Johannes FechnerSPD - Verbraucherschutz im Wettbewerbs- u. Gewerberecht
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Nicht erst seit den Coronazeiten kaufen die Bürgerinnen und Bürger vermehrt online ein, informieren sich vermehrt über Vertragsgestaltungen und Angebote. Deswegen ist ganz klar, dass wir für mehr Fairness und für mehr Transparenz bei Onlinegeschäften sorgen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das machen wir mit diesem Gesetz.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Denn wenn man sich im Internet nach solchen Angeboten erkundigt, dann stößt man oft auf Rankings. Studien zeigen, dass die Rankings einen ganz erheblichen Einfluss auf das Konsumverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher haben: Je höher ein Angebot steht, desto eher wird es geklickt und angenommen.
Deswegen ist eines ganz klar: Wir brauchen faire und transparente Regeln, wie diese Rankings zustande kommen. Insbesondere müssen wir verhindern, dass sich Anbieter ein Ranking erkaufen können, dass also das Ranking manipuliert ist. Es muss ganz klar sein, ob für ein bestimmtes Ranking Geld geflossen ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Und wir sorgen auch dafür, dass wir bei den Onlinetickethändlern, wo einiges im Argen liegt, mehr Transparenz bekommen. Kleines Beispiel: Gestern, 17 Uhr, startete der Vorverkauf für die „Die Ärzte“-Tournee – die beste Band der Welt, wie wir alle wissen – für nächstes Jahr. Um 17 Uhr ging es los, und 10 Minuten später war alles ausverkauft. Und 13 Minuten später wurde auf der Plattform viagogo das Ticket, das eigentlich 40 Euro gekostet hätte, für fast 7 000 Euro angeboten.
Bei solchen Preisexplosionen können alle Musikfans und Sportfans nicht zuschauen. Da haben sie zu Recht die Erwartung, dass wir regulieren, und das tun wir.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir verbieten, dass softwareunterstützt diese Tickets aufgekauft werden können. Ich finde, wir sollten noch einen Schritt weitergehen und auch einen Deckel einziehen, sodass diese Tickets nur zu einem bestimmten höheren Prozentsatz weiterverkauft werden dürfen. Und es muss auch angegeben werden: Wo kommen diese Tickets eigentlich her? Das werden wir tun; diesem Treiben werden wir ein Ende bereiten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Es mag etwas skurril anmuten, dass wir uns hier angesichts der Inzidenzzahlen und der Auslastung des Gesundheitswesens über Kaffeefahrten unterhalten. Aber die EU-Richtlinie sieht dies eben vor, und es ist auch richtig, dass wir das in Deutschland umsetzen. Hoffentlich bald werden wir alle wieder Kaffeefahrten machen können,
(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Kommst du mit?)
und dann muss dafür Sorge getragen werden, dass dort keine Abzocke stattfindet.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Das Entscheidende ist, dass wir dort insbesondere bei einem Punkt für Verbraucherschutz sorgen; denn oftmals ist es ja so, dass die Veranstalter von Kaffeefahrten keine Adresse angegeben haben, nur ein Postfach. Das war das entscheidende Manko. Das ändern wir jetzt. Die Veranstalter von Kaffeefahrten werden zukünftig eine zustellungsfähige Adresse angeben müssen. Wer hier die Verbraucher, gerade die Seniorinnen und Senioren, abzockt, der kann sich nicht mehr hinter einem Postfach im Ausland verstecken. Die Seniorinnen und Senioren, die abgezockt wurden, können zukünftig in Deutschland ihren Schadenersatz einklagen. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt bei den Kaffeefahrten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD)
Einen Punkt möchte ich auch noch nennen. Wir werden das Influencer-Marketing stärker regulieren. Denn oft ist es ja so, dass gerade junge Follower sehen, dass hier Influencer/Influencerinnen Produkte anbieten. Dann sollte schon klar sein: Ist es nur ein Tipp, ein gutgemeinter Ratschlag, oder stecken finanzielle Interessen dahinter? Ist es Marketing? Ist es bezahlte Werbung? – Deswegen ist es gut, dass wir hier jetzt für Influencer und Influencerinnen eine Kennzeichnungspflicht regeln. Sie müssen zukünftig darstellen, ob sie bei ihren Produkthinweisen bezahlte Werbung machen. Auch das, glaube ich, ist ganz wichtig, gerade für die jüngeren Followerinnen und Follower.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Ich finde, wir sollten noch einen Schritt weitergehen und bei den Gesetzesberatungen prüfen – letzter Gedanke –, ob wir nicht auch kennzeichnungspflichtig machen, wenn nicht für ein Unternehmen, sondern etwa für einen bestimmten Staat geworben wird, wenn etwa Länder, wo es offensichtlich Menschenrechtsverletzungen gibt, dann von Influencern gegen Bezahlung viel zu positiv dargestellt werden. Auch das soll uns in den weiteren Beratungen beschäftigen.
Herr Kollege.
Also, alles in allem ein sehr gutes Gesetz für den Verbraucherschutz. Verweisen wir es in die Ausschüsse, und stimmen wir dem dann zu.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Fechner. – Vielleicht sollten wir bei den von Ihnen genannten Ticketpreisen für den Auftritt der „Ärzte“ darauf hinweisen, dass das nicht mit einer Impfung verbunden ist. – 7 000 Euro?
(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Dafür kriegen Sie BioNTech!)
Jetzt kommt der letzte Redner in dieser Debatte. Das ist der Kollege Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7511280 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 219 |
Tagesordnungspunkt | Verbraucherschutz im Wettbewerbs- u. Gewerberecht |