorliegenden Gesetzentwürfen möchte die Bundesregierung europäisches Recht in nationales Recht umsetzen. Grundsätzlich bewertet Die Linke beide Gesetzentwürfe positiv. So wird nun endlich ein allgemeiner Schadensersatzanspruch eingeführt, wenn einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher Nachteile durch Rechtsverletzungen erleiden. Das war überfällig und ist dringend erforderlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch die neu eingeführten Informationspflichten für Betreiberinnen und Betreiber von Onlinemarktplätzen werden zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes führen.

Wir wären jedoch keine gute Opposition, wenn wir hier so einfach alles durchwinken würden. Bedauerlicherweise nutzt die Bundesregierung den Spielraum, der ihr hier geboten wird, nicht aus, sondern belässt es beim Klein-Klein. Auch wenn die Rede des Staatssekretärs etwas emotionaler war, hat man ein bisschen das Gefühl, dass der ein oder andere auf der Regierungsbank etwas regierungsmüde ist.

Wieso ist es denn weiterhin nicht möglich, einen Vertrag, der durch unlautere Geschäftspraktiken zustande gekommen ist, einfach zu beenden? Wir alle kennen doch die Berichte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die versehentlich in eine vertragliche Abhängigkeit gerutscht sind.

(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Was heißt „versehentlich“?)

Sie werden dann zu immer mehr und höheren Zahlungen aufgefordert.

Mitunter geben die vermeintlichen Unternehmer/-innen, die schlichtweg Betrüger sind, sich auch gerne als Polizei aus, um Geld zu erpressen. Eine unkomplizierte Beendigungsmöglichkeit würde den schützenswerten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie würde auch dazu führen, dass es Anbieterinnen und Anbietern nicht mehr möglich ist, Geschäftspraktiken mit der Absicht anzuwenden, Vorteile aus unrechtmäßig angebahnten Vertragsverhältnissen zu ziehen.

Leider macht die Bundesregierung zudem keinen Gebrauch von der Möglichkeit, die Widerspruchsfrist für Verträge zu verlängern. Derzeit beträgt sie 14 Tage. Eine Verlängerung auf 30 Tage wäre möglich. Bestimmte Gruppen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, beispielsweise ältere Menschen, brauchen beim Widerruf eines Vertrages oft Unterstützung. Dafür benötigen sie genügend Zeit, um die Verträge kündigen zu können, ohne unter Druck gesetzt zu werden. Gerade wenn es um die Wahrung der Selbstbestimmung geht, bedarf es einer Verlängerung dieser Widerspruchsfrist von 14 auf 30 Tage.

(Beifall bei der LINKEN)

Nichtsdestotrotz sind die vorliegenden Gesetzentwürfe eine deutliche Verbesserung im Verbraucherschutz.

Wir werden auch wegen der genannten Kritikpunkte als Linksfraktion leider nicht zustimmen können; wir werden uns enthalten.

(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Wir stimmen doch noch gar nicht ab!)

Trotzdem wünsche ich ein schönes Wochenende und ein herzliches Glückauf!

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lutze. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Tabea Rößner, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7511278
Wahlperiode 19
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Verbraucherschutz im Wettbewerbs- u. Gewerberecht
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine