Sarah Ryglewski - Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz
Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank auch dafür, dass Sie noch einmal den genauen Titel des jetzigen Tagesordnungspunktes vorgelesen haben. Wie Sie sehen, beraten wir hier einen ganzen Schwarm von Gesetzen und europarechtlichen Vorgaben, die wir in nationales Recht umsetzen wollen. Und wie das so ist bei einem Schwarm: Jedes einzelne Element ist wichtig, aber erst zusammen sind sie wirksam.
Im Vordergrund – auch das wird aus dem Titel des jetzigen Tagesordnungspunktes deutlich – steht die europäische Verordnung über Schwarmfinanzierungsdienstleistungen. Und weil sich vielleicht nicht jeder unter diesem Begriff etwas vorstellen kann, noch einmal zur Einordnung: Schwarmfinanzierung ist eine alternative Finanzierungsform, bei der eine Vielzahl von Investoren Kapital für einzelne Projekte, die meistens über eine Plattform oder ein Onlineportal angeboten werden, bereitstellen.
Wir sind hier also bei einem ähnlichen Thema wie vorhin beim Fondsstandortgesetz. Auch hier geht es darum, wie wir Kapital gerade für jüngere und wachstumsstarke Unternehmen zur Verfügung stellen. Das Ganze ist ein hochdynamischer Markt, und deswegen muss hier immer wieder regulatorisch nachgesteuert werden.
Mit der Verordnung werden einheitliche Aufsichtsbestimmungen für diese Plattform geschaffen. Die Erbringung dieser Dienstleistung ist künftig EU-weit unter Nutzung des sogenannten Europäischen Passes möglich. Dadurch verbessern sich einerseits die Finanzierungsmöglichkeiten vor allem kleinerer Unternehmen; zugleich werden aber auch neue Anlagemöglichkeiten eröffnet.
Wie Sie sehen, konzentrieren wir uns beim Thema Start-up-Förderung und Unternehmensförderung nicht nur auf ein Gesetz, sondern die Bundesregierung hat schon in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Gesetzen proaktiv reagiert und tut es auch heute wieder.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU])
Wir behalten aber auch den Anlegerschutz im Blick. Ich glaube, dass beide Punkte untrennbar miteinander verbunden sind; denn nur, wenn man der Meinung ist, dass man sicher investieren kann, nimmt man diese Angebote auch wahr. Inhaltlich verpflichtet die europäische Verordnung über Schwarmfinanzierungsdienstleistungen dazu, solche Dienstleistungen nur auf der Grundlage einer Zulassung anzubieten. Zum Schutz der Anleger werden Informations- und Offenlegungspflichten für ein Anlageinformationsblatt festgeschrieben. Zugunsten der Anleger besteht eine Haftung für dort gemachte Angaben. Das halte ich auch für richtig; denn es geht darum, dass man mit diesem Produktinformationsblatt, das im Bereich der Schwarmfinanzierung häufig das einzige Informationsmedium ist – die Prospektpflicht ist hier ja teilweise eingeschränkt –, überprüfen kann, ob die Angaben richtig sind.
(Beifall bei der SPD)
Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen, die die Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt, das sogenannte PEPP, ausführen. Bei PEPP handelt es sich im Wesentlichen um ein Produkt, mit dem wir auch die Mobilität innerhalb Europas stärken wollen. Man kann seine Altersvorsorge dann ohne Probleme beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen. Hiermit wollen wir langfristiges Sparen fördern und europaweit dazu beitragen. Dafür werden hier noch Sanktionsregelungen festgelegt, wenn gegen die Verordnung, die das Ganze organsiert, verstoßen wird.
Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf Anpassungen der Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz an europäische Vorgaben. Zentrale Gegenparteien nehmen eine Schlüsselfunktion auf den Finanzmärkten ein, indem sie bei Transaktionen mit verschiedenen Finanzinstrumenten als Intermediäre zwischen die Vertragsparteien treten. Im Falle einer Krise kommt es also darauf an, dass eine zentrale Gegenpartei saniert und abgewickelt werden kann, ohne dass Störungen des Finanzsystems verursacht werden. Die europäischen Vorgaben sorgen nun für einen einheitlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union.
(Beifall bei der SPD)
Der Gesetzentwurf sieht – neben Änderungen im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz – außerdem gesetzliche Anpassungen vor, die die Aufsicht über Factoring- und Leasinginstitute stärken sollen. Wir haben in der jüngsten Vergangenheit gesehen, dass hier Nachjustierungsbedarf besteht. Wir alle sind immer davon ausgegangen, dass Factoring ein relativ risikoarmes Geschäft ist, haben aber gesehen, dass auch das nicht vor Missbrauch und Betrug gefeit ist. Deswegen wollen wir hier die Aufsicht verschärfen. Durch die Anwendung von Regelungen, die unter anderem bereits für Kreditinstitute gelten, zum Beispiel das Vieraugenprinzip, sollen Schadensfälle früher erkannt und Gefahren besser abgewehrt werden können.
(Beifall bei der SPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber hinaus wollen wir mit diesem Gesetzentwurf noch ein paar andere Punkte in das Gesetzgebungsverfahren einbringen, worüber wir mit den Koalitionsfraktionen schon in gutem Austausch stehen. Dazu werden sicherlich gleich die Kollegen noch etwas sagen.
Es wird aber deutlich, glaube ich, dass das ein wichtiges Gesetz zum einen für die Stärkung des unternehmerischen Schaffens in Deutschland, zum anderen aber auch für die Finanzmarktregulierung und einen wirksamen Anleger- und Verbraucherschutz ist. Ich freue mich auf die Beratung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Stefan Keuter, AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7511285 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 219 |
Tagesordnungspunkt | Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz |